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   OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10   

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https://dejure.org/2010,18964
OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10.03.2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 10. März 2010 - 2 AR 6/10 (https://dejure.org/2010,18964)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 4 S 1 FamFG, § 273 S 1 FamFG, § 15 RPflG, FGG-RG
    Betreuungsverfahren: Zuständigkeit für die Abgabe an ein anderes Gericht unter Geltung des FGG - Reformgesetzes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abgabe des Betreuungsverfahrens, Zuständigkeit des Richters

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Funktionelle Zuständigkeit des Richters für die Abgabe eines Betreuungsverfahrens an ein anderes Gericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2010, 169
  • FamRZ 2010, 1371
  • Rpfleger 2010, 368
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Zweibrücken, 10.05.2005 - 2 AR 20/05

    Betreuungsverfahren: Unzulässigkeit der Vorlage eines Rechtspflegers zur

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2008 - 2 AR 7/08

    Betreuungsverfahren: (Un-)Wirksamkeit der Verfügung eines Rechtspflegers

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 10.03.2010 - 2 AR 6/10
    3 Es entsprach bereits der ständigen Rechtsprechung des Senats unter Geltung des FGG, dass die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht in Betreuungsverfahren dem Richter vorbehalten sei (vgl. Senat, OLGR 2008, 856 und FGPrax 2005, 216, jeweils m.w.N. zur insoweit h.A. in Rechtsprechung und Literatur sowie zur Gegenauffassung).
  • OLG Brandenburg, 25.07.2018 - 1 AR 10/18

    Bestimmung des zuständigen Gerichts in einer Betreuungssache: Vorlage der Akten

    Der insoweit vertretenen Auffassung, nach der mit Blick auf die im Betreuungsverfahren bestehenden laufenden richterlichen Prüfungspflichten die Entscheidung über eine Abgabe, eine Übernahme des Verfahrens oder eine Vorlage an das obere Gericht stets durch den Richter zu treffen ist (vgl. OLG Zweibrücken, FGPrax 2010 169, 170; KG, FamRZ 1996, 1340; OLG München, FGPrax 2008, 67), folgt der Senat nicht.
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