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   OLG Brandenburg, 02.03.2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,5574
OLG Brandenburg, 02.03.2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20) (https://dejure.org/2020,5574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02.03.2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20) (https://dejure.org/2020,5574)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 02. März 2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20) (https://dejure.org/2020,5574)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 185 Abs. 1
    Beleidigung durch Bezeichnung einer Mitarbeiterin des Ordnungsamts als "vorlaute Göre"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Allgemein ist hierbei zu beachten, dass für die Reichweite des Schutzbereiches der Meinungsfreiheit nicht von Bedeutung ist, ob eine Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -).
  • OLG Zweibrücken, 27.09.2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18

    Polizei bei Kontrolle "dumm", "unfähig", "schikanös", "machtversessen" und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Das Revisionsgericht kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen, wenn - wie hier - das angefochtene Urteil ausreichende Feststellungen zu den Tatumständen und der Motivation des Angeklagten enthält (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18 -).
  • OLG Hamm, 03.06.2004 - 4 Ss 138/04

    Beleidigung; Meinungsäußerung; verfassungsrechtliche Abwägung; Beleidigung eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Auch insoweit unterfallen die Äußerungen bei der Würdigung des vorliegend gegebenen Gesamtzusammenhangs dem Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 3. Juni 2004 - 4 Ss 138/04 -).
  • OLG Stuttgart, 07.02.2014 - 1 Ss 599/13

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Persönliche Diffamierung eines Polizeibeamten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Das Revisionsgericht kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen, wenn - wie hier - das angefochtene Urteil ausreichende Feststellungen zu den Tatumständen und der Motivation des Angeklagten enthält (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 - OLG Zweibrücken, Beschluss vom 27. September 2018 - 1 OLG 2 Ss 31/18 -).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • BVerfG, 06.06.2017 - 1 BvR 180/17

    Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung (Werturteile;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (vgl. BVerfG NJW 2019, 2600; NJW 2017, 2606).
  • BVerfG, 29.07.1998 - 1 BvR 287/93

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen strafgerichtliche Verurteilung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Merkmal der Schmähung ist die das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung (vgl. BVerfG NJW 1995, 3303 - "Soldaten sind Mörder"; BVerfG NJW 1999, 204 - "Verunglimpfung des Staates"; BVerfG NJW 1999, 2358 - "FCKW").
  • OLG München, 31.05.2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17

    Beleidigung und Meinungsfreiheit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Stattdessen muss in die Abwägung insbesondere einfließen, dass ein Mitarbeiter eines Ordnungsamtes als Repräsentant staatlicher Gewalt im Rahmen seiner Dienstausübung von einem Bürger auch polemische oder überpointierte Kritik an seinem dienstlichen Handeln hinzunehmen hat (vgl. OLG München, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 OLG 13 Ss 81/17 -).
  • OLG Karlsruhe, 04.11.2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19

    Beleidigung: Strafbarkeit des Vergleichs richterlichen Handelns mit NS-Justiz

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Allgemein ist hierbei zu beachten, dass für die Reichweite des Schutzbereiches der Meinungsfreiheit nicht von Bedeutung ist, ob eine Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet ist (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 22. Mai 2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18 - OLG Karlsruhe, Beschluss vom 04. November 2019 - 2 Rv 34 Ss 714/19 -).
  • BVerfG, 14.06.2019 - 1 BvR 2433/17

    Verletzung der Meinungsfreiheit durch fälschliche Einordnung einer Äußerung als

    Auszug aus OLG Brandenburg, 02.03.2020 - 53 Ss 3/20
    Auch eine polemische oder verletzende Formulierung kann in den Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG fallen (vgl. BVerfG NJW 2019, 2600; NJW 2017, 2606).
  • BVerfG, 29.06.2016 - 1 BvR 2646/15

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BayObLG, 10.06.2023 - 203 StRR 204/23

    Zum Begriff des tätlichen Angriffs bei einer Widerstandshandlung; Bezeichnung als

    cc) Der Senat kann eine vom Tatgericht rechtsfehlerhaft unterlassene Abwägung der Rechtsgüter der Meinungsfreiheit und des Ehrenschutzes nachholen und auf der Grundlage der Feststellungen des Landgerichts die gebotene wertende Gegenüberstellung der konkreten Umstände selbst vornehmen, da sich den Urteilsgründen die Situation und die Motivation des Angeklagten hinreichend entnehmen lassen (zur Nachholung vgl. BayObLG, Beschluss vom 7. Dezember 2022 - 206 StRR 296/22 -, juris Rn. 23; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 2. März 2020 - (1) 53 Ss 3/20 (5/20) -, juris Rn. 21; OLG Stuttgart, Urteil vom 7. Februar 2014 - 1 Ss 599/13 -, juris).
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