Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung öffentlich, in einer Versammlung, durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) oder mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität vom 30.03.2021
Vorherige Gesetzesfassungen
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 03.04.2021 | Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität | 30.03.2021 |
Rechtsprechung zu § 185 StGB
2.670 Entscheidungen zu § 185 StGB in unserer Datenbank:
- BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Meinungsfreiheit, Angeklagte, Revision, Berufung, Angeklagten, ...
- BayObLG, 26.11.2020 - 202 StRR 86/20
Mindestfeststellungen bei Verurteilung nach §§ 185, 186 StGB wegen in ...
- BVerfG, 16.10.2020 - 1 BvR 2805/19
Schutz der Meinungsfreiheit und Strafbarkeit wegen Beleidigung ...
- BGH, 25.10.2022 - VI ZR 258/21
Zulässigkeit der Klage: Schlichtungsversuch bei Ansprüchen aus einer Verletzung ...
- BVerfG, 19.12.2021 - 1 BvR 1073/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen fachgerichtliche Versagung der Auskunft ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine ...
- KG, 31.10.2022 - 10 W 13/20
Pädophilen-Trulla
- LG Berlin, 09.09.2019 - 27 AR 17/19
Renate Künast darf auf Facebook als "Sondermüll", "Schlampe" und Schlimmeres ...
- LG Berlin, 21.01.2020 - 27 AR 17/19
Beschwerde einer Politikerin wegen ihres Antrags gegen eine Social Media ...
- KG, 11.03.2020 - 10 W 13/20
- OLG Hamm, 27.06.2023 - 4 ORs 46/23 Corona
Fotomontage als Beleidigung; Anprangernde Wirkung eines Polizistenbildes; ...
§ 185 StGB in Nachschlagewerken
- § 185 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Beleidigung
Querverweise
Auf § 185 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 154e (Absehen von der Verfolgung bei falscher Verdächtigung oder Beleidigung)
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)
Redaktionelle Querverweise zu § 185 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Straftaten gegen ausländische Staaten
- § 103 (weggefallen) (zu §§ 185 ff)
- Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen
- § 166 (Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 380 (Erfolgloser Sühneversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 5