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   OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14   

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https://dejure.org/2016,14919
OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14 (https://dejure.org/2016,14919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2016 - 5 U 60/14 (https://dejure.org/2016,14919)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 5 U 60/14 (https://dejure.org/2016,14919)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung der Rückübertragung geschenkten Grundbesitzes gegen eine in Spanien wohnhafte Empfängerin; Anwendbarkeit deutschen Rechts auf den Rückforderungsanspruch; Begriff des groben Undanks i.S. von § 530 BGB

  • RA Kotz

    Rückübertragung Miteigentumsanteil an Grundstück in Spanien

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung der Rückübertragung geschenkten Grundbesitzes gegen eine in Spanien wohnhafte Empfängerin; Anwendbarkeit deutschen Rechts auf den Rückforderungsanspruch; Begriff des groben Undanks i.S. von § 530 BGB

  • rechtsportal.de

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung der Rückübertragung geschenkten Grundbesitzes gegen eine in Spanien wohnhafte Empfängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.03.2014 - X ZR 94/12

    Zum Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Dies gilt vor allem dann, wenn diese von einer besonderen Verantwortlichkeit des Beschenkten gegenüber dem Schenker geprägt ist (BGH NJW 2014, 3021).
  • BGH, 13.11.2012 - X ZR 80/11

    Schenkungswiderruf wegen groben Undanks: Widerruf einer Wohnrechtseinräumung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Entscheidend für die Annahme groben Undanks gegenüber dem Schenker ist mithin, ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat (BGH NJW 1999, 1623, NJW-RR 2013, 618).
  • BGH, 19.01.1999 - X ZR 60/97

    Eheliche oder ehebedingte Verfehlungen als grober Undank eines beschenkten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Entscheidend für die Annahme groben Undanks gegenüber dem Schenker ist mithin, ob der Beschenkte diesen Erwartungen in nicht mehr hinnehmbarer Weise nicht genügt hat (BGH NJW 1999, 1623, NJW-RR 2013, 618).
  • EuGH, 06.10.1976 - 12/76

    Industrie tessili italiana / Dunlop AG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Maßgeblich für die Frage des Erfüllungsortes ist das materielle Recht, das nach dem Kollisionsrecht des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts zu ermitteln ist (BGHZ 185, 241; EuGH, NJW 1977, 491).
  • BGH, 05.02.1999 - V ZR 353/97

    Beweiskraft einer über ein Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Die Darlegungs- und Beweislast obliegt dabei der Partei, die aus einer bestimmten Auslegung eine für sich günstige Rechtsfolge herleiten will (BGH NJW 1999, 1702).
  • BGH, 19.05.2015 - XI ZR 27/14

    Rüge internationaler Zuständigkeit bereits in Klageerwiderung erforderlich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Da das Landgericht Frankfurt (Oder) mithin nach den dargestellten Regelungen bereits international zuständig ist, kommt es darauf, dass außerdem die Voraussetzungen einer rügelosen Einlassung nach Art. 24 EuGVVO a.F. gegeben sind, da die Beklagte sich in der Klageerwiderung auf das Verfahren auch rügelos eingelassen hat (vgl. BGH NJW 2015, 2667), nicht an.
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Die Vereinbarung ist trotzdem wirksam, sofern der Wille der Parteien in der Urkunde einen, wenn auch unvollkommenen, Ausdruck gefunden hat (BGH NJW 2000, 1569).
  • BGH, 27.04.2010 - IX ZR 108/09

    Internationale Zuständigkeit: Einheitlicher Gerichtsstand des Erfüllungsorts bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Maßgeblich für die Frage des Erfüllungsortes ist das materielle Recht, das nach dem Kollisionsrecht des mit dem Rechtsstreit befassten Gerichts zu ermitteln ist (BGHZ 185, 241; EuGH, NJW 1977, 491).
  • OLG Düsseldorf, 13.01.1998 - 22 U 56/97

    Schwere Verfehlung des Beschenkten durch Antrag auf Betreuung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2016 - 5 U 60/14
    Die von der Klägerin zitierte Entscheidung (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1998, 1432) betrifft ein vorsätzlich wahrheitswidrig eingeleitetes Betreuungsverfahren.
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