Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15680
OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09 (https://dejure.org/2011,15680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11.01.2011 - 6 U 93/09 (https://dejure.org/2011,15680)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 (https://dejure.org/2011,15680)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15680) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 11; EEG 2004 § 11 Abs 2
    Auschließliche Anbringung einer PV-Anlage an oder auf einem Gebäude

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EEG 2004 § 11 Abs. 2
    Begriff des Gebäudes i.S. von § 11 Abs. 2 EEG 2004

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.2008 - VIII ZR 313/07

    Einspeisevergütung für Strom aus "ausschließlich an oder auf einem Gebäude

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09
    Mit Blick auf den besonderen Sinn und Zweck der Regelung in § 11 EEG 2004 ist der Begriff aber nicht ausschließlich nach bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu bestimmen, sondern als eigenständige Definition zu verstehen (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008, Az.: VIII ZR 313/07; ZNER 2008, 368 = GewArch 2010, 129; BGH, Urteil v. 17.11.2010, Az.: VIII ZR 277/09, zitiert nach juris.de).

    In einem solchen Fall ist das von § 11 Abs. 2 Satz 1 EEG 2004 nach Baukonstruktion und Baustatik vorausgesetzte Abhängigkeitsverhältnis von Anlage und Gebäude nur dann gegeben, wenn die Anlage durch Mittel baulicher Verbindungstechnik dergestalt auf oder an dem Gebäude angebracht ist, dass das Gebäude über seine Statik die Anlage trägt (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008 a.a.O.).

    Die nach dem Gesetz geforderte ausschließliche Anbringung an oder auf einem Gebäude setzt dabei voraus, dass sämtliche wesentlichen Bestandteile der Anlage so auf oder an dem Gebäude befestigt sind, dass das Gewicht der Anlage allein von dem Gebäude - wenngleich nicht notwendig von dem Gebäudedach - getragen wird (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008 a.a.O.).

  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 277/09

    Erneuerbare Energien: Voraussetzungen des Anspruchs auf Einspeisevergütung für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09
    Mit Blick auf den besonderen Sinn und Zweck der Regelung in § 11 EEG 2004 ist der Begriff aber nicht ausschließlich nach bauordnungsrechtlichen Anforderungen zu bestimmen, sondern als eigenständige Definition zu verstehen (vgl. BGH, Urteil v. 29.10.2008, Az.: VIII ZR 313/07; ZNER 2008, 368 = GewArch 2010, 129; BGH, Urteil v. 17.11.2010, Az.: VIII ZR 277/09, zitiert nach juris.de).

    30 Bei den hier zu beurteilenden Anlagen handelt es sich nicht um sogenannte Indachanlagen, bei denen die Photovoltaikmodule entweder in das Gebäudedach integriert sind oder selbst die Überdeckung ergeben und so die bauliche Anlage zum Gebäude komplettieren (vgl. BGH, Urteil v. 17.11.2010 a.a.O.).

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09
    Die klagende Partei ist nicht gehalten, zur Leistungsklage überzugehen, soweit diese nachträglich möglich wird (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH LM ZPO § 256 Nr. 5).
  • OLG Frankfurt, 05.06.2007 - 14 U 4/07

    Erneuerbare Energie: Erhöhte Vergütung für Strom aus solarer Strahlungsenergie

    Auszug aus OLG Brandenburg, 11.01.2011 - 6 U 93/09
    Als notwendig anzusehen ist demnach eine Konstruktion, bei der die Photovoltaikanlage ohne Verbindung und Befestigung am Gebäude so nicht bestehen kann, was durch die Hilfsüberlegung zu klären ist, ob bei Wegfall des Gebäudes die Anlage für sich bestehen bleiben kann oder nicht (vgl. BGH, a.a.O.; OLG Frankfurt ZNER 2007, 415).
  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 93/19

    Nachlizenzierung

    Eine abgemahnte Partei könne ebenso über den Preis verhandeln, eine geringere Summe zahlen und sich gegebenenfalls im Übrigen verklagen lassen (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Januar 2010 - 6 U 93/09, Anlage K 21 [nicht veröffentlicht]).
  • OLG Frankfurt, 11.12.2018 - 11 U 88/17

    Schadenersatz und Vertragsstrafe für Urheberrechtsverletzung (hier:

    Eine vorausgegangene Abmahnung stehe einer freien Willensentschließung der Vertragspartei grundsätzlich nicht entgegen, weil dieser Handlungsalternativen verblieben (OLG Karlsruhe, Urt. v. 13.01.2010, 6 U 93/09, Bl. 420 d. A.).

    Es handelt sich um eine auf Bewertung von Tatsachen beruhende Einzelfallentscheidung zur Berechnung eines Schadensersatzanspruchs unter Anwendung der Grundsätze der Lizenzanalogie im Einklang mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs i.S. Resellervertrag (I ZR 44/06) und dem Oberlandesgericht Karlsruhe vom 13.01.2010 (6 U 93/09).

  • OLG München, 11.04.2019 - 29 U 3773/17

    Vergütung für eine Benutzungshandlung einer Lizenz

    Der Senat schließt sich nicht der vom Oberlandesgericht Karlsruhe in dessen Urteil vom 13. Januar 2013 - 6 U 93/09 (vorgelegt als Anl. K 21) und vom Oberlandesgericht Frankfurt a. M. in dessen Urteil vom 11. Dezember 2018 - 11 U 88/17 (vorgelegt als Anl. K 46) vertretenen Auffassung an, dass auch derartige Verträge im Rahmen der Lizenzanalogie berücksichtigt werden könnten, weil sie freiwillig abgeschlossen worden seien.
  • OLG Frankfurt, 14.01.2021 - 15 U 34/07

    Erhöhte Vergütung gem. § 11 Abs. 2 S. 1 Nr. 1, Abs. 5 EEG 2004 für mit

    Allein dies genügt aber nicht, um das erforderliche Abhängigkeitsverhältnis des Bestands der Anlage vom Gebäude zu begründen (ebenso bereits in vergleichbaren Fällen etwa OLG Frankfurt, Urteil vom 5. Juni 2007 - 14 U 4/07 -, juris, Rn.33 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).

    Es ist nicht ausreichend, dass Gebäude und Anlage in irgendeinen, über bautechnische Mittel herbeigeführten Funktionszusammenhang gebracht worden sind (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07 -, juris, Rn. 15), selbst wenn das Tragwerk nicht mehr nur ausschließlich der Befestigung der Photovoltaikmodule dient und zum Gebäudebestandteil geworden ist (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07 -, juris, Rn.13 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).

    Von einer ausschließlichen Anbringung kann vielmehr nur dann die Rede sein, wenn die Photovoltaikanlage ohne Verbindung und Befestigung am Gebäude so nicht bestehen kann, was durch die Hilfsüberlegung zu klären ist, ob bei Wegfall des Gebäudes die Anlage für sich bestehen bleiben kann oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 2008 - VIII ZR 313/07 -, juris, Rn. 13 ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 1. November 2007- 15 U 25/07 -, juris, Rn. 26 ; OLG Brandenburg, Urteil vom 11. Januar 2011 - 6 U 93/09 -, juris, Rn.31).

  • OLG München, 04.02.2015 - 20 U 1735/14

    Solarstrom, Vergütung, Stromeinspeisung, Carportanlage, Fotovoltaikanlage,

    Auch soweit die Beklagte vorgetragen hat, insbesondere wegen einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (Urteil vom 11.01.2011, 6 U 93/09, BeckRS 2011, 02109) sei zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erforderlich, ist eine Zulassung der Revision nicht geboten.
  • VerfGH Berlin, 19.12.2013 - VerfGH 152/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Art. 15 Abs. 1 VvB) durch vom

    Ihr Fall entspreche dem abweichend entschiedenen des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Urteil vom 13. Januar 2010 - 6 U 93/09 -), in dem sie die gleichen geschwärzten Verträge vorgelegt habe.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht