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   OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09   

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https://dejure.org/2010,9805
OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09 (https://dejure.org/2010,9805)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15.09.2010 - 3 U 117/09 (https://dejure.org/2010,9805)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 15. September 2010 - 3 U 117/09 (https://dejure.org/2010,9805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 535 Abs. 1; BGB § 566
    Voraussetzungen für die Anwendung des § 566 BGB

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gewerbemietverhältnis: Vermieterwechsel bei Grundstücksübertragung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Formerfordernisse eines Vermieterwechsels bei zeitlich befristeten Gewerberaummietverträgen // Wann ist die Schriftform gewahrt? Ist eine vorzeitige Kündigung des befristeten Gewerbemietvertrages möglich?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schriftform: Anforderungen an rechtsgeschäftlichen Vermieterwechsel durch Abschluss eines Nachtrags (IMR 2011, 281)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.04.2008 - XII ZR 89/06

    Wahrung der Schriftform in einem Nachtragsvertrag zum Mietvertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Für einen vergleichbaren Fall hat der BGH ohnehin die Vermietung nur eines Gesamthandseigentümers für die Anwendung des § 566 BGB ausreichen lassen (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06, Tz 22 = NJW 2008, 2181, 2182).

    33 b) Wie oben bereits ausgeführt, reicht es für die Anwendung des § 566 BGB ihm Ergebnis ohnedies, wenn ein Miteigentümer der Vermietung und Veräußerung des vermieteten Grundstücks durch den anderen Miteigentümer zustimmt (vgl. BGH, Urteil vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06 = NJW 2008, 2181, 2182; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 10. Aufl., Rn. 1354; Palandt/Weidenkaff, BGB, 68. Aufl., § 566, Rn. 7a.E., jeweils m.w.N.), zumindest dann, wenn wie vorliegend, alle am Kauf- und Mietvertrag beteiligten Parteien ihrem künftigen Verhalten die Vermieterstellung des Erwerbers zugrunde legen.

    Davon abgesehen hilft die hier entsprechend dem Urteil des BGH vom 09.04.2008 - XII ZR 89/06 eröffnete andere Betrachtung der Klägerin zu 1 auch nicht weiter, da diese Betrachtungsweise jedenfalls zur Anwendung des § 571 BGB a.F. und damit gleichfalls zum Verlust ihrer Vermieterstellung führt.

  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel kann durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit (notwendiger) Zustimmung der Mieterin zustande gekommen, oder durch dreiseitigen Vertrag zwischen den Vorgenannten (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2003 - XII ZR 18/00, TZ 31 = BGHZ 154, 171; BGH, Urteil vom 20.06.1985 - IX ZR 173/84, Textziffer 52 ff. = BGHZ 95, 88).

    Die mit dem Schreiben erbetene Unterzeichnung des erstens Nachtrages stellt sich insoweit als bloß urkundlich dokumentierte Zustimmung der Mieterin dar, die diese im Übrigen - ohne Verstoß gegen das Schriftformerfordernis des § 566 BGB a. F. - auch mündlich oder stillschweigend hätte erteilen können (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2003 - XII ZR 18/00, TZ 32 ff. = BGHZ 154, 171).

  • BGH, 29.04.1958 - VIII ZR 198/57

    Lastenausgleichsprätendentenstreit

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294).
  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Auch vor Änderung der Rechtsprechung des BGH zur Außenrechtsfähigkeit einer GbR traten die Rechtsfolgen des § 571 BGB a.F. grundsätzlich nicht ein, wenn der das Mietgrundstück veräußernde Eigentümer nicht zugleich der Vermieter ist, wie der BGH für einen Fall der Veräußerung durch eine Miteigentümergemeinschaft und der Vermietung durch nur einen Miteigentümer bereits entschieden hatte (vgl. Urteil vom 03.07.1974 - VIII ZR 6/73 = NJW 1974, 1551).
  • BGH, 16.02.2005 - XII ZR 162/01

    KG Berlin

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Anders als im Falle XII ZR 162/01 wollten die Vertragsparteien vorliegend mit dem 1. Nachtrag ersichtlich auch eine - aus ihrer Sicht offenbar hinreichende - Urkunde schaffen, die den vertraglichen Eintritt der GbR als neue Vermieterin urkundlich belegt.
  • BGH, 24.05.1976 - VIII ZR 301/74

    Schadensersatzpflichtigkeit des vollmachtlosen Vertreters - Kenntnis vom Fehlen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Eine stillschweigende Genehmigung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlasst wurde (BGH WM 1957, 1030; DB 76, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat (BGH WM 1964, 224, 225).
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Ein rechtsgeschäftlicher Vermieterwechsel kann durch zweiseitigen Vertrag zwischen altem und neuem Vermieter mit (notwendiger) Zustimmung der Mieterin zustande gekommen, oder durch dreiseitigen Vertrag zwischen den Vorgenannten (vgl. BGH, Urteil vom 02.03.2003 - XII ZR 18/00, TZ 31 = BGHZ 154, 171; BGH, Urteil vom 20.06.1985 - IX ZR 173/84, Textziffer 52 ff. = BGHZ 95, 88).
  • BGH, 25.06.1957 - VIII ZR 241/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Eine stillschweigende Genehmigung kommt ausnahmsweise in Betracht, wenn der Gegner des zustimmungsbedürftigen Geschäfts eine Stellungnahme erwarten konnte, was dann anzunehmen ist, wenn er durch das Schweigen erkennbar zu Maßnahmen hinsichtlich des Vertrages veranlasst wurde (BGH WM 1957, 1030; DB 76, 1573, 1574), und auf den hervorgerufenen Anschein der Zustimmung auch tatsächlich vertraut hat (BGH WM 1964, 224, 225).
  • RG, 05.11.1890 - V 152/90

    Unter welchen Bedingungen ist eine Klage auf Feststellung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294).
  • RG, 12.05.1925 - III 304/24

    Beamtenhinterbliebene

    Auszug aus OLG Brandenburg, 15.09.2010 - 3 U 117/09
    Eine Klage auf Feststellung von Rechtsverhältnissen, die der Vergangenheit angehören, ist jedenfalls dann zulässig, wenn das frühere Bestehen der Rechtsverhältnisse die Grundlage für einen von der Klägerin jetzt verfolgten Anspruch bildet (RGZ 27, 204; RG, JW 27, 2853, 2854 r. Sp. a.E. mit weiteren Nachw., insoweit in RGZ 111, 22 nicht mit abgedruckt, BGH, Urteil vom 29.4. 1958 - VIII ZR 198/57 = BGHZ 27, 190 = NJW 1958, 1293, 1294).
  • OLG Brandenburg, 16.07.2013 - 6 U 11/12

    Gewerberaummiete: Nutzungsentschädigung wegen Vorenthaltung der Mietsache bei

    Nichts anderes ergibt sich aus dem von dem Beklagten zitierten Urteil des 3. Zivilsenats des Brandenburgischen OLG vom 15.09.2010 - 3 U 117/09.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 16.03.2011 - L 11 KA 96/10

    Vertragsarztangelegenheiten

    Zwar gilt Schweigen grundsätzlich nicht als Zustimmung (vgl. OLG Brandenburg, Urteil vom 15.09.2010 - 3 U 117/09 -), indessen gilt dann etwas anderes, wenn der Zustimmungsberechtigte ausnahmsweise nach Treu und Glauben verpflichtet war, seinen abweichenden Willen zu äußern (Hk-BGB/Dörner, 3. Auflage, 2003, § 182 Rdn. 2).
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