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   OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08, 5 U 94/09   

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https://dejure.org/2010,16114
OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08, 5 U 94/09 (https://dejure.org/2010,16114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.10.2010 - 5 U 117/08, 5 U 94/09 (https://dejure.org/2010,16114)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - 5 U 117/08, 5 U 94/09 (https://dejure.org/2010,16114)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 138 Abs. 1
    Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • rechtsportal.de

    BGB § 138 Abs. 1
    Auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung bei einem Grundstückskaufvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 09.10.2009 - V ZR 178/08

    Wucherähnliches Rechtsgeschäft und verwerfliche Gesinnung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Der Schluss von dem besonders groben Äquivalentsverhältnis auf eine verwerfliche Gesinnung der davon begünstigten Partei beruht auf einer tatsächlichen, nicht auf einer gesetzlichen Vermutung, denn dieser Schluss leitet sich von dem Erfahrungssatz her, dass außergewöhnliche Leistungen in der Regel nicht ohne Not oder einen anderen den Benachteiligenden hemmenden Umstand zugestanden werden und der Begünstigte diese Erfahrung teilt (BGH NJW 2010, 363).

    Die benachteiligte Partei muss die verwerfliche Gesinnung der anderen Vertragspartei nicht ausdrücklich behaupten; es genügt, wenn aus dem Kontext mit dem Vortrag zu einem groben Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ersichtlich ist, dass die davon benachteiligte Vertragspartei sich auf die darauf begründete Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (BGH NJW 2009, 1236, 1237; NJW 2010, 363).

    Die verwerfliche Gesinnung muss nicht ausdrücklich behauptet werden, es genügt, wenn aus dem Kontext mit dem Vortrag zu einem grob auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung ersichtlich ist, dass die davon benachteiligte Vertragspartei sich auf die daraus begründete Vermutung einer verwerflichen Gesinnung der anderen Vertragspartei beruft (BGH NJW 2010, 363).

  • BGH, 19.01.2001 - V ZR 437/99

    Verwerfliche Gesinnung des Begünstigten beim wucherähnlichen Geschäft; Anwendung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Dies setzt voraus, dass dem begünstigten Vertragsteil bewusst ist oder er sich grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Vertragsteil nur unter dem Zwang der Verhältnisse oder aus anderen, die freie Willensentschließung beeinträchtigenden Umständen, wie etwa einem Mangel an Urteilsvermögen oder wegen einer erheblichen Willensschwäche, sich auf den für ihn ungünstigen Vertrag einlässt (BGHZ 146, 298, 302; BGH NJW 2002, 429, 432).

    Besteht ein grob auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung - wovon bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, so lässt bereits dieses Missverhältnis den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGHZ 146, 298, 305; BGH NJW 2007, 2841, 2842).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn zusammen mit anderen Umständen im Einzelfall Anlass bestünde, die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten als erschüttert anzusehen, etwa dann, wenn dem Benachteiligten das Wertverhältnis gleichgültig war, weil er ein besonderes Affektionsinteresse an dem Kaufgegenstand hatte (BGH NJW 2007, 2841, 2842; BGHZ 146, 298, 305).

  • BGH, 29.06.2007 - V ZR 1/06

    Wirksamkeit eines Vertrages bei besonders grobem Missverhältnis zwischen Leistung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Besteht ein grob auffälliges Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung - wovon bei Grundstücksgeschäften bereits dann auszugehen ist, wenn der Wert der Leistung knapp doppelt so hoch ist wie der Wert der Gegenleistung -, so lässt bereits dieses Missverhältnis den Schluss auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu (BGHZ 146, 298, 305; BGH NJW 2007, 2841, 2842).

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn zusammen mit anderen Umständen im Einzelfall Anlass bestünde, die Vermutung einer verwerflichen Gesinnung des Begünstigten als erschüttert anzusehen, etwa dann, wenn dem Benachteiligten das Wertverhältnis gleichgültig war, weil er ein besonderes Affektionsinteresse an dem Kaufgegenstand hatte (BGH NJW 2007, 2841, 2842; BGHZ 146, 298, 305).

  • BGH, 23.01.1981 - I ZR 40/79

    Wirksamkeit eines Verleihvertrages bezüglich eines pornographischen Films -

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes begründet nicht bloß eine Einrede, sondern ist von Amts wegen zu beachten, bedarf also nicht der ausdrücklichen Geltendmachung (RGZ 78, 347, 354; 160, 52, 55 f.; BGH WM 1969, 1256, 1257; NJW 1981, 1439; Staudinger/Sack, 2003, § 138 BGB Rdnr. 91).

    Allerdings muss dies auf besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben, wenn nicht anderenfalls sittenwidrige Geschäfte auf dem Umweg über den Grundsatz von Treu und Glauben im praktischen Ergebnis wieder Wirksamkeit erlangen, es darf nicht dazu führen, ein sittenwidriges Geschäft für die Zukunft aufrecht zu erhalten (BGH NJW 1981, 1439).

  • BGH, 05.10.2001 - V ZR 237/00

    Sittenwidrigkeit eines Vertrages betreffend die Aufgabe eines Erbbaurechts wegen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Dies setzt voraus, dass dem begünstigten Vertragsteil bewusst ist oder er sich grob fahrlässig der Einsicht verschließt, dass der andere Vertragsteil nur unter dem Zwang der Verhältnisse oder aus anderen, die freie Willensentschließung beeinträchtigenden Umständen, wie etwa einem Mangel an Urteilsvermögen oder wegen einer erheblichen Willensschwäche, sich auf den für ihn ungünstigen Vertrag einlässt (BGHZ 146, 298, 302; BGH NJW 2002, 429, 432).

    Der Hinweis auf das besonders grobe Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung reicht grundsätzlich aus, weil dies in der Regel einen Schluss auf die besonders verwerfliche Gesinnung des begünstigten Vertragsteils zulässt (BGH NJW 2002, 429, 430; 2007, 2842, 2842).

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Bereits nach dem seit dem 1. Januar 2002 geltenden Recht, das erstmals einen Nachbesserungsanspruch des Käufers gegen den Verkäufer vorsieht, besteht ein solcher Aufwendungsersatzanspruch unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt, wenn nicht zuvor grundsätzlich eine Frist zur Nachbesserung gesetzt worden ist (BGH NJW 2005, 1348 und 3211).
  • RG, 19.02.1912 - VI 291/11

    Gute Sitten; Einrede der Arglist

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes begründet nicht bloß eine Einrede, sondern ist von Amts wegen zu beachten, bedarf also nicht der ausdrücklichen Geltendmachung (RGZ 78, 347, 354; 160, 52, 55 f.; BGH WM 1969, 1256, 1257; NJW 1981, 1439; Staudinger/Sack, 2003, § 138 BGB Rdnr. 91).
  • RG, 27.03.1939 - IV 275/38

    1. Verstößt der Grundstückseigentümer gegen die guten Sitten, wenn er die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit eines Rechtsgeschäftes begründet nicht bloß eine Einrede, sondern ist von Amts wegen zu beachten, bedarf also nicht der ausdrücklichen Geltendmachung (RGZ 78, 347, 354; 160, 52, 55 f.; BGH WM 1969, 1256, 1257; NJW 1981, 1439; Staudinger/Sack, 2003, § 138 BGB Rdnr. 91).
  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03

    Zur Schadensersatzfeststellungsklage von Dr. Kirch gegen die Deutsche Bank AG und

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Demgegenüber hänge bei reinen Vermögensschäden, wie hier, bereits die Zulässigkeit der Feststellungsklage von der substantiiert darzulegenden Wahrscheinlichkeit eines auf die Vertragsverletzung zurückzuführenden Schadens ab (BGH NJW 2006, 830, 832).
  • BGH, 20.01.2006 - V ZR 124/05

    Rechtsstellung des Gläubigers nach Erklärung des Rücktritts vom Vertrag

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.10.2010 - 5 U 117/08
    Eine höchstrichterliche Entscheidung hierzu fehle, der Bundesgerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 20. Januar 2006 (NJW 2006, 1198) diese Frage gerade offen gelassen.
  • AG Hamburg-Altona, 29.07.2013 - 316 C 151/13

    Call-by-Call: sittenwidrige -Gebühr bei auffälligem Missverhältnis zu den

    Die Sittenwidrigkeit und damit Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts begründet nicht bloß eine Einrede, sondern ist von Amts wegen zu beachten, bedarf also nicht der ausdrücklichen Geltendmachung (OLG Brandenburg, Urt. v. 21.10.2010, 5 U 117/08).
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