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   OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 9 UF 127/12   

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OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 9 UF 127/12 (https://dejure.org/2018,55465)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21.11.2018 - 9 UF 127/12 (https://dejure.org/2018,55465)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 21. November 2018 - 9 UF 127/12 (https://dejure.org/2018,55465)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 910
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Hamm, 16.06.2004 - 8 UF 8/04

    Vollstreckungsabwehrklage gegen die Vollstreckung von Unterhaltsforderungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 9 UF 127/12
    Insbesondere setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung beim Schuldner voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 -, juris; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 212 BGB Rn. 25; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby, 2014, § 212 BGB Rn. 37; a.A. wohl OLG Hamm v. 16.06.2004 - 8 UF 8/04 -, FamRZ 2005, 795, 797).

    Nach Auffassung des Senats genügt deshalb und angesichts der weiten Fassung des § 212 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und Abs. 3 BGB auch dieser Vollstreckungsversuch in Gestalt eine beabsichtigten Verrechnung den Anforderungen des § 212 Abs. 1 Nr. 2 BGB, was allerdings streitig ist (a.A. OLG Hamm v. 16.06.2004 - 8 UF 8/04, FamRZ 2005, 795, 797; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 212 BGB Rn. 25).

    Ein Fall des § 212 Abs. 3 BGB mit rückwirkendem Entfallen des Verjährungsneubeginns dadurch, dass dem Verrechnungsersuchen seitens der Finanzverwaltung nicht entsprochen wurde (vgl. auch OLG Hamm v. 16.06.2004 - 8 UF 8/04 - FamRZ 2005, 795-797; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 212 BGB Rn. 25), liegt nicht vor, weil nach derzeitiger Aktenlage die Finanzverwaltung bisher die Aufrechnung nicht abgelehnt und die Anfrage vielmehr allein vorgemerkt hat (vgl. Bl. 46 BA).

  • FG Sachsen, 09.01.2015 - 6 Ko 1464/14

    Unterbrechung der Verjährung von Gerichtskosten bei unbekanntem Aufenthalt des

    Auszug aus OLG Brandenburg, 21.11.2018 - 9 UF 127/12
    Insbesondere setzt die Verjährungsunterbrechung durch Vollstreckungsanträge oder -handlungen bei den einzuziehenden Gerichtskostenforderungen nicht den vorherigen Zugang der Zahlungsaufforderung und Mahnung beim Schuldner voraus; auch bei einem diesbezüglichen Verstoß bleiben die Verjährungsunterbrechungen durch Vollstreckungsanträge und -handlungen unberührt (Sächsisches Finanzgericht, Beschluss vom 9. Januar 2015 - 6 Ko 1464/14 -, juris; Lakkis in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 8. Aufl. 2017, § 212 BGB Rn. 25; Staudinger/Frank Peters/Florian Jacoby, 2014, § 212 BGB Rn. 37; a.A. wohl OLG Hamm v. 16.06.2004 - 8 UF 8/04 -, FamRZ 2005, 795, 797).
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