Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pflichten eines Anlagevermittlers bei Vermittlung einer atypischen stillen Beteiligung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 280 Abs. 1
Pflichten eines Anlagevermittlers bei Vermittlung einer atypischen stillen Beteiligung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 23.04.2014 - 2 O 529/13
- OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 19.11.2013 - II ZR 383/12
Zur Anwendung der Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft bei einer sogenannten …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Bei einer wie hier durch tatsächliche Invollzugsetzung einer fehlerhaften Gesellschaft bewirkten gesellschaftsrechtlichen Bindung gebietet es schon die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht, dass jedenfalls die gesellschaftsrechtlichen Abfindungs- und Auseinandersetzungsansprüche der einzelnen (ggf. fehlerhaft) Beigetretenen nur im Wege einer geordneten Auseinandersetzung geltend gemacht werden können (BGH, Urteil vom 19.11.2013, - II ZR 383/12 -, Rn. 27).Dabei ist ein etwaiger auf einer Pflichtverletzung des Geschäftsinhabers bei dem Beitritt des stillen Gesellschafters beruhender Schadensersatzanspruch dergestalt zu berücksichtigen, dass sich der geschädigte Anleger seinen Abfindungsanspruch anrechnen lassen muss und daher allenfalls Ersatz eines den Abfindungsanspruch übersteigenden Schadens verlangen kann (BGH, Urteil vom 19. November 2013 - II ZR 383/12 -, Rn. 28).
Sie hat statt dessen einen Anspruch auf ein etwaiges Abfindungsguthaben nach den Regeln der fehlerhaften Gesellschaft und ergänzend, je nach Vermögenslage des Inhabers des Handelsgeschäfts und der Höhe eventueller weiterer Abfindungsansprüche der übrigen stillen Gesellschafter, einen Anspruch auf Ersatz ihres durch den Abfindungsanspruch nicht ausgeglichenen Schadens (BGHZ 199, 104 f., Tz. 10, 16).
- BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14
Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Die Hemmung der Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrages nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB tritt nur ein, wenn der Antrag die Erfordernisse einer Klageerhebung jedenfalls insoweit erfüllt, als er den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnet (…Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 204 Rn. 19 unter Bezugnahme auf OLG München WM 2008, 733 Tz. 18; BGH, Urteil vom 18.06.2015, III ZR 198/14). - BGH, 08.01.2004 - VII ZR 181/02
Haftung des Bauträgers bei zu geringer Wohnfläche; Zurechnung der Kenntnis eines …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Das Verschulden von Untervermittlern ist der Beteiligungsgesellschaft schon dann zuzurechnen, wenn mit ihrem Einsatz gerechnet werden konnte (BGH, Urteil vom 08.01.2004 - VII ZR 181/02 -, Rn. 26).
- BGH, 14.05.2012 - II ZR 69/12
Kapitalanlagegeschäft: Haftung des Gründungsgesellschafters einer …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Die Beklagte hatte als Gründungsgesellschafterin einer mehrgliedrigen atypischen stillen Gesellschaft die Pflicht, den von ihr gesuchten Interessenten an einer entsprechenden Beteiligung für deren Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild von dem Beteiligungsobjekt zu vermitteln und sie über alle Umstände, die für ihre Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufzuklären (BGH, Urteil vom 14.05.2012 - II ZR 69/12 -, Rn. 11). - BGH, 12.07.2010 - II ZR 292/06
FRIZ II
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Ein wirksamer Widerruf des Beitritts der Klägerin zu der in Vollzug gesetzten atypisch stillen Gesellschaft mit der Beklagten wäre indes gleichfalls nach den Grundsätzen der Rechtsprechung des BGH zur fehlerhaften Gesellschaft abzuwickeln (BGH NJW 2010, 3096 Tz. 12). - BGH, 27.05.1999 - VII ZR 24/98
Eigene Sachentscheidung des Berufungsgerichts
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Insofern kommt es nicht auf den tatsächlichen Zeitpunkt der Zustellung an, sondern darauf, ob der Zustellungsbetreiber alles ihm Zumutbare für eine alsbaldige Zustellung getan hat und der Rückwirkung keine schutzwürdigen Belange des Gegners entgegenstehen (BGH NJW 1999, 3125). - OLG München, 12.11.2007 - 19 U 4170/07
Zu den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Berufungsbegründung bei mehreren vom …
Auszug aus OLG Brandenburg, 22.07.2015 - 7 U 97/14
Die Hemmung der Verjährung durch die Veranlassung der Bekanntgabe des Güteantrages nach § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB tritt nur ein, wenn der Antrag die Erfordernisse einer Klageerhebung jedenfalls insoweit erfüllt, als er den geltend gemachten Anspruch hinreichend genau bezeichnet (Palandt/Ellenberger, BGB, 74. Aufl., § 204 Rn. 19 unter Bezugnahme auf OLG München WM 2008, 733 Tz. 18; BGH, Urteil vom 18.06.2015, III ZR 198/14).