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   OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 23/21   

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https://dejure.org/2021,8017
OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,8017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.03.2021 - 9 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,8017)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. März 2021 - 9 WF 23/21 (https://dejure.org/2021,8017)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 01.03.2017 - XII ZB 2/16

    Familiensache: Zulässigkeit des vereinfachten Unterhaltsfestsetzungsverfahren bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 23/21
    Die Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren ist auf den Fall und denjenigen Zeitraum beschränkt, dass das Kind nicht im Haushalt des in Anspruch genommenen Elternteils lebt und dieser allein barunterhaltspflichtig ist (vgl. OLG Celle, FamRZ 2003, 1475; OLG Stuttgart FamRZ 2014, 1473 für den Fall der Barunterhaltspflicht beider Elternteile, weil das Kind von einem Dritten betreut wird; BGH, FamRZ 2017, 816 für den Fall eines Obhutswechsels während des laufenden Verfahrens).
  • OLG Frankfurt, 02.08.2017 - 5 UF 180/17

    Beschwerde des Antragsgegners im vereinfachten Unterhaltsverfahren

    Auszug aus OLG Brandenburg, 25.03.2021 - 9 WF 23/21
    Dabei ist es unerheblich, aus welchem Grund die Antragsgegnerin ihre fehlende Leistungsfähigkeit erstinstanzlich nicht vorgetragen und belegt hat, soweit sie hierzu objektiv die Gelegenheit hatte (OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.08.2017 - 5 UF 180/17 - Rn. 6 juris).
  • OLG Frankfurt, 24.01.2022 - 6 UF 1/22

    Einwand der Erfülllung von Unterhaltsleistungen im Beschwerdeverfahren

    Mit dem Vortrag, er habe mit dem Kind in einem Haushalt gelebt, kann ein Antragsgegner im Beschwerdeverfahren gemäß § 65 Absatz 3 FamFG gehört werden, weil diese Einwendung die Zulässigkeit des vereinfachten Verfahrens, d.h. Einwendungen nach § 252 Abs. 1 FamFG betrifft (vgl. Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 25. März 2021 - 9 WF 23/21 -, Rn. 13, juris; OLG Oldenburg, Beschluss vom 23. August 2012 - 14 WF 147/12, Rn. 13, juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 4. Dezember 2017 - 7 WF 1144/17, Rn. 11, beck-online).
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