Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,14156
OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96 (https://dejure.org/1997,14156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26.03.1997 - 3 U 159/96 (https://dejure.org/1997,14156)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 26. März 1997 - 3 U 159/96 (https://dejure.org/1997,14156)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1997,14156) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Räumung und Herausgabe eines Mietgrundstücks; Vorenthaltung der Mietsache; Pflicht des Mieters zur Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands der Mietsache; Ersatzansprüche des Vermieters wegen des Aufwands für eine vollständige Beräumung; Fristsetzung ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.01.1983 - VIII ZR 304/81

    Annahmeverzug bei Rückgabe von Mieträumen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96
    In welchem Zustand sich das Mietgrundstück befindet, ist für die Rückgabe grundsätzlich ohne Bedeutung (vgl. BGHZ 86, 204 ff., 209; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., IV RdNr. 567).

    Das ist bei Grundstücken aber nur dann gegeben, wenn die verbliebenen Einrichtungen seine anderweitige Nutzung in einer Intensität behindern, die denjenigen Fällen vergleichbar ist, in denen der Mieter von Räumen zwar die Schlüssel zurückgibt, aber alle - und nicht nur einzelne - in die Mieträume eingebrachten Gegenstände dort beläßt (vgl. BGHZ 86, 204 ff., 210).

    Ob ein Mietgrundstück in diesem Sinne geräumt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen ab und bedarf tatrichterlicher Feststellung im Einzelfall (vgl. BGHZ 86, 204 ff., 211; OLG Düsseldorf MDR 1987, 499).

    Soweit die Mietsache - wie hier - trotz in bzw. auf ihr verbliebener Einrichtungen des Mieters als zurückgegeben im Sinne von § 556 Abs. 1 BGB anzusehen ist, steht diese Rückgabe allerdings Ersatzansprüchen des Vermieters wegen des Aufwands für eine vollständige Beräumung nicht entgegen (vgl. BGHZ 86, 204 ff., 210).

  • BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87

    Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96
    Jedenfalls dann, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung des früheren Zustands aufgewendet werden müssen, liegt eine Hauptpflicht vor (vgl. BGH WM 1976, 1277 f.; BGH ZMR 1988, 291 ff., 293; Bub-Treier, a.a.O., RdNr. 13; Palandt-Putzo, BGB, 55. Aufl., § 556 BGB, RdNr. 4; MünchKomm-Emmerich, a.a.O., § 326 BGB, RdNr. 24).

    Ob die für die Wiederherstellung aufzuwendenden Kosten bereits als erheblich angesehen werden können, wenn sie lediglich den Betrag von vier Monatsmieten übersteigen (so Bub-Treier, a.a.O., V.A RdNr. 13), oder ob von einer Erheblichkeit der Kosten erst bei einem Vergleich der Wiederherstellungskosten mit dem auf die gesamte Mietlaufzeit entfallenden Mietzins ausgegangen werden kann (vgl. BGH ZMR 1988, 291 ff., 293), kann für die Entscheidung des Rechtsstreits dahinstehen.

    Soweit die der Beklagten obliegende Wiederherstellungspflicht damit Hauptleistungspflicht ist, kommt als vertragliche Haftungsgrundlage für den von den Klägern aus der Nichterfüllung dieser Pflicht abgeleiteten, auf Geldzahlung gerichteten Schadensersatzanspruch allein § 326 BGB in Betracht (vgl. BGH ZMR 1988, 291 ff., 293; Bub-Treier, a.a.O., V.A RdNr. 13 mwN).

  • BGH, 20.10.1976 - VIII ZR 51/75

    Voraussetzungen für den Verzug mit einer Hauptleistungspflicht - Vertraglich

    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96
    Jedenfalls dann, wenn erhebliche Kosten zur Wiederherstellung des früheren Zustands aufgewendet werden müssen, liegt eine Hauptpflicht vor (vgl. BGH WM 1976, 1277 f.; BGH ZMR 1988, 291 ff., 293; Bub-Treier, a.a.O., RdNr. 13; Palandt-Putzo, BGB, 55. Aufl., § 556 BGB, RdNr. 4; MünchKomm-Emmerich, a.a.O., § 326 BGB, RdNr. 24).
  • OLG Düsseldorf, 19.02.1987 - 10 U 131/86
    Auszug aus OLG Brandenburg, 26.03.1997 - 3 U 159/96
    Ob ein Mietgrundstück in diesem Sinne geräumt ist oder nicht, hängt von den konkreten Umständen ab und bedarf tatrichterlicher Feststellung im Einzelfall (vgl. BGHZ 86, 204 ff., 211; OLG Düsseldorf MDR 1987, 499).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht