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   OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14   

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OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14 (https://dejure.org/2016,50632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.04.2016 - 4 U 76/14 (https://dejure.org/2016,50632)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. April 2016 - 4 U 76/14 (https://dejure.org/2016,50632)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Inanspruchnahme des Bürgen auf Rückzahlung einer Subvention wegen Insolvenz der Empfängerin

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Inanspruchnahme des Bürgen auf Rückzahlung einer Subvention wegen Insolvenz der Empfängerin

  • rechtsportal.de

    BGB § 764 Abs. 1 ; BGB § 774 ; BGB § 776
    Inanspruchnahme des Bürgen auf Rückzahlung einer Subvention wegen Insolvenz der Empfängerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (34)

  • BGH, 28.04.2009 - XI ZR 86/08

    Reichweite des Sicherungszwecks einer Bürgschaft für eine durch Verwaltungsakt

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Das Landgericht habe die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - nur unzureichend beachtet; die lediglich formelhaften Begründungen der Bescheide genügten den dort aufgestellten Begründungserfordernissen nicht.

    Dies hätte jedenfalls nicht die Unwirksamkeit der Bürgschaft zur Folge, sondern würde nur zu einer Beschränkung der Bürgenhaftung auf Erstattungsansprüche führen, die auf einer Aufhebung des Zuwendungsbescheides aus vom Zuwendungsempfänger zu verantwortenden oder zu beeinflussenden Gründen beruhen (BGH, Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 26 ff.).

    Die Beklagte haftet für Erstattungsansprüche der Klägerin nur insoweit, wie die Klägerin die Zuwendungsempfängerin bei fehlerfreier Ermessensausübung durch einen rechtmäßigen Verwaltungsakt tatsächlich in Anspruch genommen hätte (vgl. nur BGH, Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 35 ff.).

    Ebenso wenig wie die Rechtskraft eines dem Gläubiger günstigen Urteils gegen den Hauptschuldner gegenüber dem Bürgen wirkt (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteile vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 37 und vom 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rdnr. 16 m.w.N.), entfaltet die Feststellung einer Forderung des Gläubigers zur Insolvenztabelle, die gemäß § 178 Abs. 3 InsO einen der rechtskräftigen Feststellung des Anspruchs durch Urteil gleichgestellten Titel darstellt, Rechtskraftwirkung gegenüber dem Bürgen.

    In einem solchen Fall, in dem sich die tatsächlich getroffenen Entscheidung nicht im Rahmen des der Klägerin eingeräumten Ermessens hält, ist nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (siehe nur BGH, Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 45) darauf abzustellen, welche Entscheidung richtigerweise hätte ergehen müssen.

    Zwar ist mit dem Bundesgerichtshof (Urteil vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 38 ff.) davon auszugehen, dass die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, auf die sich die Klägerin in ihrem Widerrufsbescheid vom 8. September 2009 berufen hat, bei Vorliegen von Widerrufsgründen im Regelfall zum Widerruf einer Subvention zwingen, sofern nicht außergewöhnliche Umstände des Einzelfalls eine andere Entscheidung möglich erscheinen lassen (sog. intendiertes Ermessen).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 8 C 2.12

    Auslegung; Ermessen; Erstattung; Erstattungspflicht; Erstattungszinsen; Hemmung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    b) Im Übrigen genügte die mit der Klage geltend gemachte Zinsforderung den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 7.11.2001 - 3 B 117/01 und Urteil vom 30.01.2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 16), denn für Zeiträume, die vor der Auszahlung des zu erstattenden Betrages liegen, werden keine Zinsen verlangt.

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 30. Januar 2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 19 und vom 17. September 2015 - 2 C 26/14 - Rdnrn. 42 ff. ) sind im öffentlichen Recht, wenn das einschlägige Fachrecht die Verjährung nicht regelt, die Verjährungsvorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden, und zwar diejenige Verjährungsregelung, die nach dem Gesamtzusammenhang der für den jeweiligen Anspruch maßgebenden Rechtsvorschriften und der Interessenlage als sachnächste erscheint.

    Ob der Lauf der Verjährungsfrist bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen (und diesbezüglichen Zinsansprüchen, dazu unten c) zusätzlich voraussetzt, dass die Behörde von der Person des Schuldners und den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt haben können, wie es § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für das bürgerliche Recht bestimmt, hat das BVerwG bislang noch nicht einheitlich entschieden (bejahend: Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 19, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Rdnr. 14; kritisch Urteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4/10 - Rdnr. 47).

  • BVerwG, 21.10.2010 - 3 C 4.10

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Ob der Lauf der Verjährungsfrist bei öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen (und diesbezüglichen Zinsansprüchen, dazu unten c) zusätzlich voraussetzt, dass die Behörde von der Person des Schuldners und den den Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangt haben können, wie es § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB für das bürgerliche Recht bestimmt, hat das BVerwG bislang noch nicht einheitlich entschieden (bejahend: Urteil vom 30. Januar 2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 19, Beschluss vom 28. Oktober 2013, Rdnr. 14; kritisch Urteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4/10 - Rdnr. 47).

    Indes hat das BVerwG mehrfach (siehe nur Urteil vom 21. Oktober 2010 - 3 C 4/10 - Rdnr. 47) entschieden, dass aus der Entstehung der Zinsansprüche erst mit - rückwirkender - Beseitigung des Bewilligungsbescheides nicht zu schließen sei, dass sie auch erst von diesem Zeitpunkt an verjähren konnten.

  • BVerwG, 21.03.2013 - 3 C 13.12

    Landwirtschaft; Zucker; Einlagerung von Zucker; Lagerkostenvergütung; Rücknahme;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Eine abschließende Berechnung der Zinsen konnte bei Erlass des Bescheides vom 13. Dezember 2007 schon deshalb nicht erfolgen, weil die Verzinsung der Hauptforderung endet, wenn diese befriedigt wird (siehe zum Ganzen nur BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13/12 - Rdnr. 23); einer Zinsberechnung bedurfte es aber auch nicht, denn mit der Benennung des festgesetzten Erstattungsbetrags als Hauptforderung, auf der die Zinspflicht beruht, und dem Zeitpunkt, zu dem die Verzinsung einsetzt, genügte die Klägerin dem Bestimmtheitsgebot des § 37 Abs. 1 VwVfG.

    Beginnt die vierjährige Verjährung der Zinsansprüche (§§ 197, 201 BGB in der vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts vom 26. November 2001 geltenden Fassung i.V.m. Art. 229 § 6 Abs. 4 Satz 1 und 2 EGBGB) parallel mit der rückwirkenden Entstehung des Erstattungsanspruchs jeweils sukzessive am Schluss des Jahres zu laufen (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. März 2013 - 3 C 13/12 - Rdnr. 19), sind vorliegend die Zinsansprüche für das Jahr 2001 verjährt.

  • BGH, 17.09.2008 - III ZB 19/08

    Rechtsweg für eine Klage aufgrund einer Haftungserklärung für den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Zwar bezogen sich die Bürgschaften - die Haftungsübernahme vom 6. November 2000 war als öffentlich-rechtlich zu qualifizierender Schuldbeitritt mangels Einhaltung der notwendigen Schriftform (§§ 57, 59 Abs. 1, 62 Satz 2 VwVfGBbg, §§ 125, 126 Abs. 2 BGB) nichtig, ließe sich aber ggf. gemäß § 140 BGB in eine Bürgschaft umdeuten (BGH, Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - Rdnr. 18) - jeweils auf die Forderungen aus dem Subventionsverhältnis mit der Klägerin, insbesondere mögliche Erstattungsansprüche.

    Die Abhängigkeit der Bürgschaftsschuld von der gesicherten Hauptverbindlichkeit (Akzessorietät) stellt nur sicher, dass der Gläubiger vom Bürgen das erhält, was er vom Hauptschuldner zu bekommen hat; diese Akzessorietät bestimmt aber nicht die Rechtsnatur der Bürgschaft (st. Rspr. des BGH, siehe nur Beschluss vom 17. September 2008 - III ZB 19/08 - Rdnr. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 30.10.1992 - 7 C 24.92

    Abtretung von Forderungen - Öffentlich rechtliche Forderungen - Aufschiebende

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Tritt eine auflösende Bedingung ein, begründet allein diese den Erstattungsanspruch, ergibt sich ein Widerrufsgrund, so löst die behördliche Erklärung des Widerrufs den Rückforderungsanspruch aus (siehe nur BVerwG Urteile vom 26. Februar 2015 - 3 C 8/14 - Rdnr. 15, vom 11. Februar 1983 - 7 C 70/80 - Rdnr. 21 und vom 30. Oktober 1992 - 7 C 24/92 - Rdnr. 18).
  • BGH, 16.06.2009 - XI ZR 145/08

    Wirksamkeit einer Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Nach der Rechtsprechung der Bundesgerichtshofs (siehe nur Urteile vom 8. März 2001 - IX ZR 236/00 - Rdnr. 15 und vom 16. Juni 2009 - XI ZR 145/08 - Rdnr. 13) benachteiligt ein formularmäßig erfolgter Verzicht auf die aus dem Akzessorietätsprinzip folgenden (sämtlichen) Einreden des § 768 Abs. 1 BGB den Bürgen unangemessen.
  • BGH, 03.11.2005 - IX ZR 181/04

    Anrechnung des Mehrerlöses bei Übernahme eines Gegenstandes durch den

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    In seinem - von der Beklagten zitierten - Urteil vom 3. November 2005 - IX ZR 181/04 - Rdnr. 19) führte der BGH, bezugnehmend auf frühere Urteile, aus, die nachträgliche Verlängerung der Laufzeit eines durch Höchstbetragsbürgschaft gesicherten Kredits und eine Absprache über das Hinausschieben der Tilgung der Hauptschuld habe er wegen des mit § 767 Abs. 1 Satz 3 BGB bezweckten Schutzes des Bürgen vor einer Verschärfung seiner Haftungsrisikos als für den Bürgen unverbindlich behandelt; auf Einzelheiten der seinerzeit zu entscheidenden Sachverhalte ist der BGH nicht eingegangen.
  • BGH, 28.02.1989 - IX ZR 130/88

    Wirksamkeit des Abschlusses risikoreicher Geschäfte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    Ebenso wenig wie die Rechtskraft eines dem Gläubiger günstigen Urteils gegen den Hauptschuldner gegenüber dem Bürgen wirkt (st. Rspr., siehe nur BGH, Urteile vom 28. April 2009 - XI ZR 86/08 - Rdnr. 37 und vom 28. Februar 1989 - IX ZR 130/88 - Rdnr. 16 m.w.N.), entfaltet die Feststellung einer Forderung des Gläubigers zur Insolvenztabelle, die gemäß § 178 Abs. 3 InsO einen der rechtskräftigen Feststellung des Anspruchs durch Urteil gleichgestellten Titel darstellt, Rechtskraftwirkung gegenüber dem Bürgen.
  • BVerwG, 07.11.2001 - 3 B 117.01

    Beginn der Zinspflicht bei rückwirkender Aufhebung eines Bewilligungsbescheides

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.04.2016 - 4 U 76/14
    b) Im Übrigen genügte die mit der Klage geltend gemachte Zinsforderung den Maßgaben des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 7.11.2001 - 3 B 117/01 und Urteil vom 30.01.2013 - 8 C 2/12 - Rdnr. 16), denn für Zeiträume, die vor der Auszahlung des zu erstattenden Betrages liegen, werden keine Zinsen verlangt.
  • VGH Hessen, 13.05.2014 - 9 A 2289/12

    Zinsforderung wegen der Überzahlung einer Zuwendung nach dem

  • BGH, 08.03.2001 - IX ZR 236/00

    Formularmäßige Vereinbarung einer Bürgschaft auf erstes Anfordern zur Ablösung

  • BGH, 18.11.2013 - XI ZR 28/12

    Verletzung des Anspruchs aufs rechtliche Gehör bei unterlassener Beantragung

  • BVerwG, 28.10.2013 - 5 B 66.13

    Rückforderung von gewährten Leistungen für ein Wohnungsbauunternehmen i.R.e.

  • BGH, 12.03.1993 - V ZR 69/92

    Anspruch auf Freistellung von Erschließungskosten

  • BGH, 27.01.2004 - XI ZR 111/03

    Inanspruchnahme einer Vorauszahlungsbürgschaft

  • OVG Sachsen, 17.12.2013 - 1 A 106/13

    Verjährung von öffentlich-rechtlichen Erstattungsansprüchen nach der regelmäßigen

  • BGH, 01.10.2002 - IX ZR 443/00

    Sicherheiten - Einigung mit Insolvenzverwalter kann Bürgschaft aushebeln

  • BGH, 21.05.1980 - VIII ZR 201/79

    Haftung eines Bürgen bei fehlender Identität zwischen der Hauptschuld und der

  • BFH, 11.12.2012 - VII R 61/10

    Verjährung des Zinsanspruchs bei zurückgeforderter Ausfuhrerstattung

  • BVerwG, 11.02.1983 - 7 C 70.80

    Bundeszuwendung - Bestimmungszweck - Zweckabhängige Bewilligung - Entfallen des

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.11.2000 - 1 L 51/00

    Einordnung der in Nr. 2 der allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur

  • BVerwG, 06.07.2015 - 10 B 60.14

    Revisionszulassung; Zinsansprüche bei rückwirkender Änderung eines

  • BVerwG, 17.09.2015 - 2 C 26.14

    Unionsrechtlicher Haftungsanspruch; unionsrechtswidrige Zuvielarbeit;

  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2002 - 4 A 4927/99

    Erstattung von Fördermitteln für Beratungsleistungen zur Anpassung von

  • BVerwG, 26.02.2015 - 3 C 8.14

    Subvention; Finanzierungshilfe; Investitionsvorhaben; Dauerarbeitsplatz;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 20.02.2002 - 2 L 212/00
  • BVerwG, 20.04.2004 - 9 B 109.03

    Auswirkungen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs auf die Fälligkeit der

  • BVerwG, 15.12.2005 - 3 C 53.04

    Marktorganisation für Milch; Magermilch; Kasein; Beihilfe; Kaseinbeihilfe;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

  • BGH, 15.12.2009 - XI ZR 107/08

    Erstrecken einer Bürgschaft für Werklohnforderungen aus einem Bauvertrag auf

  • OLG Hamm, 30.08.1989 - 31 U 39/89
  • OLG Brandenburg, 10.10.2007 - 4 U 20/07

    Haftungsklausel unwirksam: Investitionsbank des Landes Brandenburg kann

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