Bürgerliches Gesetzbuch

   Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)   
   Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)   
   Titel 19 - Unvollkommene Verbindlichkeiten (§§ 762 - 764)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 764

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz) vom 21.06.2002 (BGBl. I S. 2010) mit Wirkung vom 01.07.2002 Gesetzesbegründung verfügbar

Vorherige Gesetzesfassung

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.07.2002Gesetz zur weiteren Fortentwicklung des Finanzplatzes Deutschland (Viertes Finanzmarktförderungsgesetz)21.06.2002BGBl. I S. 2010

Rechtsprechung zu § 764 BGB

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