Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,8633
OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 (https://dejure.org/2017,8633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.03.2017 - 6 Verg 5/16 (https://dejure.org/2017,8633)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16 (https://dejure.org/2017,8633)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,8633) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Transparenzgebot; Zuschlagskriterien; Preis; Umrechnungsmethode; Qualität; Teststellung; Schulnotensystem; Erfüllungsgrad; Antragsbefugnis; Schaden; Rüge; Erkennbarkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Umrechnung des Preises in Punkte: Wertungsmethode ist offenzulegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Umrechnung des Preises in Punkte: Wertungsmethode ist offenzulegen! (VPR 2017, 83)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Umrechnung des Preises in Punkte: Wertungsmethode ist offenzulegen! (IBR 2017, 329)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VergabeR 2017, 482
  • ZfBR 2017, 505
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (24)

  • OLG Düsseldorf, 19.06.2013 - Verg 8/13

    Anforderungen an die Bekanntgabe der Vergabekriterien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Als erkennbar gelten die auf allgemeinen Verstößen gegen die Vergabepraxis beruhenden und ins Auge fallenden, auftragsbezogenen Rechtsverstöße (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 - Löschfahrzeuge, Rn. 18, zit. nach juris; B. v. 03.08.2011 - VII-Verg 16/11, Verg 16/11 - Planung Blockheizkraftwerk), wobei auf den durchschnittlichen, die übliche Sorgfalt anwendenden fachkundigen Bieter abzustellen ist (EuGH, Urt. v. 12.03.2015 - "eVigilio" - C-538/13, Rn. 52 ff, zit. nach juris).

    Die Grenzen, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Maßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden, die Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz verletzenden Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13, Rn. 21, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    Hat der Auftraggeber Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatritzen aufgestellt, sind diese den Bietern vollständig offenzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 09.04.2014 - VII-Verg 36/13, Rn. 52, zit. nach juris; B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 - Löschfahrzeuge, Rn. 21f., zit. nach juris).

    Erforderlich ist eine Mitteilung bereits mit den Vergabeunterlagen, damit jeder Bieter bei der Ausarbeitung des Angebots abschätzen kann, inwieweit er durch das Angebot eines niedrigeren Preises oder besserer Qualität seine Zuschlagschancen erhöhen kann (OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 - Löschfahrzeuge, Rn. 35, zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 23.06.2016 - 11 Verg 4/16

    Zur Intransparenz von Bewertungskriterien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Selbst wenn es für einen Antragsteller offenkundig sein mag, dass die Vergabeunterlagen bestimmte Informationen über die Wertungssystematik, wie etwa die Umrechnungsformel der Preisangebote in Wertungspunkte, nicht enthalten, muss ihm ohne rechtliche Beratung nicht bekannt sein, dass dies einen Verstoß gegen vergaberechtliche Grundsätze darstellt (OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    Die Grenzen, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Maßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden, die Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz verletzenden Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13, Rn. 21, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Vergabestelle bei Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebots ein Beurteilungsspielraum zukommt, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass sie verpflichtet wird, im Voraus für jede aufzustellende Gewichtung aufgegliederte Bewertungskriterien aufzustellen (OLG Frankfurt a.M., B. v. 13.10.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS; OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - 13 Verg 8/11, zit. nach VERIS).

  • OLG Düsseldorf, 02.11.2016 - Verg 25/16

    Anforderungen an die Bewertung von Zuschlagskriterien

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Eine Bewertungsmethode, nach der ein Angebot in Notenabstufungen von sehr gut bis ungenügend eingeordnet wird, kann zwar dem Transparenzgebot widersprechen, wenn es den zugrundeliegenden Bewertungsmaßstab nicht erkennen lässt, wenn also für die Bieter nicht im Vorhinein zu bestimmen ist, auf welche Leistungen es dem Auftraggeber ankommt bzw. welchen Erfüllungsgrad die Angebote jeweils aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punkten bewertet zu werden (vgl. OLG Dresden, B. v. 26.01.2016 - Verg 1/16, zit. nach VERIS; OLG Düsseldorf, B. v. 2.11.2016 - VII-Verg 25/16, NZBau 2017, 116, 117; B. 15.06.2016 - VII-Verg 49/15, Verg 49/15, Rn. 34, zit. nach juris; B. v. 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, Verg 25/15, Rn. 40, zit. nach juris).

    So kann das reine, durch keine Unterkriterien konkretisierte Schulnotensystem in vergaberechtlich unzulässiger Weise die Angebotswertung in Gänze einem ungebundenen und völlig freiem Ermessen des Auftraggebers überantworten mit der Gefahr von Manipulationen (so OLG Düsseldorf, B. v. 2.11.2016, a.a.O., Rn. 44, wobei dieser Entscheidung die Vergabe von Dienstleistungen zugrunde lag).

  • OLG München, 22.01.2016 - Verg 13/15

    Eindeutige und widerspruchsfreie Vergabeunterlagen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Die Grenzen, ab der das Offenlassen konkreter Bewertungsmaßstäbe vergaberechtlich unzulässig ist, ist jedenfalls überschritten, wenn die aufgestellten Maßstäbe so unbestimmt sind, dass die Bieter nicht mehr angemessen über die Kriterien und Modalitäten informiert werden, anhand derer das wirtschaftlich günstigste Angebot ermittelt wird und sie infolgedessen auch vor einer willkürlichen oder diskriminierenden, die Gebote der Gleichbehandlung und Transparenz verletzenden Angebotswertung nicht mehr effektiv geschützt sind (OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Düsseldorf, B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13, Rn. 21, zit. nach juris; OLG Frankfurt a.M., B. v. 23.06.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass der Vergabestelle bei Prüfung des wirtschaftlich günstigsten Angebots ein Beurteilungsspielraum zukommt, der nicht dadurch eingeschränkt werden darf, dass sie verpflichtet wird, im Voraus für jede aufzustellende Gewichtung aufgegliederte Bewertungskriterien aufzustellen (OLG Frankfurt a.M., B. v. 13.10.2016 - 11 Verg 4/16, zit. nach VERIS; OLG München, B. v. 22.01.2016 - Verg 13/15, Rn. 123, zit. nach juris; OLG Celle, B. v. 12.01.2012 - 13 Verg 8/11, zit. nach VERIS).

  • OLG Düsseldorf, 16.12.2015 - Verg 25/15

    Anforderungen an das Verfahren vor der Vergabekammer; Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Es handelt sich bei der Aufstellung der Bewertungsmatrix nach dem Schulnotensystem und der Notwendigkeit der Bekanntgabe der Bewertungsformeln um eine rechtlich schwierige Materie, die in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich bewertet und von Fall zu Fall zu beurteilen ist (OLG Düsseldorf, B. v. 29.04.2015 - VII-Verg 35/14, Verg 35/14 - Entgeltsystem, Rn. 65; B. v. 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, Verg 25/15 - Erfüllungsgrad, Rn. 45; B. v. 09.04.2015 - VII-Verg 36/13, Verg 36/13, Rn. 47, sämtliche zit. nach juris).

    Eine Bewertungsmethode, nach der ein Angebot in Notenabstufungen von sehr gut bis ungenügend eingeordnet wird, kann zwar dem Transparenzgebot widersprechen, wenn es den zugrundeliegenden Bewertungsmaßstab nicht erkennen lässt, wenn also für die Bieter nicht im Vorhinein zu bestimmen ist, auf welche Leistungen es dem Auftraggeber ankommt bzw. welchen Erfüllungsgrad die Angebote jeweils aufweisen müssen, um mit den festgelegten Punkten bewertet zu werden (vgl. OLG Dresden, B. v. 26.01.2016 - Verg 1/16, zit. nach VERIS; OLG Düsseldorf, B. v. 2.11.2016 - VII-Verg 25/16, NZBau 2017, 116, 117; B. 15.06.2016 - VII-Verg 49/15, Verg 49/15, Rn. 34, zit. nach juris; B. v. 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, Verg 25/15, Rn. 40, zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2014 - Verg 36/13

    Anforderungen an die Transparenz der Berechnungsformel für das wirtschaftlichste

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Es handelt sich bei der Aufstellung der Bewertungsmatrix nach dem Schulnotensystem und der Notwendigkeit der Bekanntgabe der Bewertungsformeln um eine rechtlich schwierige Materie, die in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich bewertet und von Fall zu Fall zu beurteilen ist (OLG Düsseldorf, B. v. 29.04.2015 - VII-Verg 35/14, Verg 35/14 - Entgeltsystem, Rn. 65; B. v. 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, Verg 25/15 - Erfüllungsgrad, Rn. 45; B. v. 09.04.2015 - VII-Verg 36/13, Verg 36/13, Rn. 47, sämtliche zit. nach juris).

    Hat der Auftraggeber Zuschlagskriterien, Unterkriterien, Gewichtungsregeln oder Bewertungsmatritzen aufgestellt, sind diese den Bietern vollständig offenzulegen (vgl. OLG Düsseldorf, B. v. 09.04.2014 - VII-Verg 36/13, Rn. 52, zit. nach juris; B. v. 19.06.2013 - VII-Verg 8/13, Verg 8/13 - Löschfahrzeuge, Rn. 21f., zit. nach juris).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Aus der von der Beschwerdeführerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 26.09.2006 (BGHZ 169, 131 - Polizeianzüge, Rn. 32, zit. nach juris) ergibt sich nichts anderes.

    Das setzt positive Kenntnis aller tatsächlichen Tatumstände voraus, aus denen die Beanstandung im Nachprüfungsverfahren abgeleitet wird, sowie die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass sich aus ihnen eine Missachtung von Bestimmungen über das Vergabeverfahren ergibt (BGHZ 169, 131 - Polizeianzüge, Rn. 35, zit. nach juris).

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2015 - Verg 35/14

    Zulässigkeit des Vergabenachprüfungsverfahrens betreffend die Ausschreibung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Insoweit sind an die Prüfung keine hohen Anforderungen zu stellen, die Antragsbefugnis erfüllt nurmehr die Funktion eines groben Filters, dem die Aufgabe zukommt, eindeutige Fälle, in denen eine Auftragsvergabe an den Antragsteller von vorneherein aussichtlos ist, auszusondern (BVerfG, B. v. 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03 - Rn. 2 8, zit. nach juris ; OLG Düsseldorf, B. v. 29.04.2015 - VII-Verg 35/14, Verg 35/14, Rn. 57, zit. nach juris).

    Es handelt sich bei der Aufstellung der Bewertungsmatrix nach dem Schulnotensystem und der Notwendigkeit der Bekanntgabe der Bewertungsformeln um eine rechtlich schwierige Materie, die in Rechtsprechung und Literatur unterschiedlich bewertet und von Fall zu Fall zu beurteilen ist (OLG Düsseldorf, B. v. 29.04.2015 - VII-Verg 35/14, Verg 35/14 - Entgeltsystem, Rn. 65; B. v. 16.12.2015 - VII-Verg 25/15, Verg 25/15 - Erfüllungsgrad, Rn. 45; B. v. 09.04.2015 - VII-Verg 36/13, Verg 36/13, Rn. 47, sämtliche zit. nach juris).

  • OLG Frankfurt, 24.07.2012 - 11 Verg 6/12

    Verstoß gegen das Gebot der Transparenz und Gleichbehandlung bei der Vergabe von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Darüber hinaus hat sie die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften schlüssig vorgetragen, nämlich eine Verletzung des bieterschützenden Transparenzgebots in seiner Ausprägung als Gebot der Klarheit der Vergabeunterlagen (OLG Frankfurt a.M., B. v. 24.07.2012 - 11 Verg 6/12 - Rn. 69, zit. nach juris), und damit eine Verletzung ihrer Rechte geltend gemacht (§ 97 Abs. 7 GWB a.F.).

    Die Entscheidung muss allerdings auch nicht gerügte Vergabeverstöße dann einbeziehen, wenn ein Zuschlag wegen offensichtlicher Intransparenz nicht vergaberechtskonform erteilt werden könnte (OLG Frankfurt, B. v. 24.07.2012 - 11 Verg 6/12 Rn. 65, zit. nach juris; Wiese, in: Kulartz/Kus/Portz, GWB-Vergaberecht, 3. Aufl., § 120 Rn. 26).

  • VK Brandenburg, 13.10.2016 - VK 17/16

    Allein die Vorgabe eines Bewertungs-Punktekorridors genügt nicht!

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.03.2017 - 6 Verg 5/16
    Die sofortige Beschwerde der Beigeladenen gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 13. Oktober 2016 - VK 17/16 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss der Vergabekammer des Landes Brandenburg vom 13.10.2016 - VK 17/16 - aufzuheben,.

  • OLG Düsseldorf, 15.07.2015 - Verg 11/15

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers

  • OLG Düsseldorf, 15.06.2016 - Verg 49/15

    Anforderungen an die Bewertung der Angebote im Rahmen einer öffentlichen

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2010 - Verg 48/09

    Anforderungen an die Gewichtung der Zuschlagskriterien

  • OLG Celle, 12.01.2012 - 13 Verg 8/11

    Überprüfung einer vergaberechtlichen Entscheidung im Zusammenhang mit der Vergabe

  • OLG Dresden, 26.01.2016 - Verg 1/16

    Wertung nach Schulnoten kann zulässig sein!

  • VK Bund, 03.03.2015 - VK 1-04/15

    Nachprüfungsverfahren: Entwicklung und Betrieb eines Endkundenmesskonzepts

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

  • OLG Düsseldorf, 03.08.2011 - Verg 16/11

    Ausschluss eines Angebots wegen Ungeeignetheit des Bewerbers im

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen

  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

  • OLG Brandenburg, 07.08.2012 - Verg W 5/12

    Mindestlohnerklärung kann nachgereicht werden!

  • OLG Düsseldorf, 30.06.2011 - Verg 25/11

    Rückversetzung eines Verhandlungsverfahrens über die Beschaffung eines

  • VK Brandenburg, 23.08.2018 - VK 15/18

    Auftragsänderung während der Vertragslaufzeit: Wann wird ein Auftragnehmer

    Es sei, entgegen der einschlägigen Rechtsprechung zu Angebotswertungen nach Preis und Qualität (so bspw. OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16) keine Formel zur Umrechnung des Preises in Wertungspunkte bekanntgegeben worden.
  • VK Bund, 30.08.2019 - VK 2-60/19

    Verbindliche Honorare nach HOAI in Vergabeunterlagen nach EuGH vom 04.07.2019;

    Der Erwartungshorizont des Auftraggebers, wann ein (Planungs-)Konzept z.B. also vollständig oder nur überwiegend usw. erfasst worden ist, bedarf allerdings nicht nochmals einer gesonderten Konkretisierung, sofern für den fachkundigen Bieter in einer Gesamtschau aller Vorgaben deutlich wird, worauf es dem Auftraggeber ankommt (grundlegend im Nachgang zur "Dimarso"-Entscheidung des EuGH Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-6/15, OLG Düsseldorf vom 2.11.2016 - VII-Verg 25/16: arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen; OLG Düsseldorf vom 8.3.2017 - VII-Verg 39/16: Gerätekraftwagen für das THW;OLG Brandenburg 28.3.2017 - 6 Verg 5/16: Beschaffung medizinischer Geräte (Beatmungsgeräte); BGH vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 auf Vorlage des OLG Dresden: Postdienstleistungen; zuletzt zu diesen Zusammenhängen OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. August 2019 - VII-Verg 56/18).
  • VK Westfalen, 09.06.2017 - VK 1-12/17

    Geforderte Herstellerangabe kann nicht nachgeholt werden!

    Auch die Rechtsprechung des OLG Brandenburg (Beschl. v. 28.03.2017 - 6 Verg 5/16) steht diesem Ergebnis nicht entgegen.
  • VK Brandenburg, 22.06.2018 - VK 5/18

    Angebotswertung muss umfassend dokumentiert werden!

    Die in den Beschlüssen der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 zu VK 17/16 und des OLG Brandenburg vom 28. März 2017 zu 6 Verg 5/16 festgestellten Defizite lägen auch hier in weiten Teilen vor.

    Die Auftraggeberin hat damit zugleich die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 28. März 2018 - 6 Verg 5/16 - missachtet, die in der Vorausschreibung auf den Beschluss der erkennenden Kammer vom 13. Oktober 2016 - VK 17/16 - ergangen war und in der der Vergabesenat die fehlende Begründung bei der Anwenderbenotung beanstandet hatte.

    Dabei berücksichtigt die Vergabekammer bereits, dass der Bewertungskommission bei der praktischen Beurteilung der Geräte ein Ermessensspielraum gegeben ist und die Vergabe der Punkte auch subjektiven Gesichtspunkten unterliegt und deshalb die einzelnen Unter-Unterkriterien durch den Auftraggeber nicht konkreter beschrieben werden müssen (siehe OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16), weil die Anwender aus ihrer beruflichen Erfahrung am besten wissen, wie ein Beatmungsgerät beschaffen sein soll, um den entsprechenden medizinischen Anforderungen gerecht zu werden.

  • VK Sachsen, 30.11.2020 - 1/SVK/029-20

    Bewertungsmethode ist vor Angebotsöffnung festzulegen!

    Doch kann daraus nicht geschlussfolgert werden, dass ein durchschnittlicher Bieter rechtlich hätte erkennen müssen, dass dies ein Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz darstellt (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16; OLG Frankfurt, Beschluss vom 26. Juni 2016 - Verg 4/16).

    Gleichwohl verlangt die nationale Rechtsprechung zu Recht, dass zur Wahrung des Transparenzgrundsatzes Wertungsformeln zur Umrechnung des Angebotspreises in Punkte vorab bekannt gemacht werden müssen (VK Sachsen, Beschluss vom 12. Juni 2015 - 1/SVK/016-15, Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16, VK Bund, Beschluss vom 3. März 2015 - VK 1 - 4/15, VK Lüneburg, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - VgK-52/2010, VK Bund, Beschluss vom 21. Oktober 2014 - VK 2 - 81/14, anders EuGH, Urteil vom 14. Juli 2016 - C-6/15 - Dimarso Rn. 37).

    Die Kenntnis der angebotenen Formel ermöglicht es aber den Bietern, eine Entscheidung darüber zu treffen, ob es Erfolg versprechender ist, ein eher preiswertes Angebot abzugeben, oder ob sie das Risiko in Kauf nehmen, nicht das preisgünstigste Angebot einzureichen, aber dafür zu einer höheren Qualität (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 28. März 2017 - 6 Verg 5/16).

  • VK Baden-Württemberg, 08.06.2017 - 1 VK 14/17

    Vergabeverfahren: Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers zur Bekanntmachung

    106 Gemein waren den wegweisenden Entscheidungen zur Thematik "Schulnoten" hingegen, dass vorab eine Punkte- oder Notenskala bekanntgegeben war (OLG Brandenburg, Beschluss vom 28.03.2017, 6 Verg 5/16: Keine Angabe (0 Punkte), Sehr gut (20), Gut (16), Befriedigend (12), Ausreichend (8), Mangelhaft (0), Ungenügend (0); OLG Dresden, Beschluss vom 26.01.2016, Verg 1/16: Bewertung des Antwortenkatalogs von - "weitgehend unvollständige Beschreibung, in Form und Darstellung unbrauchbar, Ziel kann voraussichtlich nicht erfüllt werden" über - "brauchbare Beschreibung in Form und Darstellung, hinsichtlich Qualität und Aufbau zufriedenstellend, Ziel kann mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erreicht werden" bis zu - "sehr gute Beschreibung in Form und Darstellung, sehr gute fachliche Qualität sowie strukturiert logischer Aufbau, Ziel kann voraussichtlich problemlos erreicht werden"; OLG Düsseldorf, Beschluss von 16.12.2015, Verg 25/15: - Null Punkte, wenn es (das Angebot) nicht den sich aus den Ausschreibungsbedingungen ergebenden Anforderungen genügt, - ein Punkt, wenn es mit Einschränkungen den sich aus dem Ausschreibungsgegenstand ergebenden Anforderungen genügt, - zwei Punkte, wenn es vollumfänglich den sich aus dem Ausschreibungsgegenstand ergebenden Anforderungen genügt, - drei Punkte, wenn es den sich aus dem Ausschreibungsgegenstand ergebenden Anforderungen besonders dienlich ist.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.03.2017, Verg 39/16: 1 = nicht akzeptabel, 2 = erhebliche Beanstandungen, 3 = noch akzeptabel, 4 = leichte Mängel; 5 = ohne Mängel).
  • VK Bund, 17.07.2019 - VK 2-36/19

    Ausschluss eines ungewöhnlich niedrigen Angebots; Konzeptbewertung nach

    Der Erwartungshorizont des Auftraggebers, also wann ein Konzept z.B. als besonders überzeugend angesehen wird, muss allerdings dann nicht nochmals gesondert konkretisiert werden, wenn für den fachkundigen Bieter in einer Gesamtschau aller Vorgaben, insbesondere auch aus der Leistungsbeschreibung, deutlich wird, worauf es dem Auftraggeber ankommt (grundlegend im Nachgang zur "Dimarso"-Entscheidung des EuGH Urteil vom 14.07.2016 - Rs. C-6/15, OLG Düsseldorf vom 2.11.2016 - VII-Verg 25/16: arbeitsmarktpolitische Dienstleistungen; OLG Düsseldorf vom 8.3.2017 - VII-Verg 39/16: Gerätekraftwagen für das THW;OLG Brandenburg 28.3.2017 - 6 Verg 5/16: Beschaffung medizinischer Geräte (Beatmungsgeräte); BGH vom 4.4.2017 - X ZB 3/17 auf Vorlage des OLG Dresden: Postdienstleistungen).
  • OLG Celle, 07.07.2022 - 13 Verg 4/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Europaweite

    (3) Das OLG Brandenburg hat in seinem Beschluss vom 28. März 2017 (6 Verg 5/16, Rn. 37) allerdings die abweichende Auffassung vertreten, dass die Preisbewertungsformel in der Ausschreibung bekanntgemacht werden muss.
  • VK Südbayern, 21.12.2018 - Z3-3-3194-1-32-09/18

    Ersatzvornahme

    Dem Transparenzgrundsatz ist genügt, wenn den Bietern mitgeteilt wird, nach welcher Methode bzw. Formel der jeweilige auf Euro lautende Angebotspreis in Wertungspunkte umgerechnet werden soll (vgl. OLG Brandenburg, 28.03.2017, 6 Verg 5/16).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht