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OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- anwaltskanzlei-adam.de
§ 120 StGB
Voraussetzungen der versuchten Gefangenenbefreiung
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
Das Revisionsgericht darf die Beweiswürdigung deswegen nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208 - 217;… Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337, Rn. 26). - BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14
Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt…, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris). - OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15
Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der …
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH…, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris). - BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06
Angabe des Strafrahmens
Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
Dabei ist der Tatrichter zwar nicht gehalten, den Strafrahmen, der sich aus der einschlägigen Strafvorschrift des Besonderen Teils ergibt, zahlenmäßig zu bezeichnen (BGH, Beschl. vom 24. Mai 2006, 1 StR 190/06, juris).