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   OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16   

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https://dejure.org/2016,56787
OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16 (https://dejure.org/2016,56787)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24.08.2016 - 1 Ss 56/16 (https://dejure.org/2016,56787)
OLG Braunschweig, Entscheidung vom 24. August 2016 - 1 Ss 56/16 (https://dejure.org/2016,56787)
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  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
    Das Revisionsgericht darf die Beweiswürdigung deswegen nicht durch eine eigene ersetzen (BGHSt 10, 208 - 217; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 337, Rn. 26).
  • BGH, 16.09.2015 - 2 StR 483/14

    Tötungsvorsatz (Voraussetzungen; tatrichterliche Beweiswürdigung: Darstellung der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris).
  • OLG Naumburg, 24.08.2015 - 2 RV 104/15

    Strafurteil wegen fahrlässiger Trunkenheitsfahrt: Fehlende Wiedergabe der

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
    Fehlen in einem Strafurteil jedoch jegliche Angaben darüber, liegt grundsätzlich ein sachlich rechtlicher Mangel vor, der zur Aufhebung des Urteils führt, denn ein so unvollständiges und lückenhaftes Urteil ermöglicht keine Überprüfung, ob in ihm das Recht in fehlerfreier Weise angewandt worden ist (BGH, Urt. vom 16. September 2015 - 2 StR 483/14, Rn. 12, zitiert nach juris; Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschl. vom 24. August 2015, 2 Rv 104/15, Rn. 5f., zitiert nach juris).
  • BGH, 24.05.2006 - 1 StR 190/06

    Angabe des Strafrahmens

    Auszug aus OLG Braunschweig, 24.08.2016 - 1 Ss 56/16
    Dabei ist der Tatrichter zwar nicht gehalten, den Strafrahmen, der sich aus der einschlägigen Strafvorschrift des Besonderen Teils ergibt, zahlenmäßig zu bezeichnen (BGH, Beschl. vom 24. Mai 2006, 1 StR 190/06, juris).
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