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OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Schadensersatz wegen fahrlässiger Amtspflichtverletzung eines Notars; Ausschluss des Anspruchs wegen fahrlässiger Unterlassung der Einlegung eines Rechtsmittels zur Abwendung des Schadens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bremen, 18.10.1985 - 9 O 1616/85
- LG Bremen, 14.11.1986 - 9 O 1183/86
- OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86
Papierfundstellen
- NJW 1989, 1362 (Ls.)
- NJW-RR 1989, 334
- MDR 1988, 1057
- DNotZ 1989, 59
- VersR 1989, 636
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.01.1986 - III ZR 77/84
Abwendung des Schadens durch Einlegung eines Rechtsbehelfs; Voraussichtliche …
Auszug aus OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86
Die Ersatzpflicht des Beklagten ist nicht gem. §§ 19 Abs. 1 Satz 3 BNotO , 839 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, da der Kläger es nicht vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden: Dar Begriff des "Rechtsmittels" i.S. von § 839 Abs. 3 BGB ist weit auszulegen und umfaßt alle Rechtsbehelfe, die eine Beseitigung der pflichtwidrigen Amtshandlung oder Unterlassung bezwecken und ermöglichen und die geeignet sind, den Schaden abzuwenden, der aus der Amtspflichtverletzung erwächst (BGH NJW 86, 1924; 74, 639m.w.N.). - BGH, 05.02.1974 - VI ZR 71/72
Amtspflichtverletzung eines Notars - Pflicht zur Einreichung einer Urkunde beim …
Auszug aus OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86
Ein fahrlässiger Nichtgebrauch dieses Rechtsmittels liegt bereits dann vor, wenn die Annahme einer Amtspflichtverletzung dringlich nahegelegen hat und sich die Erinnerung an den Notar hätte aufdrängen müssen (BGH NJW 74, 639, 640; OLG Düsseldorf MDR 77, 588, 589). - BGH, 24.11.1975 - II ZR 53/74
Arbeitsrechtlicher Freistellungsanspruch des Schiffsführers
Auszug aus OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86
Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die später (BGHZ 66, 1, 4) [BGH 24.11.1975 - II ZR 53/74] aufgegebene Ansicht des Bundesgerichtshofs in BGHZ 41, 203, 207 [BGH 27.02.1964 - II ZR 179/62] aus der angeblichen Vermögenslosigkeit des Klägers zu seinen Gunsten rechtliche Folgen herzuleiten versucht, sind seine Erwägungen unerheblich, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß der Kläger, was er bestreitet, vermögenslos ist und der Beklagte auch für seine Behauptung keinen Beweis angetreten hat. - BGH, 27.02.1964 - II ZR 179/62
Haftung des Schiffsführers gegenüber Dritten bei Beschränkung der Haftung im …
Auszug aus OLG Bremen, 09.06.1988 - 2 U 159/86
Soweit der Beklagte unter Hinweis auf die später (BGHZ 66, 1, 4) [BGH 24.11.1975 - II ZR 53/74] aufgegebene Ansicht des Bundesgerichtshofs in BGHZ 41, 203, 207 [BGH 27.02.1964 - II ZR 179/62] aus der angeblichen Vermögenslosigkeit des Klägers zu seinen Gunsten rechtliche Folgen herzuleiten versucht, sind seine Erwägungen unerheblich, da keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich sind, daß der Kläger, was er bestreitet, vermögenslos ist und der Beklagte auch für seine Behauptung keinen Beweis angetreten hat.