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   OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99   

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https://dejure.org/2000,16460
OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99 (https://dejure.org/2000,16460)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27.04.2000 - 2 U 116/99 (https://dejure.org/2000,16460)
OLG Bremen, Entscheidung vom 27. April 2000 - 2 U 116/99 (https://dejure.org/2000,16460)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1 S. 1 2. Alt.; VermG § 1
    Ersatz von Verwendungen auf eine eigene Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Bremen - 8 O 2332/98
  • OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.06.1997 - III ZR 105/96

    Kostenerstattungsanspruch bei Erfüllung einer Rechtspflicht des Eigentümers durch

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Weiter macht die Klägerin geltend, dass sie gemäß "Übernahme-Protokoll" vom 28.03.1991 (Bl. 26) in bestehende rechtsgültige Verträge des HAG mit Dritten gemäß mit diesen abzuschließender Nachtragsvereinbarungen eingetreten sei und die Nachtragsvereinbarung vom 19.11,1990 für sie auch eine vertragliche Verpflichtung begründet habe, durch die ebenfalls eine Rechtspflicht i.S.v. § 3 Abs. 3 Satz 2 a VermG begründet worden sei (Hinweis auf BGH ZIP 1997, 1475 ).

    Bei der nach BGH ZIP 1997, 1475 gebotenen weiten Auslegung von § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG müsse ein Aufwendungsersatzanspruch nach den Regelungsprinzipien der GoA auch für nach dem 03.10.1990 durchgeführte Maßnahmen gelten, weil sonst eine Regelungslücke gegenüber § 7 VermG entstehe, der einen Wertausgleich für bis zum 02.10.1990 abgeschlossene Maßnahmen vorsehe; andernfalls käme der Rückübertragungsberechtigte ohne jede Ausgleichsverpflichtung in den Genuss wertverbessernder, ab dem 03.10.1990 abgeschlossener Instandsetzungsmaßnahmen, auch wenn diese "ihre Wurzel in früheren Verordnungen, Verträgen oder dergleichen" hätten.

    Ferner besteht ein Aufwendungsersatzanspruch gemäß § 3 Abs. 3 Satz 4 VermG nicht nur in dem in Satz 3 geregelten Ausnahmefall, sondern auch in den in Satz 2 und Satz 5 geregelten Fällen (BGH ZIP 1997, 1475, 1477).

  • BVerfG, 08.10.1996 - 1 BvR 875/92

    Restitution und Vertragsanfechtung

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Danach hatten die Beklagten bereits eine eigentümerähnliche, einem Anwartschaftsrecht vergleichbare Rechtsstellung hinsichtlich des enteigneten Grundstücks erlangt, die auch verfassungsrechtlich gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützt war (BVerfG VIZ 1997, 31~ R/H/T § 3 VermG Rn. 9 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 177/93

    Herausgabe von Nutzungsentgelten

    Auszug aus OLG Bremen, 27.04.2000 - 2 U 116/99
    Nach Ansicht des BGH (VIZ 1995, 293 = JZ 1995, 790) sind die ohne Zustimmung des Rückübertragungsberechtigten erfolgten Verwendungen des Verfügungsberechtigten kein Eingriff in Rechte des Ersteren, weil das Erfordernis der Zustimmung des Rückübertragungsberechtigten zu den unter § 3 Abs. 3 Satz 1 VermG fallenden Handlungen des Verfügungsberechtigten lediglich ein Reflex der dort zum Schutz seiner künftigen Dispositionsbefugnis angeordneten Veränderungssperre sei, ihm jedoch noch nicht den Gegenstand des Rückübertragungsanspruchs selbst zuweise (a.A. Rauscher in Anmerkung zu vorgenanntem Urteil JZ 1995, 792, 794; R/H/T a.a.0. § 3 VermG Rn. 319).
  • OLG Brandenburg, 20.11.2008 - 12 U 52/08

    Grundstücksrestitution im Beitrittsgebiet: Anspruch des Verfügungsberechtigten

    Erlaubte Instandsetzungsmaßnahmen nach § 3 Abs. 3 S. 3 VermG scheiden aus, da das Gebäude zum Zeitpunkt der Vornahme der Maßnahme noch nicht vermietet war, so dass die von der Klägerin durchgeführten Maßnahmen nicht zu einer Mieterhöhung berechtigt hätten (vgl. OLG Bremen, Urt. v. 27.04.2000 - 2 U 116/99, zitiert nach Juris; Redeker/Hirtschulz/Tank a.a.O. Rn. 256).
  • VG Weimar, 18.05.2005 - 6 K 1677/03

    Kataster- und Vermessungsrecht; Abmarkung; Abmarkungsprotokoll; Anmelder;

    Ob allein die Anmeldung dem Anmelder ein zivilrechtliches Anwartschaftsrecht verschafft (so: KreisG Bad Salzungen, Beschluss vom 23.10.1990 - Z 186/90 - J URIS [Orientierungssatz]; LG Berlin, Urteil vom 27.02.1991 - 28 O 29/91 -, JURIS [Orientierungssatz]; BezirksG Cottbus, Urteil vom 14.11.1991 - 4 S 72/91 -, JURIS [Orientierungssatz 2]; OLG Bremen, Urteil vom 27.04.2000 - 2 U 116/99 -, J URIS, Rdnr. 52), erscheint der Kammer zwar zweifelhaft, bedarf hier aber gleichfalls keiner Entscheidung.
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