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   OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15   

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https://dejure.org/2016,30182
OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.05.2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. Mai 2016 - 13 U 155/15 (https://dejure.org/2016,30182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • webshoprecht.de

    Health-Claims-Verordnung und berufswidrige Werbung für ein Diätprodukt mit einer ärztlichen Empfehlung

  • webshoprecht.de

    Health-Claims-Verordnung und berufswidrige Werbung für ein Diätprodukt mit einer ärztlichen Empfehlung

  • christmann-law.de (Kurzinformation und Volltext)

    Arzt muss gegen unerlaubte medizinische Werbung mit seinem Namen vorgehen oder er kann auf Unterlassung verklagt werden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Arzt muss wettbewerbswidrige Werbung mit seinem Bild und Namen für Diätprodukte verhindern - sonst handelt er selbst wettbewerbswidrig

  • kpw-law.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbsverstoß eines Arztes bei wettbewerbswidriger Werbung Dritter

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Werbender Arzt ist für Wettbewerbsverstoß mitverantwortlich

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Arzt muss gegen Werbung vorgehen, wenn wettbewerbswidrig mit seinem Namen geworben wird

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 114 (Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Unzulässige ärztliche Empfehlung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.02.2014 - I ZR 178/12

    Zu gesundheitsbezogenen Angaben auf Babynahrung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Die Regelungen der HCVO dienen dem Schutz der Verbraucher und stellen daher Marktverhaltensregelungen i.S. des § 4 Nr. 11 a.F. (= § 3 a UWG n.F.) UWG dar, deren Verletzung geeignet ist, den Wettbewerb zum Nachteil der Mitbewerber und Verbraucher i.S. des § 3 Abs. 1 UWG spürbar zu beeinträchtigen (BGH, Urteil vom 26. Februar 2014 - I ZR 178/12, juris Tz. 10 m.w.N.).

    Darüber hinaus wird jeder Zusammenhang erfasst, der nahelegt, dass für die Gesundheit negative oder schädliche Auswirkungen, die in anderen Fällen mit einem solchen Verzehr einhergehen oder sich ihm anschließen, fehlen oder geringer ausfallen (zum Ganzen: BGH, Urteil vom 26. Februar 2014, a.a.O. Tz. 16).

  • BGH, 07.04.2011 - I ZR 34/09

    Leistungspakete im Preisvergleich

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Eine unmittelbare Bezugnahme auf die konkrete Verletzungsform liegt auch dann vor, wenn der Klageantrag die Handlung abstrakt beschreibt, sie aber mit einem "wenn dies geschieht wie"-Zusatz konkretisiert (BGH, Urteil vom 7. April 2011 - I ZR 34/09, juris Tz. 17 m.w.N.).
  • BGH, 26.10.2000 - I ZR 180/98

    TCM- Zentrum

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Hingegen liegt keine Einbeziehung auch "ähnlicher" Handlungen vor, wie sie Gegenstand des von der Beklagten als Anlage B 1 vorgelegten Urteils des Bundesgerichtshofs vom 26. Oktober 2000 (I ZR 180/98, juris Tz. 17 ff. = Anlage B 1, Bl. 97 ff. d.A.)  gewesen ist.
  • BGH, 11.10.1990 - I ZR 35/89

    Unbestimmter Unterlassungsantrag I

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Danach darf ein Verbotsantrag nicht derart undeutlich gefasst sein, dass sich der Beklagte nicht erschöpfend verteidigen kann und die Entscheidung darüber, was dem Beklagten verboten ist, dem Vollstreckungsverfahren überlassen wäre (st. Rspr., vgl. nur BGH, Urteil vom 11. Oktober 1990 - I ZR 35/89, juris Tz. 18 m.w.N.).
  • OLG Celle, 22.10.2015 - 13 U 123/14

    Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben für ein Lebensmittel zur

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Damit bezieht sich die Werbung der Beklagten zu 1 maßgeblich auf das in Frage stehende Lebensmittel (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Tz. 78 ff.; sowie Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - 13 U 165/09, juris Tz. 8).
  • OLG Celle, 03.11.2011 - 13 U 167/11

    Rote Karte für Venencheck-Werbung

    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Wenn der Beklagte gegen eine derartige, vermeintlich nicht autorisierte Verwendung seines Namens und seiner ärztlichen Berufsbezeichnung nicht - notfalls gerichtlich - einschreitet, trifft ihn die lauterkeitsrechtliche Verantwortlichkeit gemäß § 4 Nr. 11 UWG a.F. i.V.m. den berufsrechtlichen Verbotsnormen (vgl. Senatsbeschluss vom 3. November 2011 - 13 U 167/11, juris Tz. 21).
  • OLG Celle, 02.02.2010 - 13 U 165/09
    Auszug aus OLG Celle, 02.05.2016 - 13 U 155/15
    Damit bezieht sich die Werbung der Beklagten zu 1 maßgeblich auf das in Frage stehende Lebensmittel (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 22. Oktober 2015 - 13 U 123/14, juris Tz. 78 ff.; sowie Senatsbeschluss vom 2. Februar 2010 - 13 U 165/09, juris Tz. 8).
  • OLG Köln, 28.10.2021 - 15 U 230/20

    Ungefragt zitiert - Die Wiedergabe von fachlichen Äußerungen in einer

    Schließlich habe das Landgericht rechtsfehlerhaft auch nicht gewürdigt, dass den Durchschnittsrezipienten des D bewusst sei, dass die Rechtsprechung den Ärzten die Pflicht auferlege, sich gegen eine unabgesprochene werbliche Vereinnahmung ihres Namens notfalls gerichtlich zur Wehr zu setzen (OLG Celle v. 02.05.2016 - 13 O 155/15, WRP 2016, 1278 ff.).
  • BGH, 28.07.2022 - I ZR 171/21

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bezugnahme auf Fachaussagen eines Arztes in

    Er ist dann auch nicht aus berufsrechtlichen Gründen gehalten, gegen die Werbung vorzugehen (zu diesem Aspekt vgl. OLG Celle, WRP 2016, 1278 [juris Rn. 44 bis 47]).
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