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   OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13   

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https://dejure.org/2017,29589
OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2017,29589)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.08.2017 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2017,29589)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. August 2017 - 13 Verg 3/13 (https://dejure.org/2017,29589)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der RL 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ams-rae.de

    Sofortige Beschwerde: Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der RL 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • juve.de (Kurzinformation)

    Vergabestreit um Müllentsorgung: Remondis verliert gegen Region Hannover

  • ggsc.de (Kurzinformation)

    Aufgabenübertragung auf Zweckverband ausschreibungsfrei

  • dombert.de (Kurzinformation)

    Gründung eines Zweckverbands ist kein vergaberechtsrelevanter Vorgang

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Aufgabenübertragung auf kommunalen Zweckverband kein öffentlicher Auftrag

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband: Kein öffentlicher Auftrag! (VPR 2017, 218)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Aufgabenübertragung an neu gegründeten Zweckverband ist kein öffentlicher Auftrag! (IBR 2017, 636)

Sonstiges

  • avocado.de PDF (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover muss nicht aus vergaberechtlichen Gründen aufgelöst werden

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 21.12.2016 - C-51/15

    Remondis - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 4 Abs. 2 EUV - Achtung der

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der Richtlinie 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbunden Zuständigkeiten übertragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, VPR 2017, 4).*).

    Die Gründung eines Zweckverbands und die Übertragung einer Aufgabe auf diesen stellt keinen öffentlichen Auftrag i.S.v. Art. 1 Abs. 2 a der RL 2004/18/EG und i.S.v. § 99 Abs. 1 GWB a. F. dar, wenn eine "echte" Kompetenzverlagerung vorliegt, d. h. dem Zweckverband die mit der verlagerten Kompetenz verbunden Zuständigkeiten übertragen worden sind, er eine eigene Entscheidungsbefugnis innehat und über eine finanzielle Unabhängigkeit verfügt (vgl. EuGH, VPR 2017, 4).*).

    Der EuGH hat die erste Frage des Senats im Urteil vom 21. Dezember 2016 (C-51/15) wie folgt beantwortet:.

    Dementsprechend ist das Urteil des EuGH auch in der Literatur überwiegend so verstanden worden, dass der Gerichtshof "das Vorliegen eines öffentlichen Auftrags im Ergebnis verneint" habe (vgl. Peshteryanu, jurisPR-VergR 1/2017 Anm. 1) bzw. die Gründung des Zweckverbands "unter den Umständen des Ausgangsfalls keinen öffentlichen Auftrag darstellt" (vgl. Gniechwitz, EuZW 2017, 144) und "auf Basis der klaren Vorgaben des EuGH an der Erfüllung dieser Voraussetzungen kein Zweifel besteht" (vgl. Portz, Städte- und Gemeinderat 2017, S. 27, 29).

  • EuGH, 13.06.2013 - C-386/11

    Piepenbrock - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 2004/18/EG - Begriff

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Stellt eine Vereinbarung zwischen zwei Gebietskörperschaften, auf deren Grundlage die Gebietskörperschaften durch Satzungen einen gemeinsamen Zweckverband mit eigener Rechtspersönlichkeit gründen, der fortan bestimmte Aufgaben, die bislang den beteiligten Gebietskörperschaften oblegen haben, in eigener Zuständigkeit wahrnimmt, einen "öffentlichen Auftrag" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2004/18 dar, wenn dieser Aufgabenübergang Dienstleistungen im Sinne dieser Richtlinie betrifft und entgeltlich erfolgt, der Zweckverband über die Wahrnehmung zuvor den beteiligten Körperschaften oblegener Aufgaben hinausgehende Tätigkeiten entfaltet und der Aufgabenübergang nicht zu "den zwei Arten von Aufträgen" gehört, die, obwohl sie von öffentlichen Einrichtungen vergeben werden, nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs (zuletzt Urteil vom 13. Juni -, P., C-386/11, EU:C:-:385, Rn. 33 ff.) nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fallen?.

    C-386/11), in der sich die übertragende Stelle vorbehalten hatte, die Erfüllung der fraglichen Aufgaben zu kontrollieren und für den Fall der Schlechterfüllung ein Sonderkündigungsrecht auszuüben.

  • EuGH, 19.12.2012 - C-159/11

    Das Recht der Union über die Vergabe öffentlicher Aufträge steht einer nationalen

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, C-159/11, ABl.

    Insoweit gilt vielmehr das im Vorlagebeschluss des Senats vom 17. Dezember 2014 unter B.I.2.b) auf S. 12 unten / S. 13 oben Gesagte: Eine Entgeltlichkeit ist bei Vorliegen eines öffentlichen Auftrags bereits dann gegeben, wenn die vorgesehene Vergütung auf den Ersatz der Kosten beschränkt ist, die durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung entstehen (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012 - C-159/11 - "Lecce).

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Zwar wird die Gebührenentscheidung der Vergabekammer im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler überprüft (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 Verg 2/02).
  • BGH, 25.10.2011 - X ZB 5/10

    Gebührenbeschwerde in Vergabesache

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Zwar wird die Gebührenentscheidung der Vergabekammer im Beschwerdeverfahren nur auf Ermessensfehler überprüft (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - X ZB 5/10; OLG Koblenz, Beschluss vom 16. Februar 2016 - 1 Verg 2/02).
  • VK Niedersachsen, 04.05.2012 - VgK-14/12

    Bildung eines Zweckverbands "Abfallwirtschaft" als öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Daraus ergibt sich eine Gebühr i. H. v. 21.485,60 Euro (vgl. Beschluss der Vergabekammer vom 4. Mai 2012 - VgK-14/2012 = 13 Verg 4/12).
  • EuGH, 18.11.1999 - C-107/98

    Teckal

    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    Soweit Frage 1 bejaht wird: Richtet sich die Frage, ob die Bildung eines Zweckverbandes und der damit verbundene Aufgabenübergang auf diesen ausnahmsweise nicht in den Anwendungsbereich des Vergaberechts der Union fällt, nach den Grundsätzen, die der Gerichtshof betreffend Verträge zwischen einer öffentlichen Einrichtung und einer rechtlich von dieser verschiedenen Person entwickelt hat, nach denen eine Anwendung des Vergaberechts der Union ausscheidet, wenn die Einrichtung über die betreffende Person eine ähnliche Kontrolle ausübt wie über ihre eigenen Dienststellen und die genannte Person zugleich im Wesentlichen für die Einrichtung oder die Einrichtungen tätig ist, die ihre Anteile innehat bzw. innehaben (vgl. in diesem Sinne u.a. EuGH, Urteil vom 18. November 1999, C-107/98 - Teckal, Slg. 1999, I-8121, Tz. 50), oder finden demgegenüber die Grundsätze Anwendung, die der Gerichtshof betreffend Verträge entwickelt hat, mit denen eine Zusammenarbeit von öffentlichen Einrichtungen bei der Wahrnehmung einer ihnen allen obliegenden Gemeinwohlaufgabe vereinbart wird (dazu: EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2012, C-159/11, ABl.
  • VK Niedersachsen, 29.01.2013 - VgK-56/12
    Auszug aus OLG Celle, 03.08.2017 - 13 Verg 3/13
    den Beschluss der Vergabekammer Niedersachsen vom 29. Januar - (VgK-56/2012) aufzuheben;.
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