Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,14061
OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09 (https://dejure.org/2010,14061)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.10.2010 - 10 UF 256/09 (https://dejure.org/2010,14061)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Oktober 2010 - 10 UF 256/09 (https://dejure.org/2010,14061)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,14061) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Versorgungsausgleich: Einordnung des den Betriebsangehörigen der Nord/LB aufgrund Betriebsvereinbarung zustehenden "Versorgungszuschusses"; Berechnung des Ehezeitanteils bei Teilzeitbeschäftigung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen Landesbank auf einen "Versorgungszuschuss" im Versorgungsausgleich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen Landesbank auf einen "Versorgungszuschuss" im Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (a.F.) § 1587a Abs. 2 Nr. 1, 3
    Behandlung von Anwartschaften der Betriebsangehörigen der Norddeutschen Landesbank auf einen "Versorgungszuschuss" im Versorgungsausgleich

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 901
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 27.10.1993 - XII ZB 69/89

    Abgrenzung zwischen beamtenähnlicher und betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Der BGH hat diese Frage in seinem Beschluss vom 27. Oktober 1993 (FamRZ 1994, 232) offen gelassen, da das seinerzeit beurteilte Anrecht von einem - bei der Westdeutschen Landesbank beschäftigten - Arbeitnehmer erworben worden war, der tatsächlich von der Versicherungspflicht befreit worden war.

    Denn bei Versorgungen, die die tatbestandlichen Voraussetzungen beider Vorschriften erfüllen, ist aufgrund des spezielleren Charakters des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. (bzw. des § 44 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG) von einer beamtenähnlichen Versorgung auszugehen (BGH FamRZ 1994, 232).

    Gegen eine beamtenähnliche Versorgung spricht auch nicht, dass auf die Bemessungsgrenze für die Berechnung der Versorgung, die sich - wie in der Beamtenversorgung üblich - gemäß §§ 4 - 6 der Versorgungsordnung aus einem von der ruhegehaltfähigen Dienstzeit abhängigen Prozentsatz der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ergibt, bei Erreichen des Höchstruhegehaltssatzes von 75 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge gemäß § 7 der Versorgungsordnung Leistungen, die die Ehefrau aus anderen Versorgungssystemen erhält, angerechnet werden (vgl. BGH FamRZ 1994, 232, 233).

  • BGH, 05.10.1994 - XII ZB 129/92

    Berechnung des Ehezeitanteils eines Anrechts auf betriebliche Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Ist eine anzurechnende Versorgung - wie hier - auch mit ihrem vor Beginn der Betriebszugehörigkeit erworbenen Anteil als Abzugsglied zu berücksichtigen, ist zusätzlich noch ein dem Verhältnis Ehezeit/Gesamtzeit entsprechender Anteil der vorbetrieblich erworbenen Anwartschaft in Abzug zu bringen (vgl. BGH FamRZ 1991, 1416, 1419; 1991, 1421, 1423; 1995, 88, 90).

    Denn die sich aus der Anknüpfung des Ruhegehalts an die jeweils letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5 Abs. 1 VO) ergebende Dynamik würde gemäß § 2 Abs. 5 i.V. mit Abs. 1 BetrAVG mit einem vorzeitigen Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Beschäftigungsverhältnis enden, und ihr bliebe dann der Dynamisierungszuwachs nur insoweit erhalten, als er bis dahin eingetreten wäre (vgl. BGH FamRZ 1989, 844, 845; 1995, 88, 91).

  • BGH, 25.11.2009 - XII ZR 8/08

    Ausschluss der Abänderbarkeit eines Unterhaltsvergleichs bei Fehlen einer

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Das frühere Recht bleibt auch für die Beschwerdeinstanz maßgebend (vgl. BGH FamRZ 2010, 276).
  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Diese Berechnung entspricht der Rechtsprechung des BAG zur Berücksichtigung des betrieblich festgelegten Herabsetzungsfaktors wegen Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der zeitratierlichen Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAGE 98, 212; BAG DB 2009, 2499).
  • BAG, 24.07.2001 - 3 AZR 567/00

    Vorgezogene Betriebsrente eines vorzeitig Ausgeschiedenen

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Diese Berechnung entspricht der Rechtsprechung des BAG zur Berücksichtigung des betrieblich festgelegten Herabsetzungsfaktors wegen Teilzeitbeschäftigung im Rahmen der zeitratierlichen Berechnung der unverfallbaren Anwartschaft nach § 2 Abs. 1 BetrAVG (BAGE 98, 212; BAG DB 2009, 2499).
  • BGH, 12.04.1989 - IVb ZB 146/86

    Einbeziehung einer privaten betrieblichen Altersversorgung mit dem statischen

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Denn die sich aus der Anknüpfung des Ruhegehalts an die jeweils letzten ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (§ 5 Abs. 1 VO) ergebende Dynamik würde gemäß § 2 Abs. 5 i.V. mit Abs. 1 BetrAVG mit einem vorzeitigen Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Beschäftigungsverhältnis enden, und ihr bliebe dann der Dynamisierungszuwachs nur insoweit erhalten, als er bis dahin eingetreten wäre (vgl. BGH FamRZ 1989, 844, 845; 1995, 88, 91).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 161/88

    Berechnung des Ehezeitanteils einer limitierten betrieblichen Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Ist eine anzurechnende Versorgung - wie hier - auch mit ihrem vor Beginn der Betriebszugehörigkeit erworbenen Anteil als Abzugsglied zu berücksichtigen, ist zusätzlich noch ein dem Verhältnis Ehezeit/Gesamtzeit entsprechender Anteil der vorbetrieblich erworbenen Anwartschaft in Abzug zu bringen (vgl. BGH FamRZ 1991, 1416, 1419; 1991, 1421, 1423; 1995, 88, 90).
  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 165/88

    Versorgungsausgleich bei privater betrieblicher Altersversorgung

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    Ist eine anzurechnende Versorgung - wie hier - auch mit ihrem vor Beginn der Betriebszugehörigkeit erworbenen Anteil als Abzugsglied zu berücksichtigen, ist zusätzlich noch ein dem Verhältnis Ehezeit/Gesamtzeit entsprechender Anteil der vorbetrieblich erworbenen Anwartschaft in Abzug zu bringen (vgl. BGH FamRZ 1991, 1416, 1419; 1991, 1421, 1423; 1995, 88, 90).
  • OLG Celle, 19.09.2003 - 10 UF 128/02

    Anteil einer Ehefrau an Versorgungsleistungen des Ehemannes bei Scheidung;

    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    a) Der Senat hat sich mit dem Gesamtversorgungssystem der Nord/LB bereits in seinem Beschluss vom 19. September 2003 (FamRZ 2004, 632) befasst und ist aufgrund des der damals zu beurteilenden Versorgung zugrunde liegenden Dienstvertrages mit der Nord/LB zu der Auffassung gelangt, dass das Anrecht als beamtenähnliche Versorgung i.S. des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. zu beurteilen sei.
  • OLG Düsseldorf, 19.10.1989 - 5 UF 188/88
    Auszug aus OLG Celle, 06.10.2010 - 10 UF 256/09
    b) In Rechtsprechung und Literatur ist streitig, ob die Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 5 SGB VI) oder zumindest die (mögliche) Befreiung von der Versicherungspflicht (§ 6 SGB VI) zwingende oder jedenfalls regelmäßige Voraussetzung für die Annahme einer beamtenähnlichen Versorgung i.S. des § 1587 a Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. (bzw. nach neuem Recht i.S. des § 44 Abs. 1 Nr. 2 VersAusglG) ist (dafür Borth Versorgungsausgleich 5. Aufl. Rdn. 202; Johannsen/Henrich/Holzwarth Familienrecht 5. Aufl. § 44 VersAusglG Rdn. 9; Soergel/Minz BGB 12. Aufl. § 1587 a Rdn. 8; Zimmermann Der Versorgungsausgleich bei betrieblicher Altersversorgung S. 370) oder ob es darauf nicht ankommt (so OLG München FamRZ 1984, 908, 909; OLG Düsseldorf FamRZ 1991, 1205).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht