Rechtsprechung
   OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,3099
OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.01.2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Januar 2009 - 11 U 70/08 (https://dejure.org/2009,3099)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,3099) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Kapitalanlegers gegen einen Anlageberater; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • Betriebs-Berater

    Zum grob fahrlässigen Handeln eines Kapitalanlegers

  • Judicialis

    BGB § 199

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 199
    Beginn der Verjährung von Ansprüchen eines Kapitalanlegers gegen einen Anlageberater; Begriff der groben Fahrlässigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verjährungsbeginn bei Ansprüchen wegen Falschberatung

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zum grob fahrlässigen Handeln eines Kapitalanlegers

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - AWD 52 -, - FalkFonds 75 -, grob fahrlässige Unkenntnis

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 438
  • BB 2009, 337 (Kurzinformation)
  • NZG 2009, 273 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Die Beklagte, die die Einrede der Verjährung erhebt, muss auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers im Sinne von § 199 BGB beweisen (vgl. BGHZ 171, 1 ff. BGH NJW 2008, 2576 ff.).
  • BGH, 03.06.2008 - XI ZR 319/06

    Zu den subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Die Beklagte, die die Einrede der Verjährung erhebt, muss auch die grob fahrlässige Unkenntnis des Klägers im Sinne von § 199 BGB beweisen (vgl. BGHZ 171, 1 ff. BGH NJW 2008, 2576 ff.).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass der Umstand, dass ein Beteiligungsprospekt Chancen und Risiken der Kapitalanlage hinreichend verdeutlicht, kein Freibrief für den Vermittler ist, Risiken abweichend davon darzustellen und mit seinen Erklärungen ein Bild zu zeichnen, das die Hinweise im Prospekt entwertet oder für die Entscheidungsbildung des Anlegers mindert (BGH, NJW-RR 2007, 1690. Senat Beschluss vom 7. September 2007 - 11 U 135/07).
  • BGH, 21.03.2005 - II ZR 140/03

    Anlegerschutz bei der Göttinger Gruppe

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Weitere Voraussetzung ist, dass der Prospekt dem Anlageinteressenten so rechtzeitig vor dem Vertragsschluss überlassen worden ist, dass der Inhalt des Prospektes von dem Interessenten noch zur Kenntnis genommen werden konnte (BGH, Urteil vom 21. März 2005 - II ZR 140/03 m. w. N.).
  • BGH, 18.01.2000 - VI ZR 375/98

    Beginn der Verjährung nach § 852 Abs. 1 BGB

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 06.06.1973 - IV ZR 164/71

    Beweiserhebung und -würdigung im Vaterschaftsprozeß

    Auszug aus OLG Celle, 08.01.2009 - 11 U 70/08
    Bei der Würdigung von Beweisen muss der Richter "nach freier Überzeugung" (so § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO) davon überzeugt sein, dass auf der Grundlage eines Beweisergebnisses eine Tatsache mit derart hoher Wahrscheinlichkeit festzustellen ist, dass Zweifeln Schweigen geboten ist, ohne sie - in Anbetracht der allgemeinen Grenzen menschlicher Erkenntnisfähigkeit - völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256. BGHZ 61, 165, 169. BGH NJW 2000, 953, 954).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Eine Reihe von Oberlandesgerichten hält es für einen den Vorwurf grober Fahrlässigkeit rechtfertigenden schweren Verstoß gegen die Gebote des eigenen Interesses des Anlageinteressenten, wenn er es im Zusammenhang mit einer bedeutsamen Investitionsentscheidung unterlässt, den ihm von einem Anlageberater oder einem Anlagevermittler zur Verfügung gestellten Anlageprospekt durchzulesen, und aus diesem Grunde nicht bemerkt, dass er falsch beraten oder ihm eine unrichtige Auskunft erteilt worden ist (so OLG Frankfurt am Main, OLGR 2008, 880, 881 f und Beschluss vom 20. September 2007 - 14 W 75/07 - juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Teilurteil vom 18. April 2008 - I-16 U 275/06 - juris Rn. 58 ff; OLG Köln, Beschluss vom 22. Oktober 2008 - 13 U 10/08 - juris Rn. 7 f; Brandenburgisches OLG, Urteile vom 19. Februar 2009 - 12 U 140/08 - juris Rn. 26 ff und vom 30. April 2009 - 12 U 225/08 - juris Rn. 24; OLG Celle, OLGR 2009, 121) Dabei wird teilweise grob fahrlässige Unkenntnis selbst für den Fall bejaht, dass der Prospekt erst bei oder sogar kurz nach der Zeichnung übergeben worden ist (OLG Köln aaO; Brandenburgisches OLG aaO), teilweise nur für den Fall, dass der Prospekt ausreichende Zeit vor dem abschließenden Beratungsgespräch vorgelegen hat (OLG Celle aaO).
  • OLG Köln, 25.08.2009 - 24 U 154/08

    Haftung eines Anlageberaters

    Unabhängig von solchen konkreten Anlässen mag ein Anleger zwar im eigenen Interesse gehalten sein, einen übergebenen Prospekt zu studieren und auch die darin enthaltenen Risikohinweise zur Kenntnis zu nehmen (BGH, Urt. v. 12.07.2007, III ZR 145/06, NJW-RR 2007, 1692 f.); grobe Fahrlässigkeit fällt ihm dann jedoch nach Einschätzung des Senats nicht zur Last (ebenso OLG München, Urt. v. 06.09.2006, 20 U 2694/06; OLG Hamm, Urt. v. 20.11.2007, 4 U 98/07; a.A. OLG Celle, MDR 2009, 438 f.; OLG Frankfurt, OLGR 2008, 880 ff.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 18.04.2008, I-16 U 275/06; OLG Brandenburg, Urt. v. 19.02.2009, 12 U 140/08).
  • OLG Frankfurt, 30.06.2010 - 19 U 2/10

    Beratungsvertrag: Aufklärungspflichtige Rückvergütung (VIP Medienfonds 3

    Es ist ausgeschlossen, dass ein Anlageinteressent im Laufe des Beratungsgesprächs von dem Inhalt eines derartigen Prospekts Kenntnis nehmen kann (so im Ergebnis auch: OLG Celle, Urteil vom 8.01.2009, 11 U 70/08, zitiert nach Juris; a.A.: OLG Frankfurt/M., Urteil vom 19.08.2009, 17 U 98/09, zitiert nach Juris).
  • LG Bremen, 28.01.2010 - 2 O 2431/08
    Ob demgegenüber die erstgenannte Auffassung, die in ihren Grundsätzen der Ansicht des Gerichts entspricht, einer Qualifikation dahingehend bedarf, dass bei sehr umfangreichen Prospekten, die erst im Beratungsgespräch am Tage der Beitrittserklärung übergeben wurden, nicht in gleicher Weise eine Kenntnisnahme vom Anleger erwartet werden kann (so OLG Celle, Urt. v. 08.01.2009 - 11 U 70/08, MDR 2009, 438), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden: Da unstreitig die Übergabe des Prospekts im Vorfeld der Zeichnung erfolgte und der Prospekt den Gesprächen vor der Zeichnung zugrunde lag, hatte der Kläger jedenfalls genügend Zeit und auch Anlass, den Prospekt inhaltlich zur Kenntnis zu nehmen.
  • LG Bremen, 09.04.2009 - 2 O 2547/07

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 280 Abs. 1 BGB wegen

    Ob demgegenüber die erstgenannte Auffassung, die in ihren Grundsätzen der Ansicht des Gerichts entspricht, einer Qualifikation dahingehend bedarf, dass bei sehr umfangreichen Prospekten, die erst im Beratungsgespräch am Tage der Beitrittserklärung übergeben wurde, nicht in gleicher Weise eine Kenntnisnahme vom Anleger erwartet werden kann (so OLG Celle, Urt.v. 08.01.2009, Az.: 11 U 70/08), braucht im vorliegenden Fall nicht entschieden zu werden: Da der Kläger den Prospekt bereits im Februar 2002 erhielt, hatte er jedenfalls genügend Zeit und wegen der erneuten Zeichnung einer Beteiligung am Falk-Fonds 75 am 11.03.
  • OLG Schleswig, 28.01.2010 - 14 U 88/09

    Pflichten des Anlageberaters

    So führt das OLG Celle (OLGReport Celle 2009, 121) ebenfalls aus, dass mit der Abgabe der Beitrittserklärung des Anlegers die Anlageberatung abgeschlossen ist.
  • OLG Koblenz, 17.02.2009 - 1 U 727/08
    Die im Hinweisbeschluss für den vorliegenden Einzelfall geäußerte - vorläufige - Rechtsansicht (grob fahrlässig i.S.d. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB unterlassene Kenntnisnahme des sich nach dem Inhalt des Fondsprospekts unmittelbar aufdrängenden Beratungsfehlers) stellt sich im Übrigen keinesfalls als unvertretbar dar (vgl. zuletzt etwa OLG Celle, Urteil vom 8. Januar 2009 - 11 U 70/08 - juris); die in der Berufungsbegründung angezogenen höchstrichterlichen Judikate sind für die hier inmitten stehende Verjährungsfrage nicht einschlägig.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht