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   OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00   

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https://dejure.org/2001,12035
OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.03.2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. März 2001 - 14 U 69/00 (https://dejure.org/2001,12035)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Sterbegeld als Beerdigungskosten; Ermittlung der fixen Kosten im Rahmen der Berechnung des Unterhaltsschadens

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzlicher Übergang des Sterbegelds auf den Träger der Beamtenversorgung; Anforderungen an die Berechnung der Beerdigungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.12.1997 - VI ZR 142/96

    Berechnung des entgangenen Unterhalts wegen der Tötung eines Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die sachliche Kongruenz zwischen der Hinterbliebenenversorgung der Klägerin und den Ersatzansprüchen der Hinterbliebenen auf entgangenen Unterhalt (sogenannter Barunterhaltsschaden) ist gegeben (vgl. BGH NJW 1998, 985 f.; Geigel/Plagemann, a. a. O., Kapitel 30 Rn. 158; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 547).

    Die für den Wohnbedarf in einem Eigenheim aufgewendeten Fixkosten sind jedoch nur bis zur Höhe einer fiktiven Miete, die erforderlich wäre, um einen dem bewohnten Eigenheim vergleichbare und gleichwertige Wohnung zu finden, berücksichtigungsfähig (BGH NJW 1998, 985 m. w. N.).

    bb) Des Weiteren sind Kosten für Radio, Fernsehen und Tageszeitungen von insgesamt 56, 19 DM pro Monat (Nr. 8 und 9 des Fragebogens) ebenso als Fixkosten anzuerkennen wie die Telefongrundgebühren von 39, 30 DM monatlich (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985).

    cc) Zu den fixen Kosten gehören fernerhin die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen, nicht hingegen personengebundene Versicherungen (vgl. BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 235).

    ff) Schließlich sind die Kontoführungsgebühren und Schließfachgebühren von monatlich 19, 92 DM ebenso wie die Rücklagen für die Ersatzbeschaffung und Reparatur von Hausrat (vgl. BGH NJW 1998, 985) von monatlich 140 DM anerkennungsfähig.

  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Sie stellen Aufwendungen für die Fortführung der wirtschaftlichen Basis des Zusammenlebens in der Familie dar und sollen deshalb den Hinterbliebenen voll erhalten bleiben (vgl. BGH NJW 1988, 2365; Geigel/Schlegelmilch, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 53; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 234).

    bb) Des Weiteren sind Kosten für Radio, Fernsehen und Tageszeitungen von insgesamt 56, 19 DM pro Monat (Nr. 8 und 9 des Fragebogens) ebenso als Fixkosten anzuerkennen wie die Telefongrundgebühren von 39, 30 DM monatlich (vgl. hierzu BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985).

    cc) Zu den fixen Kosten gehören fernerhin die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen, nicht hingegen personengebundene Versicherungen (vgl. BGH NJW 1988, 2365; NJW 1998, 985; Küppersbusch, a. a. O., Rn. 235).

    Auch hier kommt es darauf an, ob die Versicherung tatsächlich zu Lebzeiten des Getöteten bestanden hat, danach aufrechterhalten wird und den Unterhaltsberechtigten eine Teilnahme am Schutz der Versicherung zusteht (BGH NJW 1988, 2365).

  • BGH, 05.12.1989 - VI ZR 276/88

    Berücksichtigung von Aufwendungen für ein Eigenheim bei der Bemessung des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die Methode zur Berechnung der rechtlich selbständigen Barunterhaltsschadensansprüche der Hinterbliebenen gemäß § 844 Abs. 2 BGB im angefochtenen Urteil (Bestimmung des für Unterhaltszwecke verfügbaren Einkommens unter Ausscheidung der Aufwendungen zur Vermögensbildung, Aussonderung der fixen Kosten, Verteilung des verbleibenden Einkommens auf den Getöteten und die Hinterbliebenen nach Quoten, Erhöhung der danach auf die Hinterbliebenen entfallenden Beträge um die nur unter ihnen aufgeteilten fixen Kosten) entspricht der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW-RR 1990, 221 f. m. w. N.).

    Die Tilgung dient demgegenüber der Vermögensbildung, die unterhaltsrechtlich nicht geschuldet ist (vgl. BGH NJW-RR 1990, 221 f.).

  • BGH, 24.03.1998 - VI ZR 337/96

    Haftung unter Subunternehmern

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    dd) Aufwendungen für Kindergarten und Schulbus können zwar grundsätzlich als Fixkosten geltend gemacht werden (BGH NJW 1998, 2365), sind im Streitfall jedoch bereits nicht hinreichend dargetan.
  • BGH, 15.03.1983 - VI ZR 187/81

    Zeitliche Begrenzung von Schadensersatzrenten eines minderjährigen Kindes

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Zwar trifft es zu, dass die Dauer der Unterhaltsansprüche der Waisen grundsätzlich auf die Vollendung des 18. Lebensjahres zu begrenzen ist (vgl. BGH VersR 1983, 688; Geigel/Schlegelmilch, a. a. O., Kapitel 8, Rn. 30); ist jedoch nicht zu übersehen, ob weitere Forderungen entstehen werden, was bei minderjährigen Kindern wie hier der Regelfall ist, kann der Feststellungsantrag zeitlich unbegrenzt auf ein bestimmtes Lebensalter der Berechtigten gestellt werden, wobei nur der fiktive Zeitpunkt des Todes des Unterhaltspflichtigen, der ohne das Unfallereignis eingetreten wäre, die äußerste zeitliche Grenze des Feststellungsbegehrens bildet.
  • BGH, 18.01.1977 - VI ZR 250/74

    Umfang des Rückgriffs des Dienstherrn eines getöteten Beamten

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Die Leistung von Sterbegeld ist zugleich Ausdruck sozialer Verantwortung und Fürsorge und ihrem Zweck nach nicht zur Entlastung des Schädigers bestimmt (vgl. zu Vorstehendem insgesamt BGH NJW 1977, 802 f.; Geigel/Rixecker, Der Haftpflichtprozess, 23. Aufl., Kapitel 9 Rn. 10; Küppersbusch, Ersatz bei Personenschäden, 7. Aufl., Rn. 325, 461, 547).
  • OLG Zweibrücken, 04.12.1992 - 1 U 155/89

    Die beim Unterhaltsschaden zu berücksichtigenden Fixkosten können mit 40 % des

    Auszug aus OLG Celle, 08.03.2001 - 14 U 69/00
    Zwar wird auch in der Rechtsprechung die Schätzung der Fixkosten entsprechend einer am Nettoeinkommen angelehnten Quote für zulässig erachtet (vgl. OLG Zweibrücken, VersR 1994, 613, 614 unter Bezugnahme auf Eckelmann/Schäfer, DAR 1981, 365 und Eckelmann/Nehls, Schadensersatz bei Verletzung und Tötung, 1987), sie ist jedoch für Ausnahmefälle vorbehalten, in denen eine konkrete Berechnung etwa infolge Zeitablaufs auf erhebliche Schwierigkeiten stößt und ohne einen nicht mehr vertretbaren Aufwand nicht mehr möglich ist (so OLG Zweibrücken ebd.).
  • OLG Celle, 16.05.2007 - 14 U 166/06

    Bemessung des Haushaltsführungs- und Unterhaltsschadens; Schmerzensgeld für die

    Zu diesen fixen Kosten rechnen alle nicht teilbaren und nicht personengebundenen Kosten der Haushaltsführung und Haushaltsorganisation, die - ggf. verringert oder erhöht - nach dem Tod des Unterhaltspflichtigen weiterlaufen, die wirtschaftliche Basis des Familienlebens bilden und deren Finanzierung die Verstorbene familienrechtlich geschuldet hätte (aaO. m. w. N. - so auch Senat, 14 U 69/00, OLGR 2001, 227).

    Bei der Unfallversicherung, die vom Senat nicht bei den fixen Kosten berücksichtigt wurde, beziehen sich die Kläger auf ein Urteil des Senats vom 8. März 2001 (14 U 69/00, OLGR Celle 2001, 227), in dem der Senat zu den fixen Kosten auch die Prämien für solche Versicherungen, die den Schutz der Familie sicherstellen - nicht hingegen personengebundene Versicherungen - gezählt und deshalb bei der anschließenden Aufzählung auch Unfallversicherungen eingerechnet hat (vgl. Senat aaO., juris-Rn. 17).

  • LG Verden, 01.09.2006 - 8 O 3/06

    Schadenersatz und Schmerzensgeld nach Verkehrsunfall: Anspruch der Erben der

    Es ist davon auszugehen, dass eine für das bewohnte Eigenheim vergleichbare und gleichwertige Wohnung mit einem fiktiven Mietwert von 500, 00 Euro anzusetzen wäre (vgl. OLG Celle vom 08. März 2001 14 U 69/2000).
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