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   OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96   

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OLG Celle, 08.10.1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
OLG Celle, Entscheidung vom 08.10.1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
OLG Celle, Entscheidung vom 08. Oktober 1997 - 6 U 85/96 (https://dejure.org/1997,3925)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unverhältnismäßigkeit des Nachbesserungsaufwandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie wird der Minderwert bei optischen Mängeln ermittelt? (IBR 1998, 299)

Papierfundstellen

  • BauR 1998, 401
 
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Wird zitiert von ... (12)

  • OLG Brandenburg, 13.06.2013 - 12 U 162/12

    Werkvertragsrecht: Kauf einer Altbauimmobilie bei vertraglich vereinbarter

    In der Praxis sind dies meist "Schönheitsfehler", die auf die Funktion und Gebrauchsfähigkeit des Werkes in der Regel ohne Einfluss sind (vgl. etwa OLG Celle BauR 1998, 401 f [Marmorschattierungen]; weitere Nachweise bei Münchener Kommentar/Busche, a.a.O.).
  • OLG Zweibrücken, 25.04.2005 - 7 U 53/04

    Gewährleistungsansprüche beim Werkvertrag: Bemessung des Schadensersatzanspruchs

    Eine solche Unzumutbarkeit liegt dann vor, wenn der Aufwand des Unternehmers zur Beseitigung der Mängel in keinem Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde (vgl. BGHZ 59, 1836; BGH BauR 2002, 613, 615; OLG Celle, BauR 1998, 401; Palandt/Sprau, BGB, 61. Aufl., § 633 Rdnr. 7).

    Der Senat schätzt den Schadensersatzbetrag nach der Nutzwertanalyse (vgl. auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402).

  • OLG Köln, 23.10.2001 - 3 U 21/01

    Baurecht: Verlegung nicht farbbeständiger Betonsteine als Werkmangel

    Allerdings ist die Mängelbeseitigung nach herrschender Meinung als unzumutbar anzusehen, wenn der Aufwand des Unternehmers in keinem vernünftigen Verhältnis zu dem mit der Beseitigung der Mängel erzielbaren Erfolg stünde (vgl. Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl., § 633 Rn. 7; OLG Düsseldorf NJW-RR 97, 450 f.; OLG Celle Baurecht 98, 401 f.).
  • OLG Celle, 18.07.2002 - 22 U 197/01

    Bau- und Architektenvertrag; Gewährleistung beim Bauvertrag (BGB);

    Diese liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH, BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    Bei einer derartigen Nutzung verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverlegung der Pflasterfläche gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 633 Abs. 2 S. 3 BGB Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Celle, 07.11.2002 - 6 U 12/02

    Anspruch auf Ersatz der Kosten für eine Mängelbeseitigung in Form eines

    a) Unverhältnismäßigkeit liegt vor, wenn mit der Nachbesserung der in Richtung auf die Beseitigung des Mangels erzielbare Erfolg oder Teilerfolg bei Abwägung aller Umstände des Einzelfalles in keinem vernünftigen Verhältnis zur Höhe des dafür erforderlichen Geldaufwandes steht (BGH BauR 1997, 638, 639; 1996, 858 f.; 1995, 540, 541; OLG Düsseldorf, BauR 1998, 126, 127; OLG Celle, BauR 1998, 401).

    In einem solchen Fall verstößt das Verlangen nach einer vollständigen Neuverfugung des Giebels gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wie er in § 13 Nr. 6 S. 1 VOB/B seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. hierzu auch OLG Celle, BauR 1998, 401, 402, wonach selbst optische Beeinträchtigungen durch unterschiedliche Farbe und Maserung einer Treppe aus Carrara-Marmor keinen Mängelbeseitigungsanspruch wegen Unverhältnismäßigkeit, sondern nur einen Minderungsanspruch begründen; OLG Celle, BauR 1996, 259, 260, wonach Farbabweichungen eines Industriefußbodens weder einen Nachbesserungs- noch einen Minderungsanspruch begründen; OLG Düsseldorf, BauR 1993, 82, 85, wonach Mängelbeseitigung wegen Unverhältnismäßigkeit bei der bloß optischen Beeinträchtigung eines Hallenfußbodens eines Betriebes, die wegen Verschmutzung kaum auffällt, nicht verlangt werden kann).

  • OLG Bamberg, 16.04.2007 - 4 U 198/05

    "Kissenartige" Aufwölbungen beim WDV: Nachbesserungsanspruch?

    Die Bemessung fällt übrigens für die Klägerseite nicht günstiger aus, wenn der Nutzwertanalyse, weil die Fassadenverkleidung keinen eigenen, vom Gebäude zu unterscheidenden Verkehrswert hat, der vom Sachverständigen ermittelte Neuherstellungsaufwand zugrunde gelegt wird (vgl. hierzu etwa Senat a.a.O. im Anschluss an OLG Celle Baurecht 1998, 401 f.).
  • OLG Saarbrücken, 09.03.2004 - 7 U 342/03

    Verjährung einer Werklohnforderung

    Vor diesem Hintergrund ist von einer Unverhältnismäßigkeit des Aufwandes zur Mängelbeseitigung mithin dann auszugehen, wenn diese Mängel die Gebrauchsfähigkeit nicht oder lediglich so gut wie nicht beeinträchtigende "Schönheitsfehler" oder optische Mängel darstellen, die nur mit erheblichen Kosten beseitigt werden können (Ingenstau-Wirth, aaO, § 13, Rdnr. 623, m.w.N.; Palandt-Sprau, aaO, § 633, Rdnr. 7, m.w.N.; OLG Celle, BauR 1998, S. 401).
  • OLG Bamberg, 04.04.2005 - 4 U 95/04

    Unverhältnismäßiger Aufwand nach Marmorschaden bei Lochbohrung?

    Hierzu bedient sich der Senat zunächst der vom OLG Celle in einem vergleichbaren Fall (BauR 1998, 401f.: optische Mängel einer Treppe aus Carrara-Marmor) praktizierten Nutzwertanalyse, wobei er den Geltungswert der beschädigten Platten infolge ihrer uneingeschränkten Funktionstauglichkeit mit 85% ansetzt.
  • OLG Celle, 29.11.2023 - 4 U 126/22

    Grundsatz der fachgleichen Begutachtung gilt auch in Bauprozessen!

    Auch der Senat sieht keine Veranlassung, von den diesbezüglichen Erwägungen des Landgerichts zugunsten der Klägerin abzurücken, sondern hält die Berechnung am Maßstab der Entscheidung des OLG Gelle (Urteil vom 8. Oktober 1997 6 U 85/96) für nachvollziehbar.
  • OLG Frankfurt, 15.09.2005 - 12 U 241/03

    VOB-Vertrag: Neuherstellung einer Dacheindeckung wegen grünlicher Verfärbung

    Die von dem Beklagten hergestellten Dachflächen leiden daher infolge der grünlichen Verfärbung unter einem rein optischen Mangel, der die vom Kläger erstrebte Neuherstellung der Werkleistung nicht rechtfertigt; der von der Beklagten erhobene Einwand der Unverhältnismäßigkeit ist begründet, § 13 Nr. 6 VOB/B. Der Senat ist mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsprechung der Überzeugung, dass ein lediglich optischer Mangel in der Regel keinen Anspruch auf Neuherstellung des gesamten Werkes begründet, da ein solches Verlangen unverhältnismäßig ist (vgl. OLG Celle BauR 1996, 259; BauR 1998, 401; OLG Düsseldorf BauR 1999, 498; NJW-RR 1994, 342; OLG Hamm NJW-RR 2003, 965).
  • OLG Celle, 27.02.2003 - 6 U 56/02

    Zustandekommen eines Bauvertrages; Unterzeichnung für Auftragnehmer durch

  • LG Köln, 06.03.2012 - 37 O 162/11

    Mängel bei Stellplätzen im Falle einer eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit und

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