Rechtsprechung
OLG Celle, 16.03.2004 - 16 U 169/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten; Koordinationsfehler beim Bau einer Messehalle auf dem Expo-Gelände; Mehrkosten für die Befestigung von Venturikanälen; Verletzung von Koordinierungspflichten; Mitverschulden
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch gegen einen Architekten; Koordinationsfehler beim Bau einer Messehalle auf dem Expo-Gelände; Mehrkosten für die Befestigung von Venturikanälen; Verletzung von Koordinierungspflichten; Mitverschulden
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Muss Architekt die Zeitplanung erstellen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- IWW (Kurzinformation)
Mängel der Terminplanung oder Koordination - Wann haftet der Architekt und wann der Projektsteuerer?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 638; HOAI § 15 Abs. 2 Nr. 8
Umfang der Leistungspflichten eines Architekten der Leistungsphase 8
Besprechungen u.ä. (2)
- baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)
Zu den Koordinierungspflichten des Architekten gehören umfassende Terminplanungen.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Architekt schuldet Zeitplanung! (IBR 2004, 574)
Verfahrensgang
- LG Hannover, 09.10.2003 - 2 O 95/02
- OLG Celle, 16.03.2004 - 16 U 169/03
Papierfundstellen
- BauR 2004, 1173
Wird zitiert von ... (2)
- LG Würzburg, 04.05.2018 - 64 O 2504/14
Schadensersatz wegen mangelhafter Architektenleistungen
(c) Im Rahmen der Begleitung der Bauwerksentstehung trifft den Architekten auch die Pflicht, die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen so festzulegen, dass Baubeteiligte sich nicht gegenseitig behindern oder fertiggestellte Teile des Bauwerks durch Folgearbeiten beschädigt werden, vgl. OLG Celle BauR 2004, 1173. - LG Siegen, 11.12.2023 - 5 O 124/21
Auch renommierte Fachunternehmer sind zu überwachen!
Im Rahmen der Begleitung der Bauwerksentstehung trifft den Architekten auch die Pflicht, die Reihenfolge der zu erbringenden Leistungen so festzulegen, dass Baubeteiligte sich nicht gegenseitig behindern oder fertiggestellte Teile des Bauwerks durch Folgearbeiten beschädigt werden (vgl. OLG Celle, BauR 2004, 1173).