Rechtsprechung
   OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,1955
OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82 (https://dejure.org/1982,1955)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.09.1982 - 2 UH 1/82 (https://dejure.org/1982,1955)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. September 1982 - 2 UH 1/82 (https://dejure.org/1982,1955)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1982,1955) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Mahnung; Vertragsvereinbarung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
    Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde.
  • BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80

    Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
    Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde.
  • BGH, 11.12.1975 - VII ZR 37/74

    VOB-Vertrag: Uneingeschränkter Schadensersatzanspruch bei ernsthafter und

    Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
    Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht