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OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Schönheitsreparaturen; Erfüllungsverweigerung; Mahnung; Vertragsvereinbarung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 19.06.1951 - I ZR 118/50
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde. - BGH, 13.01.1982 - VIII ZR 186/80
Abschluss eines Mietvertrages über ein Café - Durchführung von …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde. - BGH, 11.12.1975 - VII ZR 37/74
VOB-Vertrag: Uneingeschränkter Schadensersatzanspruch bei ernsthafter und …
Auszug aus OLG Celle, 28.09.1982 - 2 UH 1/82
Auch wenn, wie in § 18 des Mietvertrages vorgesehen, der Eintritt des Verzuges des Mieters von einer schriftlichen Mahnung abhängt, so ist diese entbehrlich, wenn der Mieter die Erfüllung seiner Vertragspflichten ernsthaft und endgültig verweigert (BGHZ 2, 310, 312; 65, 372, 377; BGH, ZMR 1982, 180) und damit zugleich zu erkennen gibt, daß er seiner Verpflichtung auch auf eine schriftliche Mahnung hin nicht nachkommen werde.
- OLG München, 17.09.1986 - 21 U 5063/85 4) a.) Im Rahmen der erneuten Sachentscheidung wird das Landgericht gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die die höchstrichterliche Rechtsprechung zur Ausführung von Schönheitsreparaturen bzw. zum Schadensersatz wegen unterlassener Schönheitsreparaturen entwickelt hat (vgl. hierzu BGHZ 49, 56 ff; 77, 301 ff; BGH in WM 1971, 1189; 1982, 333; BGH in NJW 1985, 480 und OLG Celle in WuM 1982, 317 ff).
- LG Berlin, 18.06.1993 - 64 S 450/92
Zahlungsanspruch wegen nicht ausgeführter Schönheitsreparaturen; Nachzahlung für …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BayObLG, 12.03.1985 - REMiet 1/85 Die Entscheidung hierüber hängt deshalb nicht von einer grundsätzlichen Rechtsfrage i.S. des Art. 111 Abs. 1 Halbs.2 des 3. MietRÄndG ab (vgl. BayObLGZ 1983, 50/53; OLG Celle, WuM 1982, 317 ).