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OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- NZA-RR 1998, 289
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.10.1986 - VI ZR 181/85
Unternehmer - Hilfeleistung - Unfallbetrieb - Unfallversicherung
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97
Durch die Tätigkeit für seinen Verein, der in diesem Zusammenhang einem (Stamm-) Unternehmen im Sinne der Rechtsprechung zu § 636 RVO gleichzustellen ist, wird der Versicherungsschutz des Unfallbetriebes nicht ausgelöst und damit auch nicht das Haftungsprivileg (vgl. BGH LM zu § 636 RVO Nrn. 31, 39 und 41 und NJW 87, 1022 jeweils m.w.N.).In der Regel wird bei Tätigkeiten, die beiden Betrieben nützlich sind, davon auszugehen sein, daß der Geschädigte allein der Förderung der eigenen Belange, d.h. der Belange seines Stammbetriebes, dient (vgl. BGH NJW 87, 1022).
- OLG Köln, 03.02.1995 - 3 U 138/94
Haftungsfreistellung nach § 636 RVO für den Arbeitgeber bei Schülerunfall - …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97
Allerdings kann ein Arbeitsunfall im Sinne der RVO mehreren Betrieben zuzuordnen sein (vgl. OLG Köln VersR 95, 1469 m.w.N.). - BGH, 19.06.1990 - VI ZR 197/89
Voraussetzungen einer Gebäudeunterhaltungspflicht
Auszug aus OLG Düsseldorf, 27.02.1998 - 22 U 71/97
Damit sind in dieser Vorschrift nur Nießbrauch und andere Dienstbarkeiten gemeint (BGH NJW-RR 1990, 1423).
- OLG Düsseldorf, 23.07.1999 - 22 U 27/99
Schmerzensgeld in Höhe von 15.000 DM für fahrlässig verursachten unkomplizierten …
Dieser Betrag liegt jedenfalls nicht unter dem, was der Senat in vergleichbaren Fallen zuerkannt hat (vgl. OLGR 1998, 345; OLGR 1998, 346; OLGR 1999, 78).