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   OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5823
OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.05.1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. Mai 1998 - 12 U 576/98 (https://dejure.org/1998,5823)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingang des Antrags auf Eintragung der Eigentümerstellung im Grundbuch nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung beim Verkäufer; Erlöschen des Rechts zum Besitz durch Eröffnung der Gesamtvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 273; GesO § 10
    Abwicklung eines noch nicht erfüllten Grundstückskaufvertrages imGesamtvollstreckungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Muß Käufer Grundstück an Insolvenzverwalter zurückgeben? (IBR 1998, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1998, 1154
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 18/95

    Begriff der nahestehenden Person; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Anfechtung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Insbesondere widerspricht es nicht dem ungeschriebenen Grundsatz, daß der Masse nichts zugute kommen darf, was ihr nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung ohne Rechtsgrund zufließt (vgl. Jaeger-Henckel, aaO., § 17 Rz. 71 ff.; BGH NJW 1983, 1619; BGH NJW 1996, 461, 463; NJW 1986, 1177).

    d) Ebensowenig kann die Beklagte geltend machen, sie habe werterhöhende Aufwendungen auf das Grundstück erbracht, die der Masse nicht zugute kommen sollen (vgl. BGH NJW 1996, 461 ff., 463).

    Insbesondere trifft hier der Gedanke nicht zu, die "Aufwendungen" hätten den Wert des Grundstücks erhöht oder seien notwendigerweise bei der Masse angefallen (vgl. BGH NJW 1996, 461, 464).

  • BGH, 04.05.1995 - IX ZR 256/93

    Zulässigkeit der Aufrechnung im Konkurs

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Schuldrechtliche Käuferrechte sind nicht gesamtvollstreckungsfest, da mit Eröffnung der Gesamtvollstreckung der ursprüngliche Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet wird (vgl. Kilger/Schmidt, KO , 16. Aufl., § 17 Anm. 1 b; Staudinger, BGB , 13. Bearbeitung, 3. Buch, § 986 , Rn. 55; Jaeger-Henckel, KO , 9. Aufl., Rn. 166 - für den hier gleich zu behandelnden Fall der Erfüllungsablehnung; Jaeger, aaO., Rn. 55 für den gleichgelagerten Fall des Kaufes unter Eigentumsvorbehalt; vgl. auch BGH NJW 1992, 507 ; NJW 1995, 1966 ).

    Auch eine entsprechende Anwendung der Rechtsprechung zum Schutz bei Teil(vor)leistungen der Masse (vgl. BGH NJW 1995, 1966 f.) ist nicht angezeigt.

  • BGH, 16.01.1986 - VII ZR 138/85

    Ablehnung der Erfüllung eines Bauvertrages durch den Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Nur für den Fall der beiderseitigen Nicht - oder Teilerfüllung verdient der Vertragsgegner der Gemeinschuldnerin einen Schutz, soweit er zu Gegenleistungen verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1986, 1176 f. BGH NJW 1995, 1976 ; diese Wertung liegt auch der Regelung in § 454 BGB zugrunde, wo der Schutz des Austauschverhältnisses dem Vorleistenden infolge seiner Vorleistung teilweise versagt wird).
  • OLG Karlsruhe, 28.09.1994 - 2 VAs 12/94
    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Nur für den Fall der beiderseitigen Nicht - oder Teilerfüllung verdient der Vertragsgegner der Gemeinschuldnerin einen Schutz, soweit er zu Gegenleistungen verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1986, 1176 f. BGH NJW 1995, 1976 ; diese Wertung liegt auch der Regelung in § 454 BGB zugrunde, wo der Schutz des Austauschverhältnisses dem Vorleistenden infolge seiner Vorleistung teilweise versagt wird).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 129/63

    Schutz der Rechtsposition des Auflassungsempfängers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Ohne diesen Antrag ist ihr Eigentumsverschaffungsanspruch durch die Eröffnung der Gesamtvollstreckung erloschen (vgl. Hess, Binz, Wienberg, GesO , 3. Aufl., § 7 Rn. 32; Kuhn-Uhlenbruck, KO , 11. Aufl., § 17 Rn. 18 o; BGHZ 45, 186, 190).
  • BGH, 21.11.1991 - IX ZR 290/90

    Aufrechnung gegen Forderung aufgrund eines Erfüllungsverlangens des

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Schuldrechtliche Käuferrechte sind nicht gesamtvollstreckungsfest, da mit Eröffnung der Gesamtvollstreckung der ursprüngliche Kaufvertrag in ein Rückabwicklungsverhältnis umgestaltet wird (vgl. Kilger/Schmidt, KO , 16. Aufl., § 17 Anm. 1 b; Staudinger, BGB , 13. Bearbeitung, 3. Buch, § 986 , Rn. 55; Jaeger-Henckel, KO , 9. Aufl., Rn. 166 - für den hier gleich zu behandelnden Fall der Erfüllungsablehnung; Jaeger, aaO., Rn. 55 für den gleichgelagerten Fall des Kaufes unter Eigentumsvorbehalt; vgl. auch BGH NJW 1992, 507 ; NJW 1995, 1966 ).
  • OLG Hamm, 26.05.1994 - 21 U 176/92

    Forderungen in der Gesamtvollstreckung des Gläubigers

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Letztlich ist die Besonderheit der Gesamtvollstreckung zu beachten, die gerade nicht den erweiterten Schutz der Konkursordnung für später fällige Aufrechnungsforderungen kennt (vgl. §§ 9, 13 GesO und §§ 54 ff. KO ; Heß, Binz, Wienberg aaO., Rn. 131 ff.; Haarmeyer, Wutzke, Förster, GesO , 3. Aufl., § 7 Rn. 45 ff, OLG Hamm ZIP 1994, 1198; so jetzt auch § 94 InsO ).
  • BGH, 25.02.1983 - V ZR 20/82

    Gemeinschuldner - Konkurs - Grundstückskauf - Auflassung - Vertragserfüllung -

    Auszug aus OLG Dresden, 13.05.1998 - 12 U 576/98
    Insbesondere widerspricht es nicht dem ungeschriebenen Grundsatz, daß der Masse nichts zugute kommen darf, was ihr nach Eröffnung der Gesamtvollstreckung ohne Rechtsgrund zufließt (vgl. Jaeger-Henckel, aaO., § 17 Rz. 71 ff.; BGH NJW 1983, 1619; BGH NJW 1996, 461, 463; NJW 1986, 1177).
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