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   OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99   

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OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99 (https://dejure.org/1999,6784)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19.10.1999 - 14 U 2773/99 (https://dejure.org/1999,6784)
OLG Dresden, Entscheidung vom 19. Oktober 1999 - 14 U 2773/99 (https://dejure.org/1999,6784)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 1; Richtlinie 97/55/EG Art. 3a lit. a, c
    Vergleichende Werbung eines Krankenversicherers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR 2000, 916
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 23.04.1998 - I ZR 2/96

    Preisvergleichsliste II - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Die Klägerin ist als unmittelbar betroffene Mitbewerberin klagebefugt und aktivlegitimiert (vgl. BGH, WRP 1998, 1065, 1066 - Preisvergleichsliste II).

    Dies ist geeignet, im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem anderen Versicherer als der Klägerin deren wettbewerbliche Belange zu beeinträchtigen und sowohl den Wettbewerb der vermakelten Versicherer als auch - hinsichtlich der Provision - den eigenen Wettbewerb der Beklagten zu fördern (vgl. BGH, WRP 1998, 1065, 1067 - Preisvergleichsliste II; KG, WRP 2000, 103, 105; OLG Dresden, OLG-NL 2000, 12, 13 f.).

    Vergleichende Werbung, die Mitbewerber erkennbar macht, ist im Hinblick auf eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 1 UWG als grundsätzlich zulässig anzusehen, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a - h der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. Nr. L 290 vom 23.10.1997, S. 18; fortan: Richtlinie) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 138, 55 ff. = WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot; BGH, WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; BGH, WRP 1999, 414 - Vergleichen Sie).

    Dem Vorliegen einer vergleichenden Werbung steht nicht entgegen, dass die Beklagte ausschließlich fremde Leistungen, nicht aber eigene mit fremden Leistungen vergleicht (vgl. BGH, WRP 1998, 1065, 1067 - Preisvergleichsliste II; nun auch KG, WRP 2000, 103, 105).

    a) Das Gebot objektiven Vergleichens beinhaltet zwar im Zusammenhang mit dem weiteren Kriterium der Nachprüfbarkeit, dass der Werbevergleich auf seine sachliche Berechtigung hin überprüft werden können soll (BGH, WRP 1998, 1065, 1068 - Preisvergleichsliste II).

    Vielmehr ist in dem Gebot objektiven Vergleichens insoweit eine Bekräftigung des Sachlichkeitsgebots zu sehen (BGH, WRP 1998, 1065, 1067 - Preisvergleichsliste II, m.w.N.).

  • KG, 15.06.1999 - 5 U 1476/98

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Vergleichs privater Krankenversicherungen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Dies ist geeignet, im Falle eines Vertragsabschlusses mit einem anderen Versicherer als der Klägerin deren wettbewerbliche Belange zu beeinträchtigen und sowohl den Wettbewerb der vermakelten Versicherer als auch - hinsichtlich der Provision - den eigenen Wettbewerb der Beklagten zu fördern (vgl. BGH, WRP 1998, 1065, 1067 - Preisvergleichsliste II; KG, WRP 2000, 103, 105; OLG Dresden, OLG-NL 2000, 12, 13 f.).

    Dem Vorliegen einer vergleichenden Werbung steht nicht entgegen, dass die Beklagte ausschließlich fremde Leistungen, nicht aber eigene mit fremden Leistungen vergleicht (vgl. BGH, WRP 1998, 1065, 1067 - Preisvergleichsliste II; nun auch KG, WRP 2000, 103, 105).

    Wegen fehlender Nachprüfbarkeit sind allerdings solche Vergleiche unzulässig, die sich auf subjektive Wertungen beziehen (vgl. KG, WRP 2000, 103, 105; Eck/Ikas, WRP 1999, 267).

  • BGH, 05.02.1998 - I ZR 211/95

    Testpreis-Angebot - Vergleichende Werbung; Sonderpreis

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Vergleichende Werbung, die Mitbewerber erkennbar macht, ist im Hinblick auf eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 1 UWG als grundsätzlich zulässig anzusehen, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a - h der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. Nr. L 290 vom 23.10.1997, S. 18; fortan: Richtlinie) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 138, 55 ff. = WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot; BGH, WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; BGH, WRP 1999, 414 - Vergleichen Sie).

    Entsprechend Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie ist als vergleichende Werbung jede Werbung anzusehen, die unmittelbar oder mittelbar (zumindest) einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht (BGH, WRP 1998, 718, 721 - Testpreis-Angebot; BGH, GRUR 1996, 502, 506 - Energiekosten - Preisvergleich I).

  • BGH, 15.10.1998 - I ZR 69/96

    Vergleichen Sie - Vergleichende Werbung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Vergleichende Werbung, die Mitbewerber erkennbar macht, ist im Hinblick auf eine gebotene richtlinienkonforme Auslegung von § 1 UWG als grundsätzlich zulässig anzusehen, sofern die in Art. 3 a Abs. 1 lit. a - h der Richtlinie 97/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 06.10.1997 zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG über irreführende Werbung zwecks Einbeziehung der vergleichenden Werbung (ABl. Nr. L 290 vom 23.10.1997, S. 18; fortan: Richtlinie) aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind (BGHZ 138, 55 ff. = WRP 1998, 718 - Testpreis-Angebot; BGH, WRP 1998, 1065 - Preisvergleichsliste II; BGH, WRP 1999, 414 - Vergleichen Sie).

    Dazu ist jedoch nicht erforderlich, dass der angesprochene Verkehr die im Werbevergleich angeführten Eigenschaften ohne weiteres und ohne jeden Aufwand nachprüfen kann (BGH, aaO.; BGH, WRP 1999, 414, 416 - Vergleichen Sie).

  • BGH, 03.02.1988 - I ZR 183/85

    Krankenkassen-Fragebogen

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    aa) Ein solches entstelltes Gesamtbild kann zwar dadurch entstehen, dass ein für den Vergleich wesentlicher Umstand des fremden Leistungsangebots verschwiegen wird (vgl. BGH, GRUR 1967, 596, 599 - Kuppelmuffenverbindung; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung; BGH, GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen - Fragebogen).

    Aufklärung bzw. Vervollständigung eines Werbevergleichs ist allerdings dann geboten, wenn durch eine lückenhafte Darstellung der beiderseitigen Angebote ein unrichtiger Gesamteindruck entsteht, der den Adressaten zu Entschließungen veranlassen könnte, die er in Kenntnis des vollständigen Sachverhalts nicht gefasst hätte (vgl. BGH, GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen - Fragebogen; Köhler/Piper, UWG , § 3 , Rdn. 114).

  • BGH, 27.02.1986 - I ZR 7/84

    Dachsteinwerbung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    aa) Ein solches entstelltes Gesamtbild kann zwar dadurch entstehen, dass ein für den Vergleich wesentlicher Umstand des fremden Leistungsangebots verschwiegen wird (vgl. BGH, GRUR 1967, 596, 599 - Kuppelmuffenverbindung; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung; BGH, GRUR 1988, 764, 767 - Krankenkassen - Fragebogen).

    Der Verkehr erwartet jedoch nicht ohne weiteres die Offenlegung aller - auch der weniger vorteilhaften - Eigenschaften einer Leistung, sondern stellt eine subjektive Färbung der Werbung in Rechnung, so dass nicht jeder unvollständige Werbevergleich einen irreführenden Eindruck hervorruft (vgl. BGH, WRP 1999, 1155, 1156 - EG-Neuwagen II; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung).

  • EuGH, 13.01.2000 - C-220/98

    Estée Lauder

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (vgl.. EuGH , WRP 2000, 289, 292 - Lifting Creme) fasst ebenso wie ein oberflächlicher Durchschnittsleser (vgl. BGH, GRUR 1993, 127 - Teilzahlungspreis II) das von der Beklagten empfohlene Merkmal entgegen der Auffassung der Klägerin nicht als das entscheidende, sondern nur als ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung von Krankenversicherungstarifen auf.
  • BGH, 22.10.1992 - I ZR 284/90

    Teilzahlungspreis II - Irreführung/Preisgestaltung; Endpreis

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Ein durchschnittlich informierter, aufmerksamer und verständiger Durchschnittsverbraucher (vgl.. EuGH , WRP 2000, 289, 292 - Lifting Creme) fasst ebenso wie ein oberflächlicher Durchschnittsleser (vgl. BGH, GRUR 1993, 127 - Teilzahlungspreis II) das von der Beklagten empfohlene Merkmal entgegen der Auffassung der Klägerin nicht als das entscheidende, sondern nur als ein wesentliches Kriterium zur Beurteilung von Krankenversicherungstarifen auf.
  • BGH, 19.08.1999 - I ZR 225/97

    EG-Neuwagen II - Irreführung/Beschaffenheit; Irreführung/Herkunft

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Der Verkehr erwartet jedoch nicht ohne weiteres die Offenlegung aller - auch der weniger vorteilhaften - Eigenschaften einer Leistung, sondern stellt eine subjektive Färbung der Werbung in Rechnung, so dass nicht jeder unvollständige Werbevergleich einen irreführenden Eindruck hervorruft (vgl. BGH, WRP 1999, 1155, 1156 - EG-Neuwagen II; BGH, WRP 1986, 654, 655 - Dachsteinwerbung).
  • BGH, 01.02.1996 - I ZR 50/94

    Energiekosten-Preisvergleich - Vergleichende Werbung; Irreführung/Preisgestaltung

    Auszug aus OLG Dresden, 19.10.1999 - 14 U 2773/99
    Entsprechend Art. 2 Nr. 2 lit. a der Richtlinie ist als vergleichende Werbung jede Werbung anzusehen, die unmittelbar oder mittelbar (zumindest) einen Mitbewerber oder die Erzeugnisse oder Dienstleistungen, die von einem Mitbewerber angeboten werden, erkennbar macht (BGH, WRP 1998, 718, 721 - Testpreis-Angebot; BGH, GRUR 1996, 502, 506 - Energiekosten - Preisvergleich I).
  • BGH, 13.12.1990 - I ZR 103/89

    Bilanzbuchhalter - Irreführung/Leistungsfähigkeit

  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 25/65

    Kuppelmuffenverbindung

  • BGH, 16.03.1962 - I ZR 144/60

    Rechtsmittel

  • KG, 18.09.1998 - 5 U 4527/98

    Unterschiedliche Tarifbezeichnung nach Wertigkeitsermittlung durch Makler

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2002 - L 16 KR 57/01

    Krankenversicherung

    Daher sind vergleichende Wettbewerbsmaßnahmen grundsätzlich dann nicht zulässig, wenn sie irreführend, herabsetzend oder verunglimpfend sind (so auch Abschnitt II 2 der genannten Wettbewerbsgrundsätze; vgl. auch §§ 2, 3 UWG; vgl. ferner BGHZ 138, 55; BGH, WRP, 1998, 1065; 1999, 414; OLG Dresden, GRUR 2000, 916; KG Berlin, NJWE-WettbR 2000, 185).
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