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   OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15   

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https://dejure.org/2015,39629
OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
OLG Dresden, Entscheidung vom 21. Dezember 2015 - 18 WF 86/15 (https://dejure.org/2015,39629)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem Umgangsstreit

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Kostenrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1684; RVG -VV Nr. 1003 Abs. 2
    Entstehung der Einigungsgebühr bei Vereinbarungen unter den Beteiligten in einem Umgangsstreit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Einigungsgebühr bei Umgangsvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 241
  • NJ 2016, 87
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Zweibrücken, 06.03.2014 - 6 WF 16/14

    Erfallen der Einigungsgebühr im Umgangsverfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Oldenburg, 05.02.2013 - 3 WF 10/13

    Rechtsanwaltskosten: Entstehung der Einigungsgebühr für Zwischeneinigung der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Entweder soll eine Einigungsgebühr bereits entstehen, wenn die vereinbarte Regelung Gegenstand eines gesonderten Verfahrens hätte sein können (OLG Oldenburg, Beschluss vom 05.02.2013 - 3 WF 10/13 -, OLG Zweibrücken, Beschluss vom 06.03.2014 - 6 WF 16/14 -, sämtliche zitiert nach juris; Thiel, AGS 2014, 270).
  • OLG Köln, 20.01.2011 - 25 WF 255/10

    Entstehung der Terminsgebühr

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris; vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Hamm, 02.01.2013 - 6 WF 254/12

    Erfallen der Einigungsgebühr bei nur vorläufiger Regelung der Eltern über den

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris; vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • OLG Celle, 20.04.2015 - 15 WF 79/14

    Änderung der Festsetzung der Verfahrenskostenhilfevergütung; Entstehung der

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Unterschiede bestehen allerdings hinsichtlich der verlangten Wahrscheinlichkeit (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 20.04.2015 - 15 WF 79/14 -, juris) bzw. Nähe (vgl. Müller-Raabe, a.a.O., Rn. 168c) des entbehrlich gewordenen Verfahrens.
  • OLG Brandenburg, 27.02.2003 - 10 WF 59/02

    Rechtsanwaltsvergütung: Zwischenvergleich in einer Familiensache

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris; vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • KG, 04.09.2003 - 19 WF 222/03

    Gebühr des Rechtsanwalts: Zwischenvergleich über das Umgangsrecht und

    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Werde im Hinblick auf die festgelegten Umgangstermine eine endgültige Regelung getroffen, so sollen die gleichen Grundsätze gelten (KG, Beschluss vom 04.09.2003 - 19 WF 222/03 - bereits zur alten Rechtslage, sowie vom 03.07.2013 - 19 AR 6/13 -, Feßkorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl., D Anwaltsvergütung Rn. 74).
  • OLG Karlsruhe, 14.07.1998 - 18 WF 9/98
    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Befürchtet wird zudem, dass mehrere Einigungsgebühren entstehen könnten (vgl., noch vor Einführung von VV 1003 Anm. Abs. 2, OLG Karlsruhe, Beschluss vom 14.07.1998 - 18 WF 9/98 -, OLG Brandenburg, Beschluss vom 27.02.2003 - 10 WF 59/02 -, beide zitiert nach juris, OLG Dresden, Beschluss vom 07.08.2007 - 20 WF 679/07 - n.v., auf dessen Entscheidung sich das Amtsgericht stützt, und, zur aktuellen Rechtslage OLG Köln, Beschluss vom 20.01.2011 - 25 WF 255/10 -, OLG Hamm, Beschluss vom 02.01.2013 - 6 WF 254/12 -, zitiert nach juris; vgl. juris-PK BGB / T. Schmidt, Kostenrechtliche Hinweise in Familiensachen [Teil 9] Einigungsgebühr Rn. 27).
  • KG, 03.07.2013 - 19 UF 34/12
    Auszug aus OLG Dresden, 21.12.2015 - 18 WF 86/15
    Werde im Hinblick auf die festgelegten Umgangstermine eine endgültige Regelung getroffen, so sollen die gleichen Grundsätze gelten (KG, Beschluss vom 04.09.2003 - 19 WF 222/03 - bereits zur alten Rechtslage, sowie vom 03.07.2013 - 19 AR 6/13 -, Feßkorn in: Rahm/Künkel, Handbuch Familien- und Familienverfahrensrecht, 5. Aufl., D Anwaltsvergütung Rn. 74).
  • BGH, 25.05.2023 - IX ZR 161/22

    Entstehung einer 1,0 Einigungsgebühr durch einen im Hauptsacheverfahren zur

    aa) Die bisher vorliegende Rechtsprechung behandelt die Frage, ob es sich bei Abs. 2 der Anmerkung zur Nr. 1003 VV RVG um einen eigenständigen Gebührentatbestand oder um eine Ergänzung der in Nr. 1000 VV RVG geregelten Voraussetzungen handelt, entweder nicht ausdrücklich (vgl. etwa OLG Hamburg, FamRZ 2021, 451; OLG Koblenz, FamRZ 2017, 319; OLG Zweibrücken, FamRZ 2014, 1939) oder lässt sie offen (vgl. OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 33 ff).

    Ob dies aus einer (entsprechenden) Anwendung des § 15 Abs. 3 RVG folgt (so Mayer/Kroiß/Winkler, aaO § 15 Rn. 113; Toussaint, aaO § 15 Rn. 36) oder aus § 15 Abs. 2 RVG abzuleiten ist (so OLG Dresden, NJOZ 2016, 1595 Rn. 40; OLG Frankfurt am Main, FamRZ 2017, 393; Gerold/Schmidt/Mayer, aaO § 15 Rn. 89; BeckOK-RVG/Sefrin, aaO Rn. 44), muss nicht abschließend entschieden werden.

  • AG Krefeld, 30.10.2018 - 3 C 360/17
    Es kann aus den nachfolgend dargestellten Gründen dahinstehen (III.), ob der Kläger in seiner hier streitgegenständlichen Rechnung überhaupt eine Einigungsgebühr ansetzen durfte (verneinend: OLG Köln, Beschluss v. 20.01.2011 - 25 WF 255/10; OLG Hamm, Beschluss v. 02.01.2013 - 6 WF 254/12; OLG Karlsruhe, Beschluss v. 14.07.1998 - 18 WF 9/98; OLG Brandenburg, Beschluss v. 27.02.2003 - 10 WF 59/02; OLG Dresden, Beschluss v. 07.08.2007 - 20 WF 679/07); jedenfalls durfte er nach allen hierzu vertretenen Auffassungen für den Abschluss des Zwischenvergleichs keine 1, 0 Einigungsgebühr aus einem Gegenstandswert von 3.000 Euro ansetzen (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15; OLG Celle, Beschluss v. 20.04.2015 - 15 WF 79/14).

    Denn dies entspricht dem Gegenstandswert des Hauptsacheverfahrens und lässt unberücksichtigt, dass allein das mit dem niedrigeren Gegenstandswert von 1.500 Euro zu bewertende Verfahren zur vorübergehenden Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts in dem Zwischenvergleich vom 10.04.2014 seine Beendigung gefunden hat (vgl. OLG Dresden, Beschluss v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15 in NJOZ 2016, 1595, 1597).

  • OLG Frankfurt, 21.06.2016 - 7 WF 33/16

    Dieselbe Angelegenheit nach § 15 II RVG im Umgangsverfahren mit Zwischenvergleich

    Ungeachtet der in Rechtsprechung und Literatur streitigen Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen der Rechtsanwalt für die Mitwirkung am Abschluss einer Zwischenvereinbarung in Hauptsacheverfahren, die Kindschaftssachen betreffend, eine Einigungsgebühr erhält (vgl. die Nachweise zum Streitstand: OLG Dresden, Beschluss vom 21.12.2015 - 18 WF 86/15 - Tz. 22 ff - zitiert nach juris), steht der Festsetzung einer (zweiten) Einigungsgebühr im vorliegenden Umgangsverfahren jedenfalls § 15 Abs. 2 RVG entgegen.
  • AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20

    Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren

    bb) Ergeben die amtswegigen gerichtlichen Ermittlungen in einem Verfahren betreffend den Elternumgang (§ 1684 BGB), dass ein solcher unter Kindesschutzgesichtspunkten nicht ohne Gefährdung des Kindeswohls stattfinden kann (§ 1684 Abs. 4 Satz 2 BGB) oder eine zumindest kurzfristige Phase nicht stattfindenden Umgangs zur Wahrung des Kindeswohls erforderlich ist (§ 1684 Abs. 4 Satz 1 BGB), ist infolge des gerichtlich (in beiden Konstellationen) zu beachtenden Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (vgl. Dürbeck aaO. Rn. 184; Hennemann in: MüKo-BGB, 8. Aufl. § 1684 Rn. 70) mangels Erforderlichkeit eines gerichtlichen Eingriffs in das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG geschützte Umgangsrecht der Eltern von einer entsprechenden Eingriffs-Entscheidung im Sinne eines Umgangsausschlusses immer dann Abstand zu nehmen und stattdessen das (auch) unter Kindesschutzgesichtspunkten betriebene Amtsverfahren mit der Feststellung einer nicht veranlassten gerichtlichen Umgangsregelung einzustellen, wenn sich der Umgang begehrende Elternteil ? in der Erkenntnis der im Verfahren ermittelten Kindeswohlgefährdung ? von seinem Umgangsverlangen glaubhaft und nachhaltig tragfähig distanziert (Dürbeck aaO. Rn. 184; OLG Frankfurt v. 20.11.2015, 1 UF 189/15 - juris Rn. 8 = FamRZ 2016, 479 mit Anm. Clausius in FamRB 2016, 140; vgl. auch OLG Nürnberg v. 20.04.2016, 7 UF 270/16 - juris Rn. 187 = NZFam 2016, 1206 unter Betonung des ? dort mangels tragfähiger freiwilliger Abstandnahme des umgangsbegehrenden Vaters vom kindeswohlgefährdenden Umgang fortbestehenden ? Regelungsbedürfnisses i.S.v. § 1684 Abs. 4 BGB; vgl. zum Regelungsbedürfnis auch Hammer in: Prütting/Helms, FamFG, 5. Aufl. § 151 Rn. 50 m.w.N.; OLG Frankfurt v. 18.12.2019, 4 WF 162/19 - juris Rnrn.
  • OLG München, 14.12.2022 - 11 WF 1216/22

    Einigungsgebühr in Kindschaftssachen

    Nach dem Gesagten kommt nach Auffassung des Senats eine Einigungsgebühr auch dann in Betracht, wenn ein Streit wenigstens für eine gewisse Zeit beseitigt wird (so auch etwa OLG Dresden, Beschl. v. 21.12.2015 - 18 WF 86/15 Tz 37; OLG Celle, Beschl. v. 26.01.2015 - 10 WF 205/14 Tz 12 ff.; OLG Koblenz, Beschl. v. 19.09.2016 - 11 WF 718/16).
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