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   OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96   

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https://dejure.org/1997,4381
OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96 (https://dejure.org/1997,4381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22.05.1997 - 3 W 879/96 (https://dejure.org/1997,4381)
OLG Dresden, Entscheidung vom 22. Mai 1997 - 3 W 879/96 (https://dejure.org/1997,4381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB Art. 235; RAG/DDR § 25
    Anwendbares Erbrecht bei Gesamthandsanteilen im Nachlass

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge; Berichtigung des Grundbuchs wegen fehlenden Hinweises auf DDR-Recht in einem Erbschein; Erbrechtlichen Verhältnisse in Bezug auf das Eigentum und andere Rechte an in der DDR befindlichen Grundstücken und Gebäuden; Anteil des ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EGBGB Art. 235 § 1 Abs. 1; RAG/DDR § 25 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EGBGB Art. 235 § 1; RAG § 25
    Nachlaßspaltung in der ehemaligen DDR bei Erbteil

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZR 261/92

    Anfechtung eines in der ehemaligen DDR errichteten Testaments

    Auszug aus OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270 ; 127, 368; 128, 41).
  • BGH, 17.11.1994 - III ZR 70/93

    Rechtsfolgen eines zu Zeiten der früheren DDR geschlossenen Beratervertrages

    Auszug aus OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270 ; 127, 368; 128, 41).
  • BGH, 05.06.1957 - IV ZR 16/57

    Anteil an deutscher Personengesellschaft mit Grundstückeigentum. Vererbung nach

    Auszug aus OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
    Der Anteil des Miterben an der Miterbengemeinschaft bzw. der Anteil des Erben an einer Erbeserbengemeinschaft ist daher kein dem Eigentum entsprechendes dingliches Recht (BGH 24, 352/368; BayObLG, 1995, 79/85).
  • BGH, 09.11.1994 - VIII ZR 41/94

    Nichtigkeit eines mangels behördlicher Genehmigung schwebend unwirksamen

    Auszug aus OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
    Welches Sachrecht danach anzuwenden ist, bestimmen die interlokalen Kollisionsregeln, die bereits vor der deutschen Einigung in der Bundesrepublik Deutschland gegolten haben und deren Fortgeltung als einziges interlokales Privatrecht der Einigungsvertrag voraussetzt (BGHZ 124, 270 ; 127, 368; 128, 41).
  • OLG Zweibrücken, 20.07.1992 - 3 W 172/91

    Weitere Beschwerde wegen Erteilung eines Erbscheins betreffend unbewegliches

    Auszug aus OLG Dresden, 22.05.1997 - 3 W 879/96
    Im Gegensatz zum Erbscheinsverfahren (OLG Zweibrücken, FamRZ 92, 1474/1475) kann das Grundbuchamt nicht bereits dann einen Erbschein mit sogenanntem ZGB -Vermerk vom Antragsteller verlangen, weil möglicherweise die Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 RAG/DDR vorliegen.
  • OLG Oldenburg, 09.09.1997 - 5 U 49/97

    Gesamthandseigentum des Mitglieds einer Erbengemeinschaft an einem in der

    Zu dieser zwischen den Parteien streitigen Rechtsfrage ist - soweit ersichtlich - bisher lediglich der Beschluss des OLG Dresden vom 22.5.1997 (dem wesentlichen Inhalt nach) veröffentlicht worden (DNotI-Report 1997, 179).
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