Einführungsgesetz BGB
6. Teil - Inkrafttreten und Übergangsrecht aus Anlaß der Einführung des Bürgerlichen Gesetzbuchs und dieses Einführungsgesetzes in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet (Art. 230 - 237) |
§ 1 Erbrechtliche Verhältnisse
Für die erbrechtlichen Verhältnisse bleibt das bisherige Recht maßgebend, wenn der Erblasser vor dem Wirksamwerden des Beitritts gestorben ist.
§ 2 Verfügungen von Todes wegen
Die Errichtung oder Aufhebung einer Verfügung von Todes wegen vor dem Wirksamwerden des Beitritts wird nach dem bisherigen Recht beurteilt, auch wenn der Erblasser nach dem Wirksamwerden des Beitritts stirbt. Dies gilt auch für die Bindung des Erblassers bei einem gemeinschaftlichen Testament, sofern das Testament vor dem Wirksamwerden des Beitritts errichtet worden ist.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 12.04.2011
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
29.05.2009 | Zweites Gesetz zur erbrechtlichen Gleichstellung nichtehelicher Kinder, zur Änderung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung | 12.04.2011 |
Rechtsprechung zu Art. 235 EGBGB
247 Entscheidungen zu Art. 235 EGBGB in unserer Datenbank:
- KG, 05.07.2016 - 6 W 59/16
Nachlassache: Erbrecht eines Erben 4. Ordnung nach Beitritt der ehemaligen DDR
- BVerwG, 12.02.2020 - 8 C 6.19
Bestimmung des Begriffs des Erben nach § 1 Abs. 1 S. 1 AusglLeistG allein nach § ...
- FG Niedersachsen, 13.10.2016 - 14 K 203/15
Einkommensteuer 2012, Anschaffungskosten bei Erbauseinandersetzung mit ...
- OLG Naumburg, 05.04.2022 - 2 Wx 41/21
Bindungswirkungen eines nach DDR-Recht errichteten gemeinschaftlichen Testaments; ...
- OLG Düsseldorf, 16.03.2020 - 25 Wx 52/19
Wirksamkeit der Anfechtung der Ausschlagung einer 1958 angefallenen Erbschaft ...
- OLG Rostock, 25.10.2021 - 3 W 147/20
Bindungswirkung eines Ehegattentestaments nach dem ZGB/DDR
- EGMR, 28.05.2009 - 3545/04
Ausschluss nichtehelicher Kinder, die vor dem 1.7.1949 geboren wurden, von der ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Fortgeltung der Vorschriften bezüglich nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli ...
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
- BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 ...
- BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu Art. 235 EGBGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbfolge
- §§ 1922 ff. (Gesamtrechtsnachfolge)