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   OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08   

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https://dejure.org/2009,34409
OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08 (https://dejure.org/2009,34409)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.05.2009 - 20 UF 327/08 (https://dejure.org/2009,34409)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. Mai 2009 - 20 UF 327/08 (https://dejure.org/2009,34409)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.06.2002 - XII ZR 194/00

    Verjährung des Ausgleichsanspruchs bei Scheidung nach DDR-Recht; Unzulässigkeit

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08
    Da das Vermögen des Antragsgegners mit dem Ausgleichsanspruch der Antragstellerin i.H.v. 14.952,18 EUR belastet ist, ist dieser Anspruch im Anfangsvermögen in der Form zu berücksichtigen, dass er beim Antragsgegner abzuziehen und bei der Antragstellerin hinzuzurechnen ist (vgl. BGH, FamRZ 2002, 1097).

    Der Wert des Anfangsvermögens ist zur Ausscheidung eines unechten Zugewinns, der nur auf dem Kaufkraftschwund des Geldes beruht, unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten fortzuschreiben (BGH, FamRZ 1984, 31; FamRZ 2002, 1097).

    Außerdem ist - wie bereits beim Anfangsvermögen - der Ausgleichsanspruch der Antragstellerin, der ihr nach § 39 FGB zusteht, als Aktivum im Endvermögen der Antragstellerin und als Passivum im Endvermögen des Antragsgegners zu berücksichtigen (vgl. BGH, FamRZ 2002, 1097; Staudinger/Rauscher, BGB 2003, Art. 234 § 4 EGBGB, Rn. 100; MünchKomm/Koch, BGB, 4. Aufl., Art. 234 §§ 4 und 4a EGBGB Rn. 17).

  • BGH, 13.10.1983 - IX ZR 106/82

    Berechnung des Zugewinnausgleichs bei Anfangsvermögen "null"; Ausgleich des

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08
    Der Wert des Anfangsvermögens ist zur Ausscheidung eines unechten Zugewinns, der nur auf dem Kaufkraftschwund des Geldes beruht, unter Berücksichtigung der Lebenshaltungskosten fortzuschreiben (BGH, FamRZ 1984, 31; FamRZ 2002, 1097).
  • BGH, 24.02.1983 - IX ZR 42/82

    Begriff der Zuwendung; Ausschluß der Rückforderung überschüssigen Unterhalts

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08
    Zum angemessenen Familienunterhalt nach § 1360a BGB können je nach den Vermögens- und Einkommensverhältnissen der Ehegatten auch Aufwendungen zur Anschaffung und zum Betrieb eines Pkw gehören (BGH, FamRZ 1983, 351).
  • BGH, 05.05.1999 - XII ZR 184/97

    Bestehen eines güterrechtlichen Ausgleichsanspruchs nach Scheidung einer in der

    Auszug aus OLG Dresden, 29.05.2009 - 20 UF 327/08
    Wird - wie hier - die Ehe der Parteien nach dem 03.10.1990 geschieden, kann ein Ehegatte die Auseinandersetzung des bis zum Wirksamwerden des Beitritts erworbenen gemeinschaftlichen Eigentums und Vermögens auch noch zum Zeitpunkt der Ehescheidung herbeiführen (KG, FamRZ 1991, 1142; BGH, FamRZ 1999, 1197; Staudinger/Rauscher, BGB 2003, Art. 234 § 4 EGBGB, Rn. 83 m.w.N.) und im Wege der objektiven Klagehäufung im Zugewinnausgleichsverfahren prozessual geltend machen (Müch- Komm/Koch, BGB, 4. Aufl., Art. 234 §§ 4 und 4a Rn. 22).
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