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   OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16 Kart   

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https://dejure.org/2016,55706
OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16 Kart (https://dejure.org/2016,55706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29.11.2016 - U 1/16 Kart (https://dejure.org/2016,55706)
OLG Dresden, Entscheidung vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart (https://dejure.org/2016,55706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Sachsen

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  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Welche Amforderungen bestehen an die Vergabe einer Stromkonzession?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 05.04.2016 - 41 O 43/14

    Konzessionsvertraglicher Gesichtspunkt darf mit maximal 15% gewichtet werden

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16
    Insbesondere wird - mit durchaus beachtlichen Argumenten - sogar vertreten, dass noch nicht einmal die Einleitung von Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes nach Erhalt einer Vorabinformation erforderlich sei (vgl. Landgericht Stuttgart, Urteil vom 05.04.2016 - 41 O 43/14 K; Höch/Kaufmann, Versorgungswirtschaft 2016, 242 ff.).
  • BGH, 17.12.2013 - KZR 66/12

    Zur Vergabe von Stromnetzkonzessionen durch die Gemeinden

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16
    Genügt die Konzessionsvergabe den aus § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB und § 46 Abs. 1 EnWG abzuleitenden Anforderungen nicht und liegt deshalb eine unbillige Behinderung eines Bewerbers um die Konzessions vor, so verstoßen die auf der Grundlage eines solchen fehlerhaften Auswahlverfahrens abgeschlossenen Konzessionsverträge gegen ein Verbotsgesetz i.S.v. § 134 BGB und sind nichtig (vgl. zum Ganzen BGH, Urteil vom 17. Dezember 2013, KZR 66/12 "Stromnetz Berkenthin").
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2015 - 2 U (Kart) 4/15

    Kriterien für die Vergabe von Netzkonzessionen und deren Gewichtung

    Auszug aus OLG Dresden, 29.11.2016 - U 1/16
    Hinzu kommt, dass der für die Effizienz des Betreibers indiziell aussagekräftige regulatorische Effizienzwert mit 1, 7 % sehr niedrig (gemäß OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.12.2015, VI-2 U [Kart] 4/15, Anl. BK 9, Rn. 24: "deutlich zu niedrig") bewertet wird und die Gesamtwertung durch den Effizienzwert mithin nur marginal beeinflusst werden kann.
  • OLG Naumburg, 21.09.2018 - 7 U 33/17

    Mitwirkung von Bewerber-Aufsichtsratsmitgliedern an Vergabeentscheidung

    Zudem spricht gegen die Annahme einer derartig inhaltlich umfassenden Rügeobliegenheit zum Nachteil der Beklagten, dass keine gesicherte Rechtslage zu der Frage herrscht, was konkret unter "Rechtewahrung" im Sinne der vorgenannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes bis zum Inkrafttreten von §§ 46, 47 EnWG nF zu verstehen ist (in diesem Sinne: OLG Dresden, Urt. v. 29. Nov. 2016, U 1/16 Kart, Rn. 35 ff., zit. nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 05.05.2021 - 2 U 3/21

    Wirksamkeit eines Stromkonzessionsvertrags Zulässigkeit einer

    Der Senat weicht mit seiner Entscheidung in der Frage der erforderlichen Schritte zur Rechtswahrung, die eine Rügepräklusion (vgl. BGH, Urteil vom 28. Januar 2020 - EnZR 116/18 - Stromnetz Steinbach , zitiert nach juris, Tz. 44) bzw. ein Entfallen der Nichtigkeitsfolge eines Verstoßes gegen § 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB a.F. ausschließen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2014 - EnVR 10/13 - Stromnetz Homberg , zitiert nach juris, Tz. 58, und Urteil vom 17. Dezember 2013 - KZR 66/12 - Stromnetz Berkenthin , zitiert nach juris, Tz. 108), aufgrund seines Verlangens nach einer erfolgreichen Inanspruchnahme einstweiligen Rechtsschutzes gegen den beabsichtigten Vertragsschluss vom Urteil des Oberlandesgerichts Dresden vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart - ab.

    Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Dresden sind die Voraussetzungen einer ausreichenden Rechtswahrung sehr viel geringer, weil sich im Hinblick auf die rechtlich unklare Situation überspannte Anforderungen verböten (siehe OLG Dresden, Urteil vom 29. November 2016 - U 1/16 Kart, zitiert nach juris, Tz. 31 ff.).

  • OLG Brandenburg, 19.09.2023 - 17 U 3/22
    In dem hierüber geführten Rechtsstreit fand in der Berufungsinstanz am 24.10.2017 eine mündliche Verhandlung vor dem erkennenden Senat (6 U 1/16 Kart) statt, in der die hiesige Beklagte auf den voraussichtlichen Erfolg des Rechtsmittels der Gegenseite hingewiesen wurde.
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