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   OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99   

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https://dejure.org/2001,5512
OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99 (https://dejure.org/2001,5512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02.02.2001 - 24 U 21/99 (https://dejure.org/2001,5512)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 02. Februar 2001 - 24 U 21/99 (https://dejure.org/2001,5512)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 254 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 41 Abs 2 Nr 6 Buchst b Zeichen 250 StVO
    Verkehrssicherungspflicht: Sicherung eines für den Verkehr gesperrten Wirtschaftswegs bei Duldung der Benutzung durch Radfahrer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verkehrssicherungspflicht ; Gemeinde; Straßenverkehr; Wirtschaftsweg ; Schlaglöcher; Radfahrer

  • Judicialis

    StVO § 41; ; ZPO § 97; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde - Schlagloch in Wirtschaftsweg - Radfahrerunfall

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 11.03.1993 - 18 U 253/92

    Rennrad; Fahren auf gewöhnlicher Straße; Zügige Geschwindigkeit; Verpflichtung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
    Dies ist zum anderen die Frage, inwieweit - umgekehrt - die Verkehrssicherungspflichtige davon ausgehen darf, die Straßen- oder Wegebenutzer werden solche Gefahren, die mit dem Zustand der Straße oder des Weges verbunden sind, selbst erkennen und bewältigen (BGH NJW 1978, 1629; 1985, 1076; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1125; Parlandt-Thomas, BGB, 60. Aufl. 2001, § 823 Rz 58).
  • BGH, 13.12.1960 - VI ZR 42/60

    Haftung des Betreibers eines Ladengeschäfts für den durch seinen Propagandisten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
    Da Verkehrssicherungspflichten an die tatsächliche Eröffnung des Verkehrs durch die Verfügungsberechtigte" anknüpfen (BGH NJW 1961, 455; OLG Köln VersR 1992, 72), reichte die tatsächliche Duldung hin, um die Sicherungspflichten auf solche Benutzer zu erstrecken, die zwar im Grundsatz unbefugt, aber eben doch geduldet auftraten"; die tatsächliche Duldung bedeutete nichts anderes als eine schlüssige Eröffnung des Verkehrs auch für diese Benutzer (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 72).
  • BGH, 11.12.1984 - VI ZR 218/83

    Anderweitige Ersatzmöglichkeit; Erfolgsaussichten eines einzulegenden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
    Dies ist zum anderen die Frage, inwieweit - umgekehrt - die Verkehrssicherungspflichtige davon ausgehen darf, die Straßen- oder Wegebenutzer werden solche Gefahren, die mit dem Zustand der Straße oder des Weges verbunden sind, selbst erkennen und bewältigen (BGH NJW 1978, 1629; 1985, 1076; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1125; Parlandt-Thomas, BGB, 60. Aufl. 2001, § 823 Rz 58).
  • OLG München, 07.12.1989 - 1 U 3500/89

    Enteisung von Straßen; Naturschutzgebiet; Streusalz; Split; Riesel; Verwendung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
    Da Verkehrssicherungspflichten an die tatsächliche Eröffnung des Verkehrs durch die Verfügungsberechtigte" anknüpfen (BGH NJW 1961, 455; OLG Köln VersR 1992, 72), reichte die tatsächliche Duldung hin, um die Sicherungspflichten auf solche Benutzer zu erstrecken, die zwar im Grundsatz unbefugt, aber eben doch geduldet auftraten"; die tatsächliche Duldung bedeutete nichts anderes als eine schlüssige Eröffnung des Verkehrs auch für diese Benutzer (vgl. hierzu OLG Köln VersR 1992, 72).
  • BGH, 21.02.1978 - VI ZR 202/76

    Objektive Verkehrssicherheit einer Kleiderrutsche - Beschaffenheit von Anlagen in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 02.02.2001 - 24 U 21/99
    Dies ist zum anderen die Frage, inwieweit - umgekehrt - die Verkehrssicherungspflichtige davon ausgehen darf, die Straßen- oder Wegebenutzer werden solche Gefahren, die mit dem Zustand der Straße oder des Weges verbunden sind, selbst erkennen und bewältigen (BGH NJW 1978, 1629; 1985, 1076; OLG Düsseldorf VersR 1993, 1125; Parlandt-Thomas, BGB, 60. Aufl. 2001, § 823 Rz 58).
  • OLG Hamm, 16.05.2013 - 6 U 178/12

    Winter - Glätte - Verkehrssicherungspflichten in der Rechtsprechung des

    Allerdings kann eine tatsächliche Duldung der Nutzung eines Privatgrundstücks durch Unbefugte genügen, um Sicherungspflichten auch auf solche Benutzer eines Grundstücks zu erstrecken, die dieses zwar im Grundsatz unbefugt nutzen, aber geduldet werden (so etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 20.07.2004, 4 U 466/03-116, zit. nach juris; OLGR Frankfurt 2001, 188; OLGR Brandenburg 1995, 209; OLG Oldenburg, NJW 1989, 305, 306).
  • LG Saarbrücken, 23.03.2012 - 13 S 207/11

    Haftungsverteilung: Einbrechen eines Fahrzeugs auf einer unzureichend gesicherten

    Zur Mithaftung eines Verkehrsteilnehmers, der trotz eines Durchfahrtverbots gemäß Verkehrszeichen 250 eine Straße befährt und hierbei verunfallt (Anschluss BGH, 15. Dezember 1988, III ZR 112/87, VersR 1989, 847 und OLG Frankfurt, 2. Februar 2001, 24 U 21/99, OLGR Frankfurt 2001, 188).(Rn.17).
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