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   OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89   

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https://dejure.org/1990,4994
OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03.05.1990 - 1 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4994)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 03. Mai 1990 - 1 U 65/89 (https://dejure.org/1990,4994)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen; Hirnschädigung; Weitschweifigkeit; Umständlichkeit im Denken; Knochenbrüche; Mitverschulden bei Unfall

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 847
    Zum Verhältnis von Schmerzensgeldrente und Schmerzensgeldkapital

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823, § 847
    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen; Hirnschädigung; Weitschweifigkeit; Umständlichkeit im Denken; Knochenbrüche; Mitverschulden bei Unfall

  • rechtsportal.de

    Schmerzensgeldkapital; Schmerzensgeldrente; Erblindung beider Augen; Hirnschädigung; Weitschweifigkeit; Umständlichkeit im Denken; Knochenbrüche; Mitverschulden bei Unfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1992, 328
  • VersR 1992, 329
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.06.1976 - VI ZR 216/74

    Voraussetzungen der Zubilligung einer Schmerzensgeldrente neben einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Kapital und Rente müssen in einem ausgewogenen Verhältnis zueinander stehen und insgesamt im Rahmen der üblicherweise von den Gerichten zugebilligten Beträge liegen (vgl. BGH VersR 1976, 967, 968; Palandt-Thomas, BGB , 49. Aufl., § 847 Anm. 4 b).

    Der Bundesgerichtshof hat in der von der Beklagten zitierten Entscheidung VersR 1976, 967, 969 (das Zitat der Beklagten "S. 39" ist irrtümlich, gemeint ist "Heft 39") zwar ausgeführt, es müsse festgestellt werden, ob auch für alle Zukunft mit dem Auftreten solcher Anfälle gerechnet werden müsse.

    Die Rechtsprechung erfordert ein ausgewogenes Verhältnis (vgl. BGH VersR 1976, 967, 968), dieses muß nicht mathematisch gleich sein.

  • BGH, 18.11.1969 - VI ZR 81/68

    Schmerzensgeldbemesssung - Ermessen - Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Die Beklagte verkennt, daß die Verrentung auf Grund der üblichen Kapitalisierungsgrundsätze zu erfolgen hat (vgl. BGH VersR 1970, 134, 135), die Kapitalisierungstabellen fußen auf den allgemeinen deutschen Sterbetafeln, in denen von einer durchschnittlichen Lebenserwartung ausgegangen wird (vgl. Becker-Böhme a.a.O. S. 237).
  • BGH, 09.03.1982 - VI ZR 317/80

    Berücksichtigung einer Unfallrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Der Bundesgerichtshof hat in NJW 1982, 1589 ausgeführt, daß eine Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung bei der Bemessung des Schmerzensgeldes nicht anspruchsmindernd berücksichtigt werden könne; begründet hat der BGH dies mit dem Zweck des Schmerzensgeldes (a.a.O. S. 1590), man könne nicht Ersatzleistungen für den materiellen Schaden mit immateriellen Nachteilen "verrechnen" (vgl. zu diesem Problem auch Staudinger-Schäfer a.a.O. § 847 Rdnr. 76, 77).
  • BGH, 11.12.1956 - VI ZR 286/55

    Schmerzensgeldrente bei dauerndem schweren Körperschaden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Vielmehr kann bereits der Verlust eines wichtigen Gliedes dem Richter Anlaß geben, die Form der Rentenzahlung zu erwägen, denn die Lebensbeeinträchtigung wirkt in solchen Fällen immer wieder neu und wird immer wieder schmerzlich empfunden, so daß es angemessen sein kann, der laufenden, nicht vermögensrechtlichen Beeinträchtigung auch eine laufende geldliche Entschädigung gegenüberzustellen" (vgl. BGH NJW 1957, 383 ; VersR 1968, 530).
  • BGH, 13.03.1959 - VI ZR 72/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Zulässig ist auch eine Entschädigung teils in Form eines Kapitalbetrages, teils in Form einer Rente (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rdnr. 97; BGH NJW 1959, 1031; OLG Ffm. JZ 1978, 526 betr. schwere Brandverletzungen im Gesicht).
  • OLG Saarbrücken, 16.05.1986 - 3 U 103/84

    Vorliegen eines unfallursächlichen Mitverschuldens bei einem Verkehrsunfall ;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Das von der Beklagten zitierte Urteil des OLG Saarbrücken vom 16. Mai 1986 (Hacks-Ring-Böhm a.a.O. Nr. 921; NJW-RR 1987, 984) spricht bei völliger Erblindung 80.000,- DM unter Berücksichtigung einer Mithaftung von 50 % zu, geht also insgesamt von 160.000,- DM aus.
  • OLG Frankfurt, 29.03.1978 - 17 U 110/77

    Schmerzensgeld; Schmerzensgeldrente auf Lebenszeit; Entslellende Narbenbildung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 03.05.1990 - 1 U 65/89
    Zulässig ist auch eine Entschädigung teils in Form eines Kapitalbetrages, teils in Form einer Rente (vgl. Staudinger-Schäfer, BGB , 12. Aufl., § 847 Rdnr. 97; BGH NJW 1959, 1031; OLG Ffm. JZ 1978, 526 betr. schwere Brandverletzungen im Gesicht).
  • OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

    Schmerzensgeldbetrag und Schmerzensgeldrente können nebeneinander beansprucht werden, wobei allerdings beide Beträge in einem ausgewogenen Verhältnis zueinanderstehen müssen, was sich sowohl auf Art und Ausmaß als auch auf das zeitliche Auftreten der auszugleichenden Nachteile beziehen muss (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 03. Mai 1990 - 1 U 65/89 -, VersR 1992, 329; Urteil vom 23. September 1993 - 1 U 226/89 -, Rn. 17 , juris; OLG Jena, Urteil vom 12. August 1999 - 1 U 1622/98 -, ZfS 1999, 419; KG Berlin, Urteil vom 02. September 2002 - 12 U 1969/00 -, NJW-RR 1987, 409, 410; MüKoBGB/Oetker, 8. Aufl. 2019, BGB § 253 Rn. 59, 63).
  • OLG Frankfurt, 21.02.1996 - 23 U 171/95

    Erblindung eines Kindes durch Explosion einer Limonadenflasche -

    Orientierungssatz Die Zuerkennung eines Sockelbetrages von 500.000 DM Schmerzensgeld und einer monatlichen lebenslänglichen Schmerzensgeldrente von 500 DM für eine allmählich eingetretene unfallbedingte Erblindung eines siebenjährigen Kindes stellt eine angemessene, den Rahmen des Vertretbaren nicht überschreitende und damit die Grenzen des Entschädigungssystems nicht sprengende Summe dar (hier: Verlust des Augenlichts eines Auges durch die Explosion einer Limonadenflasche im Alter von drei Jahren und allmähliche Erblindung bis zum siebten Lebensjahr) (vergleiche OLG Frankfurt, 1990-05-03, 1 U 65/89, VersR 1992, 329).

    Schon im Jahre 1990 hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei völliger Erblindung neben einer Hirnschädigung und weiteren Verletzungen ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 DM für angemessen erachtet (OLG Frankfurt am Main VersR 1992, 329 ff).

    Auch ist eine Schmerzensgeldrente in der zugesprochenen Höhe berechtigt, da der Kläger Tag für Tag die Beeinträchtigungen durch seine Behinderung nachhaltig spüren und schmerzlich empfinden wird (vgl. hierzu OLG Frankfurt VersR 1992, 329 ff m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 15.02.2007 - 16 U 70/06

    Dauerhafte schwere Gesundheitsbeeinträchtigungen aufgrund eines Verkehrsunfalles:

    Dies ist bei Dauerschäden der Fall, bei denen die lebenslange Beeinträchtigung immer wieder neu und immer wieder schmerzlich empfunden wird; die Rente gibt dem Geschädigten die Möglichkeit, sein beeinträchtigtes Lebensgefühl stets von Neuem durch zusätzliche Erleichterungen und Annehmlichkeiten zu heben (vgl. OLG Frankfurt VersR 1992, 329 m.w.N.).
  • LSG Bayern, 26.02.2002 - L 3 U 199/98

    Gewährung von Verletztenrente nach einem Unfall; Rücknahme eines Verwaltungsakts

    Im dagegen betriebenen Berufungsverfahren (Bayerisches Landessozialgericht - Bay LSG - Az.: L 1 U 65/89) nahm Prof.Dr.B. auf die Einwendungen der Klägerin Stellung.
  • OLG Oldenburg, 28.01.1998 - 2 U 263/97

    Verpflichtung eines Fußgängers zur Benutzung eines unbefestigten Grünstreifens

    Die Wertberechnung hat vielmehr unter Berücksichtigung der üblichen Kapitalisierungsregeln zu erfolgen (OLG Frankfurt VersR 1992, 329; Becker/Böhme, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 20. Aufl., D 279).
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