Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 278 BGB, § 53 BRAO
Rechtsanwaltshaftung: Beratungsversäumnisse des anwaltlichen Vertreters im Zusammenhang mit einem zu prüfenden Grundstückskaufvertrag in Unkenntnis des Vorwissens des von ihm vertretenen Rechtsanwalts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zurechnung des Wissens des vertretenen Rechtsanwalts auf den anwaltlichen Vertreter; Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Voraussetzungen für ein Verschulden des Erfüllungsgehilfen; Annahme eines fiktiven Verschuldens nach den Grundsätzen der ...
- Judicialis
BGB § 278
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 278
Zur Zurechenbarkeit des Wissens eines Anwalts aus einem anderen Auftragsverhältnis seines Mandanten - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Anwälte - Keine Zurechnung von Wissen des vorausgegangen Anwalts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2003 - 19 O 404/02
- LG Frankfurt/Main, 05.08.2003 - 2/19O 404/02
- OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
- BGH, 17.03.2005 - IX ZR 106/04
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95
Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
Auf tatsächliche Angaben eines Mandanten - und darum handelt es sich bei der Klausel, daß der Klägerin wesentliche Mängel nicht bekannt sind - kann der Anwalt vertrauen, ohne eigene Nachforschungen anstellen zu müssen, solange er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit weder kennt noch kennen muß (BGH NJW 1996, 2929). - BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94
Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
Erst wenn dies nicht geschieht, hat er sich aus Gründen des Verkehrsschutzes so behandeln zu lassen, als habe sein Erfüllungsgehilfe von der Information Kenntnis (…BGH a. a. O.; BGH NJW 1996, 1205f). - BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96
Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
Es darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 135, 202 ff) keinen wesentlichen Unterschied machen, ob der Geschäftsinhaber persönlich handelt oder ein mit der Aufgabe betrauter Mitarbeiter, weil der Geschäftsverkehr grundsätzlich erwarten darf, durch einen Mitarbeiterwechsel keine Nachteile zu erleiden. - BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97
Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
Von sich aus muß ein Anwalt nur auf Gefahren hinweisen, die er kennt oder die für ihn offenkundig sind, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß sich der Mandant der drohenden Nachteile nicht bewußt ist (BGH VersR 1999, 188f). - OLG Hamm, 07.06.1989 - 31 U 157/88
Überweisungsformulare; Echtheitsvermutung; Beweislastregelung für Privatkunden
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
Zwar ist anerkannt, daß ein fiktives Verschulden des Erfüllungsgehilfen dann genügen kann, wenn dem Geschäftsherrn ein Verschulden zur Last fiele, falls er selbst die fragliche Handlung vorgenommen hätte (vgl. BGH NJW 1989, 2137f).