Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,9212
OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03 (https://dejure.org/2004,9212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2004 - 19 U 184/03 (https://dejure.org/2004,9212)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2004 - 19 U 184/03 (https://dejure.org/2004,9212)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,9212) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 278 BGB, § 53 BRAO
    Rechtsanwaltshaftung: Beratungsversäumnisse des anwaltlichen Vertreters im Zusammenhang mit einem zu prüfenden Grundstückskaufvertrag in Unkenntnis des Vorwissens des von ihm vertretenen Rechtsanwalts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurechnung des Wissens des vertretenen Rechtsanwalts auf den anwaltlichen Vertreter; Schadensersatz wegen anwaltlicher Pflichtverletzung; Voraussetzungen für ein Verschulden des Erfüllungsgehilfen; Annahme eines fiktiven Verschuldens nach den Grundsätzen der ...

  • Judicialis

    BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 278
    Zur Zurechenbarkeit des Wissens eines Anwalts aus einem anderen Auftragsverhältnis seines Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwälte - Keine Zurechnung von Wissen des vorausgegangen Anwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.06.1996 - IX ZR 106/95

    Entstehung des Schadens bei Haftung des Rechtsanwalts; Mitverschulden des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
    Auf tatsächliche Angaben eines Mandanten - und darum handelt es sich bei der Klausel, daß der Klägerin wesentliche Mängel nicht bekannt sind - kann der Anwalt vertrauen, ohne eigene Nachforschungen anstellen zu müssen, solange er die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit weder kennt noch kennen muß (BGH NJW 1996, 2929).
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
    Erst wenn dies nicht geschieht, hat er sich aus Gründen des Verkehrsschutzes so behandeln zu lassen, als habe sein Erfüllungsgehilfe von der Information Kenntnis (BGH a. a. O.; BGH NJW 1996, 1205f).
  • BGH, 15.04.1997 - XI ZR 105/96

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Hereinnahme eines disparischen Schecks

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
    Es darf zwar nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 135, 202 ff) keinen wesentlichen Unterschied machen, ob der Geschäftsinhaber persönlich handelt oder ein mit der Aufgabe betrauter Mitarbeiter, weil der Geschäftsverkehr grundsätzlich erwarten darf, durch einen Mitarbeiterwechsel keine Nachteile zu erleiden.
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 324/97

    Restitutionsansprüche auf der Grundlage von §§ 3 ff des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
    Von sich aus muß ein Anwalt nur auf Gefahren hinweisen, die er kennt oder die für ihn offenkundig sind, wenn er Grund zu der Annahme hat, daß sich der Mandant der drohenden Nachteile nicht bewußt ist (BGH VersR 1999, 188f).
  • OLG Hamm, 07.06.1989 - 31 U 157/88

    Überweisungsformulare; Echtheitsvermutung; Beweislastregelung für Privatkunden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2004 - 19 U 184/03
    Zwar ist anerkannt, daß ein fiktives Verschulden des Erfüllungsgehilfen dann genügen kann, wenn dem Geschäftsherrn ein Verschulden zur Last fiele, falls er selbst die fragliche Handlung vorgenommen hätte (vgl. BGH NJW 1989, 2137f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht