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   OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09   

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https://dejure.org/2010,59250
OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09 (https://dejure.org/2010,59250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05.05.2010 - 2 UF 223/09 (https://dejure.org/2010,59250)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - 2 UF 223/09 (https://dejure.org/2010,59250)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 55 BBesG, § 1579 BGB, § 1615 BGB, § 1361 BGB, § 3 EStG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlages eines Berufssoldaten bei der Berechnung des Unterhalts; Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters bei Vorhandensein mehrerer Väter; Unterhaltsanspruch bei verfestigter Lebensgemeinschaft

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung des Auslandsverwendungszuschlages eines Berufssoldaten bei der Berechnung des Unterhalts; Unterhaltspflicht des nichtehelichen Vaters bei Vorhandensein mehrerer Väter; Unterhaltsanspruch bei verfestigter Lebensgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    Bei Vorhandensein mehrerer Väter ist eine Haftungsquote zu ermitteln, bei der die Einkommens- und Vermögensverhältnisse beider Väter zu berücksichtigen und anschließend die Haftungsanteile nach den Umständen des Einzelfalles zu korrigieren sind (vgl. BGH NJW 08, 3125).
  • BGH, 17.03.2010 - XII ZR 204/08

    Betreuungsunterhalt: Billigkeitsprüfung im Falle der Betreuung eines volljährigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    Der so ermittelte eheangemessene Bedarf liegt damit noch unter dem vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 17. März 2010 (XII ZR 204/08) nunmehr aufgestellten Mindestbedarf für den Ehegatten von 770 EUR monatlich.
  • BGH, 16.01.1980 - IV ZR 115/78

    Gültigkeit einer Vereinbarung der Eltern über den Unterhalt der gemeinsamen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    Er hält nach wie vor die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (FamRZ 1980, 342 - 344) für maßgeblich, wonach der Auslandsverwendungszuschlag (seinerzeit Auslandszuschlag nach § 55 BBesG) bei der Einkommensermittlung anzurechnen ist und die durch den Auslandsaufenthalt bedingten Mehraufwendungen die Leistungsfähigkeit nur im Umfange ihres tatsächlichen Anfalls mindern.
  • OLG Hamm, 18.12.2009 - 5 UF 118/09

    Höhe des nachehelichen Aufstockungsunterhalts; Herabsetzung auf den angemessenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    Das OLG Hamm hat in seinem Urteil vom 18. Dezember 2009 (FuR 2010, 227) die Auffassung vertreten, dass bei einem Einsatz in einem Krisen- oder Kriegsgebiet die mit einem solchen Einsatz verbundenen Beschwernisse und persönlichen Gefahren für Leib und Leben in einem solchen Maß überwiegen, dass dem unterhaltspflichtigen Soldaten der Auslandsverwendungszuschlag grundsätzlich zu verbleiben hat.
  • OLG Schleswig, 29.06.2004 - 8 UF 213/03

    Trennungsunterhalt: Berücksichtigung der Auslandsverwendungszulage eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    Bezogen auf den Einsatz von Soldaten in L1 und L2 hat das OLG Schleswig (FamRZ 2005, 369) den Auslandsverwendungszuschlag zwar als Einkommen angesehen, aber jeweils nur zur Hälfte angerechnet.
  • BFH, 28.04.2005 - VI B 179/04

    Auslandsverwendungszuschlag für Soldaten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 05.05.2010 - 2 UF 223/09
    23 Hinzuzurechnen ist der steuerfreie (§ 3 Nr. 64 EStG; BFH-Beschluss vom 28. April 2005 - VI B 179/04) Auslandsverwendungszuschlag nach § 58 a BBesG.
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