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   OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 1 UF 68/09   

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https://dejure.org/2009,34373
OLG Frankfurt, 06.05.2009 - 1 UF 68/09 (https://dejure.org/2009,34373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.05.2009 - 1 UF 68/09 (https://dejure.org/2009,34373)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. Mai 2009 - 1 UF 68/09 (https://dejure.org/2009,34373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1598a BGB, § 1600d BGB
    Vaterschaftsklärung: Auslegung des Begriffs "Vater" und "Elternteile"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Vaterschaftsklärung: Auslegung des Begriffs "Vater" und "Elternteile")

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BVerfG, 19.04.2016 - 1 BvR 3309/13

    Gegenüber dem mutmaßlich leiblichen Vater gebietet das Grundgesetz keinen

    Die Gerichte des Ausgangsverfahrens gehen aber in Übereinstimmung mit der sonstigen obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 6. Mai 2009 - 1 UF 68/09 -, juris, Rn. 4; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 17. Juli 2009 - 2 UF 49/09 -, juris, Rn. 14 ff.; OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juni 2013 - 11 UF 551/13 -, juris, Rn. 16) und der nahezu einhelligen Meinung im Schrifttum davon aus, dass § 1598a BGB nur Abstammungsklärungen innerhalb der rechtlichen Familie ermöglicht, aus dieser Vorschrift hingegen kein Anspruch auf isolierte Abstammungsklärung gegenüber dem mutmaßlich leiblichen, aber nicht rechtlichen Vater folgt.
  • OLG Frankfurt, 22.10.2009 - 5 UF 240/09
    § 1598a BGB eröffnet nur Ansprüche auf Einwilligung in eine genetische Abstammungsuntersuchung gegen die Mutter und den Vater im Rechtssinne gemäß §§ 1591, 1592 BGB (Wellenhofer, NJW 2008, 1185, 1186; OLG Frankfurt am Main, 1 UF 68/09, Beschl. vom 6.5.2009).

    Diese Vorschrift eröffnet nur Ansprüche gegen die Mutter und den Vater im Rechtssinne gemäß §§ 1591, 1592 BGB (Wellenhofer, NJW 2008, 1185, 1186; OLG Frankfurt am Main, 1 UF 68/09, Beschl. vom 6.5.2009).

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