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   OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17   

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https://dejure.org/2018,13789
OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.05.2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Mai 2018 - 3 U 59/17 (https://dejure.org/2018,13789)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 44 Abs. 2 VVG, § 35 Nr. 1 VGB 2005, § 305c Abs. 2 BGB
    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 2005

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 2005

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Anspruchsgeltendmachung durch Versicherten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 44; BGB § 305 c; VGB 05 § 35 Nr. 1
    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 05

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer von der Wohnungseigentümergemeinschaft abgeschlossenen Leitungswasserschadenversicherung durch eine einzelne Wohnungseigentümerin

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nur der Versicherungsnehmer kann Versicherungsansprüche geltend machen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Aktivlegitimation des Versicherten im Anwendungsbereich von § 35 Nr. 1 VGB 2005

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1243
  • NZM 2018, 911
  • VersR 2018, 931
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 04.05.1964 - II ZR 153/61

    Betriebshaftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • OLG Hamm, 06.10.2004 - 20 U 53/04

    Rechtsmissbräuchlichkeit der Berufung auf den Ablauf der Klagefrist; Ausübung der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • OLG Stuttgart, 02.08.2005 - 10 U 88/05

    Rückforderungsklage der privaten Haftpflichtversicherung: Prüfungsmaßstab bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • LG Frankfurt/Main, 10.02.2017 - 8 O 153/16

    Aktivlegitimation bei einer Fremdversicherung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Die Berufung der Klägerin gegen das am 10.2.2017 verkündete Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Aktenzeichen: 2-08 O 153/16 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Köln, 18.04.1994 - 5 U 244/93

    Fehlende Aktivlegitimation des (nur) mitversicherten Familienmitglieds zur

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.05.2018 - 3 U 59/17
    Derartige Klauseln sind nicht nach § 307 BGB zu beanstanden, da der Versicherer ein berechtigtes Interesse daran hat, es nur mit dem Versicherungsnehmer zu tun zu haben (keine Überprüfung der Versicherteneigenschaft, kein Prozesskostenrisiko im Hinblick auf den Versicherten, keine Auseinandersetzung mit einer Vielzahl unbekannter Personen, keine Doppelklage des Versicherungsnehmers und des Versicherten auf die Versicherungsleistung, keine Einvernahme des Versicherungsnehmers als Zeugen; vgl. nur BGHZ 41, 327; BGH VersR 1983, 82; OLG Köln VersR 1995, 525; OLG Hamm VersR 2005, 934; OLG Stuttgart VersR 2006, 1489 [OLG Stuttgart 02.08.2005 - 10 U 88/05] ).
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