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   OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04   

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https://dejure.org/2004,16853
OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04 (https://dejure.org/2004,16853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08.12.2004 - 7 U 57/04 (https://dejure.org/2004,16853)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 08. Dezember 2004 - 7 U 57/04 (https://dejure.org/2004,16853)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 62 Abs 1 VVG, § 22 WHG, § 5 Nr 1 AHB
    Gewässerschadenhaftpflichtversicherung: Eintritt des Versicherungsfalles

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 62 Abs. 1; WHG § 22; AHB § 5 Nr. 1
    Eintritt des Versicherungsfalls in der Gewässerschadenhaftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2006, 647
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1999 - III ZR 198/98

    Haftung des ehemaligen und des neuen Inhabers einer Anlage; Haftung für aus einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Sie verteidigt das angefochtene Urteil unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vorbringens und stützt sich insbesondere auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22.7.1999 (NJW 1999, 3633 ff. = BGHZ 142, 227 ff.).

    Sodann bezieht sich das Landgericht indessen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.1.1981 (NJW 1981, 1516 f.), in dem ausgeführt wird, dass der nach § 22 Abs. 2 WHG ersatzfähige Schaden des Grundwassernutzungsberechtigten solche Aufwendungen mit umfasst, die dem Nutzungsberechtigten bei der Verhinderung einer sicher bevorstehenden Gewässerverunreinigung entstehen (so auch BGHZ 142, 227, 232).

    Dieses Ergebnis wird durch die Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem von der Klägerin mehrfach angeführten Urteil vom 22.7.1999 (BGHZ 142, 227 ff.).

  • BGH, 18.01.1965 - II ZR 135/62

    Schadenereignis und Rettungspflicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Es ist vielmehr zu verstehen als objektiver Vorgang, der sich von dem gewöhnlichen Tagesgeschehen deutlich abhebt und der die Schädigung eines Dritten und damit die Haftpflicht des Versicherungsnehmers unmittelbar herbeiführt (BGHZ 43, 88, 92).
  • BGH, 06.06.1966 - II ZR 22/64

    Inanspruchnahme einer Haftpflichtversicherung auf Grund eines Unfalls -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Hierbei ist das gesamte möglicherweise unmittelbar zu einem Schaden führende einheitliche Geschehen als ein Schadensereignis zu begreifen (BGH VersR 1966, 745).
  • OLG Hamburg, 04.03.1998 - 5 U 134/97

    Keine Rettungskosten bei nicht unmittelbar bevorstehender Gefahr

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Der Versicherungsfall tritt daher erst dann ein, wenn das Grundwasser bereits beeinträchtigt ist und darüber hinaus infolge dessen eine Haftung wegen der Verletzung eines privatrechtlich geschützten Rechtes eines Dritten unmittelbar bevorsteht (so auch OLG Hamburg VersR 1998, 968, 969 f. und OLG Stuttgart VersR 1997, 822, 823).
  • OLG Stuttgart, 26.09.1996 - 7 U 86/96

    Verunreinigung eines Grundstücks durch "Verkleckerung"

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Der Versicherungsfall tritt daher erst dann ein, wenn das Grundwasser bereits beeinträchtigt ist und darüber hinaus infolge dessen eine Haftung wegen der Verletzung eines privatrechtlich geschützten Rechtes eines Dritten unmittelbar bevorsteht (so auch OLG Hamburg VersR 1998, 968, 969 f. und OLG Stuttgart VersR 1997, 822, 823).
  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Voraussetzung hierfür wäre ein faktischer Duldungszwang der Nachbarn (vgl. BGHZ 142, 66, 68), d.h. eine Situation, in der eine Kontamination der Nachbargrundstücke durch eine vertikale Ausdehnung der belasteten Fläche über die Grundstücksgrenze hinweg unvermeidlich unmittelbar bevorgestanden hätte.
  • BGH, 20.02.1991 - IV ZR 202/90

    Erstattung von Rettungskosten zur Vermeidung eines Kfz-Unfalls mit Haarwild

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Die Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers setzt mithin voraus, dass der Eintritt des in § 5 Nr. 1 der AHB definierten Versicherungsfalls zumindest unmittelbar droht (so der Bundesgerichtshof zu der inhaltgleichen Bestimmung des § 62 Abs. 1 VVG; BGH RuS 1991, 116, 117).
  • BGH, 08.01.1981 - III ZR 157/79

    Anlage i.S. v. § 22 WHG; Äthylacetat; Erdaushub; Grundwasser; Zustandsstörer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 08.12.2004 - 7 U 57/04
    Sodann bezieht sich das Landgericht indessen auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8.1.1981 (NJW 1981, 1516 f.), in dem ausgeführt wird, dass der nach § 22 Abs. 2 WHG ersatzfähige Schaden des Grundwassernutzungsberechtigten solche Aufwendungen mit umfasst, die dem Nutzungsberechtigten bei der Verhinderung einer sicher bevorstehenden Gewässerverunreinigung entstehen (so auch BGHZ 142, 227, 232).
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