Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
1Art, Maß und Zeiten der Gewässerbenutzung im Rahmen von Erlaubnissen, Bewilligungen, alten Rechten und alten Befugnissen können auf Antrag eines Beteiligten oder von Amts wegen in einem Ausgleichsverfahren geregelt oder beschränkt werden, wenn das Wasser nach Menge oder Beschaffenheit nicht für alle Benutzungen ausreicht oder zumindest eine Benutzung beeinträchtigt ist und wenn das Wohl der Allgemeinheit es erfordert. 2Der Ausgleich ist unter Abwägung der Interessen der Beteiligten und des Wohls der Allgemeinheit sowie unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs nach pflichtgemäßem Ermessen festzulegen.
bewirtschaftung § 6aGrundsätze für die Kosten von Wasser-
dienstleistungen und Wassernutzungen § 7Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8Erlaubnis, Bewilligung § 9Benutzungen § 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11Erlaubnis-, Bewilligungs-
verfahren § 11aVerfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11bProjektmanager § 11cVerfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungs-
ermessen § 13Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13aVersagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13bAntragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15Gehobene Erlaubnis § 16Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17Zulassung vorzeitigen Beginns § 18Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20Alte Rechte und alte Befugnisse § 21Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23Rechtsverordnungen zur Gewässer-
bewirtschaftung § 24Erleichterungen für EMAS-Standorte
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Rechtsprechung zu § 22 WHG
35 Entscheidungen zu § 22 WHG in unserer Datenbank:
- OLG Zweibrücken, 19.05.2026 - 1 U 97/25
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Zum selben Verfahren:
- LG Frankenthal, 07.08.2025 - 7 O 407/21
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- OLG Hamm, 14.12.2018 - 11 U 10/18
Amtspflichten des Betreibers einer kommunalen Kläranlage hinsichtlich der ...
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- BGH, 25.02.2021 - 3 StR 365/20
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- LG Saarbrücken, 13.03.2025 - 13 S 83/24
Voraussetzungen des nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs und Umfang der ...
- BGH, 16.01.2024 - VI ZR 385/22
Schadensersatzanspruch im Rahmen einer Heizöllieferungen wegen falschem Anschluss ...
- VG Ansbach, 04.08.2016 - AN 9 K 15.00980
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- VG Potsdam, 06.11.2015 - 4 K 1474/14
Jagd-, Forst- und Fischereirecht
- LG Karlsruhe, 04.02.2022 - 6 O 280/19
Deliktische Haftung eines Grundstückeigentümers für am Nachbargrundstück ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 22 WHG:
- Umwelthaftungsgesetz (UmweltHG)
- §§ 1 ff. (Anlagenhaftung bei Umwelteinwirkungen)