Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) 1Ist eine Gewässerbenutzung durch eine unanfechtbare gehobene Erlaubnis zugelassen, kann auf Grund privatrechtlicher Ansprüche zur Abwehr nachteiliger Wirkungen der Gewässerbenutzung nicht die Einstellung der Benutzung verlangt werden. 2Es können nur Vorkehrungen verlangt werden, die die nachteiligen Wirkungen ausschließen. 3Soweit solche Vorkehrungen nach dem Stand der Technik nicht durchführbar oder wirtschaftlich nicht vertretbar sind, kann lediglich Entschädigung verlangt werden.
(2) 1Ist eine Gewässerbenutzung durch eine unanfechtbare Bewilligung zugelassen, können wegen nachteiliger Wirkungen der Gewässerbenutzung keine Ansprüche geltend gemacht werden, die auf die Beseitigung der Störung, auf die Unterlassung der Benutzung, auf die Herstellung von Vorkehrungen oder auf Schadenersatz gerichtet sind. 2Satz 1 schließt Ansprüche auf Schadenersatz wegen nachteiliger Wirkungen nicht aus, die darauf beruhen, dass der Gewässerbenutzer angeordnete Inhalts- oder Nebenbestimmungen nicht erfüllt hat.
(3) Absatz 1 sowie Absatz 2 Satz 1 gelten nicht für privatrechtliche Ansprüche gegen den Gewässerbenutzer aus Verträgen oder letztwilligen Verfügungen und für Ansprüche aus dinglichen Rechten am Grundstück, auf dem die Gewässerbenutzung stattfindet.
bewirtschaftung § 6aGrundsätze für die Kosten von Wasser-
dienstleistungen und Wassernutzungen § 7Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten § 8Erlaubnis, Bewilligung § 9Benutzungen § 10Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung § 11Erlaubnis-, Bewilligungs-
verfahren § 11aVerfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen § 11bProjektmanager § 11cVerfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben § 12Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungs-
ermessen § 13Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung § 13aVersagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission § 13bAntragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister § 14Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung § 15Gehobene Erlaubnis § 16Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche § 17Zulassung vorzeitigen Beginns § 18Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung § 19Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne § 20Alte Rechte und alte Befugnisse § 21Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse § 22Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen § 23Rechtsverordnungen zur Gewässer-
bewirtschaftung § 24Erleichterungen für EMAS-Standorte
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 16 WHG
48 Entscheidungen zu § 16 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen-Anhalt, 15.10.2020 - 2 L 5/18
Feststellung eines alten Wasserrechts unter Wiederaufgreifen eines früheren ...
- VGH Bayern, 10.02.2021 - 8 ZB 19.2464
Erlöschen eines altrechtlichen Wasserrechts
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529
Unrechtmäßige Anlage zur Gewässerbenutzung
- VG Bayreuth, 24.10.2019 - B 7 K 18.529
- VG Augsburg, 27.01.2015 - Au 3 K 14.185
Alte Rechte und Befugnisse; Erlöschen; Inhalt und Umfang; Widerruf; ...
- OLG Stuttgart, 14.09.2023 - 14 U 159/21
Anspruch auf Tragung der Kosten von passiven Schallschutzmaßnahmen wegen ...
- BFH, 26.02.2026 - IV R 26/23
Hinzurechnung von Entgelt für DDR-Wasserbezugsrecht
- VG Würzburg, 24.02.2015 - W 4 K 14.928
Eintragung eines Altrechts in das Wasserbuch
- VG Kassel, 12.02.2020 - 3 K 1601/15
Zur Klagebefugnis bei einer Drittanfechtungsklage im Bereich des Wasserrechts; ...
- VG Augsburg, 31.01.2022 - Au 9 K 21.54
Wasserrechtliche Bewilligung, Befristung, Angemessenheit, Abweichen von der ...
- VGH Bayern, 06.05.2022 - 15 NE 22.849
Normkontrollantrag gegen Bebauungsplan wegen Beeinträchtigung eines eingetragenen ...
Querverweise
Auf § 16 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Abwasserbeseitigung
- § 60 (Abwasseranlagen)
- Wassergesetz (WasserG)
- Zuständigkeit und Verfahren
- Besondere Bestimmungen für einzelne Verfahrensarten
- § 93 (Erlaubnis- und Bewilligungsverfahren (zu § 11 WHG))