Wasserhaushaltsgesetz
Kapitel 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 6 - 49) |
Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 6 - 24) |
(1) Wird für ein Vorhaben, mit dem die Benutzung eines Gewässers verbunden ist, ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt, so entscheidet die Planfeststellungsbehörde über die Erteilung der Erlaubnis oder der Bewilligung.
(2) Sieht ein bergrechtlicher Betriebsplan die Benutzung von Gewässern vor, so entscheidet die Bergbehörde über die Erteilung der Erlaubnis.
(3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 ist die Entscheidung im Einvernehmen, bei Planfeststellungen durch Bundesbehörden im Benehmen mit der zuständigen Wasserbehörde zu treffen.
(4) 1Über den Widerruf einer nach Absatz 1 erteilten Erlaubnis oder Bewilligung oder einer nach Absatz 2 erteilten Erlaubnis sowie über den nachträglichen Erlass von Inhalts- und Nebenbestimmungen entscheidet auf Antrag der zuständigen Wasserbehörde in den Fällen des Absatzes 1 die Planfeststellungsbehörde, in den Fällen des Absatzes 2 die Bergbehörde. 2Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden.
Rechtsprechung zu § 19 WHG
92 Entscheidungen zu § 19 WHG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 08.09.2020 - 4 C 18/17
Energiewirtschaftsrecht; Umweltrecht; Naturschutzrecht; Planfeststellungsrecht
- OVG Niedersachsen, 04.07.2017 - 7 KS 7/15
Abfallrechtliche Planfeststellung (Deponie Haaßel); Klage eines Umweltverbands
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den ...
- BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17
- OVG Niedersachsen, 26.09.2018 - 13 LC 204/14
Ausgleichspflichtiges Verbot der Aufbringung von Klärschlamm in ...
Zum selben Verfahren:
- VG Hannover, 01.10.2014 - 4 A 5365/13
Ausgleichungsanspruch gemäß § 52 Abs. 5 WHG bei Klärschlammaufbringungsverbot
- VG Hannover, 01.10.2014 - 4 A 5365/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2015 - 11 A 3048/11
Rechtmäßigkeit eines bergrechtlichen Hauptbetriebsplanes für die Gewinnung von ...
Zum selben Verfahren:
- VG Arnsberg, 29.11.2011 - 7 K 2895/09
Kalksteinabbau und Grundwassergefährdung
- VG Arnsberg, 29.11.2011 - 7 K 2895/09
- VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 3 S 280/10
Normenkontrolle gegen Wasserschutzgebietsverordnung; Wohl der Allgemeinheit; ...
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 22.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
- BVerwG, 23.06.2020 - 9 A 23.19
Klagen gegen den Weiterbau der A 49 erfolglos
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 19 WHG:
- Bestattungsgesetz (BestattG)
- Friedhofswesen
- Anlegung und Unterhaltung von Bestattungsplätzen
- 1. Friedhöfe
- § 4 II (Bodenbeschaffenheit und Lage)
- Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)
- Gerichtsverfassung
- Verwaltungsrechtsweg und Zuständigkeit
- § 40 I 1 [Verwaltungsrechtsweg] (zu § 19 IV 3)