Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,64821
OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15 (https://dejure.org/2016,64821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.06.2016 - 12 U 43/15 (https://dejure.org/2016,64821)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Juni 2016 - 12 U 43/15 (https://dejure.org/2016,64821)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,64821) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 5a VVG
    Widerspruchsrecht nach § 5a Abs.1, 2 VVG a.F. - nicht ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerspruchsrecht nach § 5a Abs.1, 2 VVG a.F. - nicht ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 5a
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages; Rechtsmissbräuchlichkeit des Widerspruchs

  • rechtsportal.de

    VVG § 5a Abs. 1 a.F.
    Anforderungen an die Widerspruchsbelehrung beim Abschluss eines Kapitallebensversicherungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 284/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines fondsgebundenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    - eine Widerspruchsbelehrung ist unvollständig, wenn sie den Beginn der Widerspruchsfrist nur vom Erhalt des Versicherungsscheins abhängig macht; sie ist zudem inhaltlich falsch, wenn sie darauf abstellt, dass der Versicherungsnehmer mit den Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen nicht einverstanden ist; es reicht nicht aus, dass lediglich der erste Satz der Widerspruchsbelehrung in Fettdruck gehalten ist, wenn die nicht hervorgehobenen Teile für das Verständnis des Versicherungsnehmers maßgeblich sind (BGH vom 14.10.2015, IV ZR 284/12, r+s 2015, 597).

    Dies entnimmt der Senat insbesondere der Entscheidung BGH IV ZR 284/12, die nach dem mitgeteilten Sachverhalt einen gleichartig aufgebauten oder möglicherweise vom selben Versicherer stammenden Versicherungsschein betrifft.

  • BGH, 16.07.2014 - IV ZR 73/13

    VVG § 5a F.: 21. Juli 1994; BGB §§ 242, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1; Zweite

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    Zur Begründung hat es ausgeführt, dass der Widerspruch aus dem Jahr 2012 nach § 242 BGB unwirksam wegen Bestätigung durch Abtretung, Rückabtretung und Vereinbarung über das Ruhen sei gem. BGH IV ZR 73/13 vom 16.7.2014.

    Wurde der Versicherungsnehmer hingegen den Anforderungen von § 5a Abs. 2 VVG entsprechend belehrt und hat er danach jahrelang die Prämien gezahlt bzw. seinen Willen zum Vertragsschluss auf andere Weise (z.B. durch Ergänzung, Abtretung oder Ruhen des Vertrages) bestätigt, so kann die Jahre später erfolgende rückwirkende Beseitigung des Vertrages durch Widerspruch treuwidrig sein, wenn sich die Versicherungsgesellschaft angesichts des Verhaltens des Versicherungsnehmers (Zahlungen, rechtsbestätigende Handlungen) erkennbar auf den Bestand des Vertrages einrichten konnte und eingerichtet hat (vgl. BGH vom 16.7.2014, IV ZR 73/13, VersR 2014, 1065).

  • BGH, 22.03.2016 - IV ZR 130/15

    Altvertrag über eine Lebensversicherung im sog. Policenmodell: Treuwidrige

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    Dem steht auch die von der Beklagten angeführte Entscheidung vom 22.3.2016, BGH IV ZR 130/15 (r+s 2016, 231 [BGH 22.03.2016 - IV ZR 130/15] ) nicht entgegen.
  • BGH, 11.11.2015 - IV ZR 513/14

    Fondsgebundene Lebensversicherung: Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung nach

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    Herausverlangen kann der Versicherungsnehmer darüber hinaus nur die vom Versicherer tatsächlich gezogenen Nutzungen, wofür er die Darlegungs- und Beweislast trägt und nicht auf eine tatsächliche Vermutung einer Gewinnerzielung in bestimmter Höhe zurückgreifen kann (BGH IV ZR 513/14, VersR 2016, 33 [BGH 11.11.2015 - IV ZR 513/14] ).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 164/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung: Wirksamkeit der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    - eine Widerspruchsbelehrung genügt nicht den Anforderungen, wenn der Beginn der Widerspruchsfrist lediglich vom Erhalt des Versicherungsscheins abhängig gemacht wird; eine Widerspruchsbelehrung ist fehlerhaft, wenn dabei nicht auf die notwendige Absendung des Widerspruchs in Textform hingewiesen wird (BGH vom 28.10.2015, IV ZR 164/15, r+s 2016, 19).
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 448/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    Für die Abrechnung nach Bereicherungsrecht hat der BGH mit den Urteilen vom 29.7.2015 (IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 und IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 [BGH 29.07.2015 - IV ZR 448/14] ) fortgeltende Grundsätze aufgestellt, wonach der Rückgewähranspruch auf Prämienrückzahlung unter Berücksichtigung des bis zum Widerspruch genossenen Versicherungsschutzes, nicht aber unter Abzug von Abschlusskosten und Stornogebühren zu berechnen ist.
  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 384/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebens- und

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    Für die Abrechnung nach Bereicherungsrecht hat der BGH mit den Urteilen vom 29.7.2015 (IV ZR 384/14, VersR 2015, 1101 und IV ZR 448/14, VersR 2015, 1104 [BGH 29.07.2015 - IV ZR 448/14] ) fortgeltende Grundsätze aufgestellt, wonach der Rückgewähranspruch auf Prämienrückzahlung unter Berücksichtigung des bis zum Widerspruch genossenen Versicherungsschutzes, nicht aber unter Abzug von Abschlusskosten und Stornogebühren zu berechnen ist.
  • BGH, 14.10.2015 - IV ZR 155/14

    Rentenversicherungsvertrag im Policenmodell: Anforderungen an eine ordnungsgemäße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    - das Fehlen einer Adressatenangabe für den Widerspruch ist unschädlich, da dieser aus dem Versicherungsschein zu entnehmen ist (BGH vom 14.10.2015, IV ZR 155/14 r+s 2015, 594).
  • BGH, 08.04.2015 - IV ZR 103/15

    Beginn der Verjährung des Bereicherungsanspruchs nach Widerspruch gemäß § 5a VVG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    - eine Widerrufsbelehrung, die den Beginn der Frist an den Erhalt der im Gesetz genannten Unterlagen anknüpft, ist nicht zu beanstanden; unschädlich ist ein fehlender Hinweis auf die Berechnung der Frist (BGH 8.4.2015, IV ZR 103/15, VersR 2015, 700 zu § 8 Abs. 2 VVG).
  • BGH, 10.06.2015 - IV ZR 105/13

    Versicherungsvertrag nach dem sog. Policenmodell: Begriff der "Textform" in der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.06.2016 - 12 U 43/15
    - der Begriff Widerspruch in "Textform" ist nicht erläuterungsbedürftig (BGH vom 10.6.2015, IV ZR 105/13, VersR 2015, 876).
  • BVerfG, 02.02.2015 - 2 BvR 2437/14

    Verletzung des Rechts auf den gesetzlichen Richter durch den BGH beim sogenannten

  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

  • EuGH, 19.12.2013 - C-209/12

    Endress - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinien 90/619/EWG und 92/96/EWG -

  • OLG Düsseldorf, 28.06.2018 - 24 U 186/17

    Anforderungen an die Rücktrittsbelehrung beim Abschluss eines

    Nach der Rechtsprechung kann der Versicherer ein schutzwürdiges Vertrauen auf den Bestand des Versicherungsvertrages zwar dann nicht in Anspruch nehmen, wenn er die Situation durch eine nicht ordnungsgemäße Widerspruchsbelehrung herbeigeführt hat (vgl. BGH v. 01.06.2016, IV ZR 482/14, Rn. 22, juris; BGH v. 07.05.2014, IV ZR 76/11, juris; OLG Frankfurt v. 09.06.2016, 12 U 43/15, Rn. 41f).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht