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   OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13   

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https://dejure.org/2013,58571
OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13 (https://dejure.org/2013,58571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09.10.2013 - 16 U 143/13 (https://dejure.org/2013,58571)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 09. Oktober 2013 - 16 U 143/13 (https://dejure.org/2013,58571)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Wiedereinsetzung: Unerheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiedereinsetzung: Unerheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233
    Wiedereinsetzung - Erheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei irrtümlicher Bewilligung einer Fristverlängerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91

    Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13
    Eine einmal abgelaufene Frist kann nicht verlängert werden; eine gleichwohl gewährte Fristverlängerung ist unwirksam (BGH, Beschluss vom 17.12.1991, VI ZB 26/91 = BGHZ 116, 377; Zöller/Heßler, 29. A., § 520 ZPO Rn. 16a).
  • BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86

    Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13
    Soweit in dem Wiedereinsetzungsantrag (zugleich) ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung eines rechtzeitigen Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegen könnte, hat er ebenfalls keinen Erfolg, da eine solche Wiedereinsetzung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.1986, III ZB 30/86).
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