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OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Wiedereinsetzung: Unerheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wiedereinsetzung: Unerheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 233
Wiedereinsetzung - Erheblichkeit einer irrtümlich gewährten Fristverlängerung - rechtsportal.de
ZPO § 520 Abs. 2 S. 1
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei irrtümlicher Bewilligung einer Fristverlängerung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Frankfurt/Main, 04.07.2013 - 10 O 383/12
- OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13
- BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.12.1991 - VI ZB 26/91
Unwirksame Verlängerung der Begründungsfrist bei Antragstellung nach Fristablauf
- BGH, 16.10.1986 - III ZB 30/86
Abweisung einer Berufung wegen unterbliebener Begründung - Wiedereinsetzung in …
Auszug aus OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 16 U 143/13
Soweit in dem Wiedereinsetzungsantrag (zugleich) ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung eines rechtzeitigen Antrags auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegen könnte, hat er ebenfalls keinen Erfolg, da eine solche Wiedereinsetzung nicht möglich ist (vgl. BGH, Beschluss vom 16.10.1986, III ZB 30/86).