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   OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13   

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https://dejure.org/2015,76641
OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13 (https://dejure.org/2015,76641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.02.2015 - 8 U 184/13 (https://dejure.org/2015,76641)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Februar 2015 - 8 U 184/13 (https://dejure.org/2015,76641)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Hessen

    § 143 InsO, § 133 Inso, § 129 Inso
    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Insolvenzanfechtung: Voraussetzungen der Vorsatzanfechtung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 143; Inso § 133; Inso § 129

  • rechtsportal.de

    InsO § 133 Abs. 1 ; InsO § 143 Abs. 1 S. 1
    Insolvenzanfechtung von Zahlungen des späteren Insolvenzschuldners an das Finanzamt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.04.2012 - IX ZR 74/11

    Insolvenzanfechtung: Vorsatzanfechtung bei vereinbarungsgemäßer Weiterleitung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH NJW 2012, 1959-1963 [BGH 26.04.2012 - IX ZR 74/11] Rn 14, zitiert nach juris) kann die Weiterleitung von Treuhandgeldern des Schuldners auf dessen Weisung als mittelbare Zuwendung gegenüber dem Leistungsempfänger anfechtbar sein.

    Dies gilt selbst dann, wenn bedingter Vorsatz, nämlich, dass der Schuldner die Benachteiligung der Gläubiger als unvermeidliche Nebenfolge des an sich erstrebten anderen Erfolgs erkannt und gebilligt hat, ausreicht (so BGH NJW 2012, 1959-1963 [BGH 26.04.2012 - IX ZR 74/11] Rn 17, zitiert nach juris).

  • BGH, 10.02.2005 - IX ZR 211/02

    Zur Insolvenzanfechtung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13
    Jedoch ist mit dem Bundesgerichtshofs (BGH Urteil vom 10.02.2005, VIII ZR 211/02, BB 2005, 734-738 [BGH 10.02.2005 - IX ZR 211/02] ) danach abzugrenzen, ob der Schuldner zur Abwendung einer ihm angedrohten, demnächst zu erwartenden Vollstreckung leistet.
  • BGH, 05.06.2008 - IX ZR 17/07

    Absprachen und Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO (Grenze der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13
    Zwar kann sich der Kläger nicht auf die in Bezug genommene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 05.08.2008, IX ZR 17/07 (BGH NJW 2008, 2506-2508 [BGH 05.06.2008 - IX ZR 17/07] ) stützen.
  • BGH, 21.06.2012 - IX ZR 59/11

    Insolvenzanfechtung freiwilliger Zahlungen des Geschäftsführers einer insolventen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.02.2015 - 8 U 184/13
    Wird die Forderung eines Gläubigers beglichen, der nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens nur Insolvenzgläubiger wäre, benachteiligt dies die Gesamtheit der Insolvenzgläubiger, weil die hierfür aufgewandten Mittel zu deren Befriedigung nicht mehr zur Verfügung stehen (BGH NJW-RR 2012, 1193-1195 Rn 11, zitiert nach juris).
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