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   OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 13 U 32/12   

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https://dejure.org/2014,60907
OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 13 U 32/12 (https://dejure.org/2014,60907)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13.02.2014 - 13 U 32/12 (https://dejure.org/2014,60907)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 13. Februar 2014 - 13 U 32/12 (https://dejure.org/2014,60907)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Eigenverschulden eines Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eigenverschulden eines Fußgängers beim Überqueren der Fahrbahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision eines Pkw mit einem Fußgänger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 23/86

    Anspruch eines Studenten auf Ausbildungsunterhalt

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 13 U 32/12
    Das Landgericht hat sich den Darlegungen im Urteil zufolge mit dem gesamten Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt, wobei die in ausführlicher und sorgfältiger Art und Weise vorgenommene Beweiswürdigung nicht zu beanstanden ist, insbesondere nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 87, 1557/58; 93, 935/37).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 13 U 32/12
    Das Landgericht hat sich den Darlegungen im Urteil zufolge mit dem gesamten Prozessstoff und den Beweisergebnissen umfassend und widerspruchsfrei auseinandergesetzt, wobei die in ausführlicher und sorgfältiger Art und Weise vorgenommene Beweiswürdigung nicht zu beanstanden ist, insbesondere nicht gegen Denk-, Natur- oder Erfahrungssätze verstößt (BGH NJW 87, 1557/58; 93, 935/37).
  • BGH, 23.06.1987 - VI ZR 296/86

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung; Abgrenzung von Einmündung einer Straße

    Auszug aus OLG Frankfurt, 13.02.2014 - 13 U 32/12
    Dem Gericht vorliegende Lichtbilder machen den gegenständlichen Augenschein im Rahmen eines Ortstermin regelmäßig entbehrlich, wenn - wie vorliegend - keine Partei deren Unzulänglichkeit als Beweismittel konkret darlegt (BGH NJW-RR 87, 1287 = MDR 88, 42).
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