Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,7421
OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88 (https://dejure.org/1989,7421)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.07.1989 - 20 W 411/88 (https://dejure.org/1989,7421)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juli 1989 - 20 W 411/88 (https://dejure.org/1989,7421)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1989,7421) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mörtelbett und der Plattenbelag eines Balkons als Sondereigentum hinsichtlich eines Schadensersatzanspruchs der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1984 - V ZR 54/83

    Voraussetzungen eines nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruchs wegen Zuführung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88
    Soweit danach der Plattenbelag der Balkoninnenwände im gemeinschaftlichen Eigentum stand, ist schon deswegen ein Schadensersatzanspruch weder aus § 14 Ziffer 4 2. Halbsatz WEG noch aus dem Gedanken der bürgerlichrechtlichen Aufopferung gegeben (vgl. dazu OLG Celle MDR 85, 236; BGHZ 48, 99; BGH MDR 73, 387; NJW 84, 2207).
  • BGH, 25.01.1973 - III ZR 61/70

    Hochspannungsleitung - §§ 1004, 906 BGB, "bürgerlich-rechtlicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88
    Soweit danach der Plattenbelag der Balkoninnenwände im gemeinschaftlichen Eigentum stand, ist schon deswegen ein Schadensersatzanspruch weder aus § 14 Ziffer 4 2. Halbsatz WEG noch aus dem Gedanken der bürgerlichrechtlichen Aufopferung gegeben (vgl. dazu OLG Celle MDR 85, 236; BGHZ 48, 99; BGH MDR 73, 387; NJW 84, 2207).
  • OLG Celle, 26.11.1984 - 4 W 90/84
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88
    Soweit danach der Plattenbelag der Balkoninnenwände im gemeinschaftlichen Eigentum stand, ist schon deswegen ein Schadensersatzanspruch weder aus § 14 Ziffer 4 2. Halbsatz WEG noch aus dem Gedanken der bürgerlichrechtlichen Aufopferung gegeben (vgl. dazu OLG Celle MDR 85, 236; BGHZ 48, 99; BGH MDR 73, 387; NJW 84, 2207).
  • OLG Frankfurt, 09.02.1984 - 20 W 640/83

    Zugehörigkeit zum gemeinschaftlichen Eigentum oder zum Sondereigentum;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.07.1989 - 20 W 411/88
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (OLG Frankfurt OLGZ 84, 148; DWE 83, 121), daß bei einem - wie hier - sondereigentumsfähigen Balkon des Mörtelbett und der Plattenbelag des Bodens zum Sondereigentum gehören.
  • OLG Frankfurt, 26.02.2004 - 20 W 416/02

    Wohnungseigentum: Erstattungsfähigkeit von Aufwendungen eines Sondereigentümers

    Davon zu trennen ist aber, was das Landgericht nicht im einzelnen ausgeführt hat, dass nach einhelliger Auffassung in Literatur (Staudinger/Kreuzer, a.a.O., § 14 WEG Rz. 41, Bärmann/Pick/Merle, a.a.O., § 14 Rz. 60; Palandt/Bassenge, a.a.O., § 14 WEG Rz. 13; Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 14 Rz. 11) und Rechtsprechung (OLG Köln NZM 1999, 83; WE 1997, 199, OLG Hamm DWE 1995, 127; BayObLG NJW-RR 1994, 1104; vgl. auch BGH WM 2003, 226), der sich der Senat angeschlossen hat (vgl. etwa OLGZ 1989, 422), dem Wohnungseigentümer nach dem dem § 904 Satz 2 BGB nachgebildeten § 14 Nr. 4 WEG ein verschuldensunabhängiger Anspruch auf Ersatz von Schäden zustehen kann, wenn er aus Anlass von Sanierungsarbeiten am Gemeinschaftseigentum die Beschädigung von Sondereigentum hinnehmen muss.
  • BayObLG, 30.03.1990 - BReg. 2 Z 31/90

    Anfechtung von Beschlüssen einer Eigentümerversammlung

    Beide gehören zum gemeinschaftlichen Eigentum, da sie nicht ohne Veränderung der äußeren Gestaltung des Gebäudes beseitigt werden können, § 5 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG DWE: 1983, 123; OLG Frankfurt OLGZ 1989, 422; Weitnauer WEG 7. Aufl. § 5 Rn. 9; Sauren WEG S. 6 f.).
  • AG Hamburg, 23.04.2018 - 22a C 280/17

    Beschlussanfechtung im Wohnungseigentumsverfahren: Beschluss über die Erstellung

    Etwas anderes gilt jedoch für den Estrich, soweit dieser auch zur Dämmung und Isolierung bestimmt ist (OLG Frankfurt a.M. OLGZ 1989, 422; Bärmann, WEG, 13. Auflage, § 5 Rz. 81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht