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   OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10   

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OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16.07.2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 16. Juli 2010 - 4 W 24/10 (https://dejure.org/2010,20650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 92 Abs 2 Nr 2 ZPO, § 114 S 1 ZPO, § 253 Abs 2 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen eine Schmerzensgeldklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung gegen eine Schmerzensgeldklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    a) Das Gebot auch bei zulässigen unbezifferten Klageanträgen eine Größenordnung oder eine Mindestsumme des für angemessen erachteten Schmerzensgeldes anzugeben, trägt dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO Rechnung (BGHZ 132, 341, 350 m.w.N.).

    Ohne eine solche Angabe kann nicht festgestellt werden, ob eine Klage Erfolg und Misserfolg hat und infolge dessen auch nicht, ob ein Urteil, das ein bestimmtes Schmerzensgeld zuspricht, den Kläger beschwert (BGHZ 45, 91, 93, BGHZ 132, 341, 351 f.).

    16 aa) Nach der vom Senat für zutreffend erachteten Rechtsaufassung des Bundesgerichtshofs (etwa BGHZ 132, 341, 352; vgl. auch Stein/Jonas/Roth, ZPO, 22. Aufl., § 2 Rz. 105) bestimmt sich der Gebührenstreitwert grundsätzlich nach der vom Kläger als angemessen bezeichneten Größenordnung oder den angegebenen Mindestbetrag des Schmerzensgeldes.

    Dieses Verfahren der Streitwertfestsetzung dient auch dem Bedürfnis des Beklagten nach Rechtsklarheit, denn er kann nach geänderter Festsetzung des Gebührensstreitwertes daran seine prozessualen Dispositionen ausrichten, beispielsweise die Forderung teilweise anerkennen (BGHZ 132, 341, 352).

  • BGH, 01.02.1966 - VI ZR 193/64

    Beschwer bei unbeziffertem (Schmerzensgeld-)Antrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Ohne eine solche Angabe kann nicht festgestellt werden, ob eine Klage Erfolg und Misserfolg hat und infolge dessen auch nicht, ob ein Urteil, das ein bestimmtes Schmerzensgeld zuspricht, den Kläger beschwert (BGHZ 45, 91, 93, BGHZ 132, 341, 351 f.).

    Aufgrund der geschilderten Funktion der Angabe der vom Kläger vorgestellten Größenordnung des Schmerzensgeldes ist bei der Anwendung des § 92 Abs. 1 ZPO zur Bestimmung des Obsiegens und Unterliegens die vorgestellte Größenordnung oder den Mindestbetrag zugrunde zu legen, was grundsätzlich zu einer entsprechenden Kostenteilung führt (BGHZ 45, 91, 93).

  • BGH, 02.02.1999 - VI ZR 25/98

    Zivilprozeßrecht: Rechtsmittelbeschwer bei Zuerkennung eines der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Jedenfalls bei Angabe einer Mindestsumme fehlt es an einer Beschwer, wenn dem Kläger diese Summe zugesprochen wird (BGH NJW-RR 2004, 863; BGHZ 140, 335, 340).
  • BGH, 30.03.2004 - VI ZR 25/03

    Rechtsmittelbeschwer im Schmerzensgeldprozess

    Auszug aus OLG Frankfurt, 16.07.2010 - 4 W 24/10
    Jedenfalls bei Angabe einer Mindestsumme fehlt es an einer Beschwer, wenn dem Kläger diese Summe zugesprochen wird (BGH NJW-RR 2004, 863; BGHZ 140, 335, 340).
  • OLG Hamm, 07.11.2012 - 30 U 80/11

    Inhaber haftet für lebensgefährliche Missverständnisse in einem Münsterländer

    Trotz des Umstandes, dass der Kläger mit seinen Schmerzensgeldvorstellungen nicht in voller Höhe obsiegt, hat es der Senat unter Anwendung des § 92 Abs. 2 Nr. 2 ZPO für gerechtfertigt erachtet, den Beklagten die gesamten Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen (vgl. hierzu OLG Frankfurt MDR 2011, 65).
  • LG Frankfurt/Main, 17.07.2019 - 24 O 246/16

    Schmerzensgeldberechnung

    (vgl. etwa zur Kostenbelastung des Geschädigten bei einer nicht nur unwesentlichen Abweichung des Gerichts von der angegebenen Größenordnung: OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 16. Juni 2010, 4 W 24/10 (auch zur Bedeutung der angegebenen Größenordnung für die Streitwertfestsetzung); Schulz, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Auflage 2016, § 92 Rn. 23).
  • OLG Karlsruhe, 19.03.2012 - 2 WF 3/12

    Verfahrenskostenhilfeantrag des Antragsgegners im Kindesunterhaltsverfahren:

    Erfolgsaussichten einer Rechtsverteidigung bestehen, wenn der Antrag des Antragstellers unschlüssig ist (OLG Karlsruhe, FamRZ 1997, 375; OLG Frankfurt, MDR 2011, 65 f.; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl., § 114 Rn. 25) oder wenn der Antragsgegner Tatsachen vorträgt, die zur Abweisung des Antrags führen können (Zöller/Geimer, a.a.O.).
  • OLG Dresden, 20.09.2012 - 4 U 381/12

    Zulässigkeit der Verlängerung der Frist zur Begründung der Anschlussberufung

    Das Landgericht hat übersehen, dass infolge der Verurteilung lediglich in Höhe von 5000,- EUR bei Angabe eines Mindestbetrages in der Klageschrift von 25.000,- EUR eine Kostenquotelung hätte erfolgen müssen (BGHZ 45, 92 (93); OLG Frankfurt MDR 2011, 65).
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