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   OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10   

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OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10 (https://dejure.org/2011,10789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17.02.2011 - 26 Sch 13/10 (https://dejure.org/2011,10789)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 17. Februar 2011 - 26 Sch 13/10 (https://dejure.org/2011,10789)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1059 ZPO
    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen; Folgerung eines Willens zur Aufhebung einer Schiedsvereinbarung aus einem mit dem Zweck der Schiedsvereinbarung gänzlich unvereinbaren Verhalten; Wichtige Gründe für die Kündigung einer ...

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    ZPO §§ 319, 320, 1042 Abs 1, 1059 Abs 2
    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen; Folgerung eines Willens zur Aufhebung einer Schiedsvereinbarung aus einem mit dem Zweck der Schiedsvereinbarung gänzlich unvereinbaren Verhalten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1059
    Aufhebung eines Schiedsspruchs wegen Verstoßes gegen Parteivereinbarungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Parteivereinbarung: Aufhebung des Schiedsspruchs!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Selbstbindung eines Schiedsgerichts in Verfahrensfragen? (IBR 2011, 1241)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • SchiedsVZ 2013, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 02.07.1992 - III ZR 84/91

    Schiedsverfahren: Anspruch auf rechtliches Gehör - Akteneinsicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Insoweit ist es erforderlich, aber auch ausreichend, wenn die durch den Verfahrensfehler betroffene Partei darlegt, dass bei ordnungsgemäßem Verfahren eine andere Entscheidung in Betracht gekommen wäre (BGH, NJW-RR 1993, 444, OLG Celle, OLGR 2004, 39).

    Eine Aufhebung des Schiedsspruches wegen Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs setzt nämlich voraus, dass ein ordnungsgemäßes Verfahren zu einem anderen Ergebnis geführt hätte, der Verfahrensverstoß sich demnach auf die Entscheidung ausgewirkt hat (OLG Celle, OLGR 2004, 396), wofür es zwar genügt, dass die Versagung des rechtlichen Gehörs die unterlegene Partei benachteiligt haben kann; der Schiedsspruch muss also nicht sicher auf der Gehörsverletzung beruhen (BGH, NJW-RR 1993, 444; OLG Düsseldorf, a.a.O.).

  • BGH, 30.04.2009 - III ZB 91/07

    Treuwidrigkeit eines Antrags auf Feststellung der Zuständigkeit des staatlichen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Aber mit solchen Fallgestaltungen hatten sich auch schon deutsche Gerichte zu beschäftigen (vgl. etwa BGHZ 50, 191; BGH, NJW-RR 2009, 1582).

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine Partei, die vor dem staatlichen Gericht mit Erfolg die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben hat bzw. im schiedsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht hat, nicht das Schiedsgericht, sondern das ordentliche Gericht sei zuständig, sich in dem späteren Verfahren wegen widersprüchlichen Verhaltens regelmäßig nicht mehr darauf berufen kann, es sei doch die andere Verfahrensart zu wählen gewesen (vgl. etwa BGHZ 50, 191; BGH, NJW-RR 2009, 1582).

  • BGH, 20.05.1968 - VII ZR 80/67

    Einrede des Schiedsvertrages als unzulässige Rechtsausübung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Aber mit solchen Fallgestaltungen hatten sich auch schon deutsche Gerichte zu beschäftigen (vgl. etwa BGHZ 50, 191; BGH, NJW-RR 2009, 1582).

    Es entspricht zwar der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass eine Partei, die vor dem staatlichen Gericht mit Erfolg die Einrede des Schiedsverfahrens erhoben hat bzw. im schiedsgerichtlichen Verfahren geltend gemacht hat, nicht das Schiedsgericht, sondern das ordentliche Gericht sei zuständig, sich in dem späteren Verfahren wegen widersprüchlichen Verhaltens regelmäßig nicht mehr darauf berufen kann, es sei doch die andere Verfahrensart zu wählen gewesen (vgl. etwa BGHZ 50, 191; BGH, NJW-RR 2009, 1582).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Insoweit gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass der Tatbestand eines Urteils bzw. die Sachverhaltsdarstellung eines Beschlusses keine vollständige Wiedergabe des Parteivorbringens beinhalten muss, vielmehr sollen gemäß § 313 Abs. 2 ZPO im Tatbestand die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel ihrem nach Wertung des Gerichts wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden (vgl. BGHZ 158, 269, 281; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2010 - I - 2 U 132/08 - zitiert nach Juris; Zöller-Vollkommer, § 313 Rz. 11 m.w.N.).
  • BVerfG, 29.02.2008 - 1 BvR 371/07

    Voraussetzungen eines Kapitalanlagebetrugs (Begriff des Verschweigens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • BGH, 08.11.2007 - III ZB 95/06

    Berücksichtigung von Einwendungen im Verfahren auf Vollstreckbarklärung eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Sie kann allenfalls ihrerseits auf die Unvereinbarkeit mit dem ordre-public überprüft werden (vgl. BGH, SchiedsVZ 2008, 40, 42; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; Zöller-Geimer, a.a.O., § 1042 Rz. 11 a m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1992 - III ZR 169/90

    Rechtliches Gehör im Schiedsgerichtsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2010 - 2 U 132/08

    Ablehnung der Berichtigung des Tatbestandes, da gem. § 313 Abs. 2 ZPO die

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Insoweit gilt es zunächst zu berücksichtigen, dass der Tatbestand eines Urteils bzw. die Sachverhaltsdarstellung eines Beschlusses keine vollständige Wiedergabe des Parteivorbringens beinhalten muss, vielmehr sollen gemäß § 313 Abs. 2 ZPO im Tatbestand die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel ihrem nach Wertung des Gerichts wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden (vgl. BGHZ 158, 269, 281; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.03.2010 - I - 2 U 132/08 - zitiert nach Juris; Zöller-Vollkommer, § 313 Rz. 11 m.w.N.).
  • OLG München, 07.05.2008 - 34 Sch 26/07

    Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs: Aktivlegitimation des Antragstellers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Eine Verletzung des Gehörsanspruches liegt nur dann vor, wenn sich aus der vorliegenden Begründung mit hinreichender Deutlichkeit der Schluss aufdrängt, dass das Schiedsgericht den Sachvortrag tatsächlich nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung überhaupt nicht erwogen hat (vgl. BVerfG, WM 2008, 721, 722; BGH, NJW 1992, 2299; OLG Hamburg, OLGR 2000, 19; OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2006, 220; OLG München, Beschluss vom 07.05.2008, 34 Sch 26/07, Rz. 55; Schwab/Walter, Kap. 15 Rz. 2 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.1985 - III ZR 169/83

    Schiedsgerichtliche Tätigkeit in eigener Sache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 17.02.2011 - 26 Sch 13/10
    Dann kann der vertragstreuen Partei nicht mehr zugemutet werden, an dem Vertrag festzuhalten (vgl. BGH, NJW 1980, 2136; 1985, 1903; 1986, 2765).
  • BGH, 02.04.1987 - III ZR 76/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Berufung auf die Unwirksamkeit einer

  • BGH, 11.07.1985 - III ZR 33/84

    Einrede des Schiedsvertrages im Urkundenprozeß; Umfang der Nachprüfung durch das

  • OLG Frankfurt, 10.05.2007 - 26 Sch 20/06

    Schiedsverfahren: Anfechtbarkeit eines Zwischenschiedsspruchs

  • BGH, 10.04.1980 - III ZR 47/79

    Kündigung eines Schiedsvertrages

  • OLG Köln, 23.04.2004 - 9 Sch 1/03
  • BGH, 07.07.2016 - I ZB 45/15

    Anwendung einer gesellschaftsvertraglichen Schiedsklausel trotz zuvor

    Diese Ansicht trifft zu (OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2013, 49, 57; MünchKomm.ZPO/Münch, 4. Aufl., § 1032 Rn. 17; Zöller/Geimer, ZPO, 31. Aufl. § 1032 Rn. 5; Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl., Rn. 661; aA im Grundsatz, jedoch nicht im Fall einer für eine Mehrzahl von Verträgen - etwa Sozietätsvertrag und Ausscheidensvereinbarung - geltenden Schiedsklausel Kersting, SchiedsVZ 2013, 297, 299, 301).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2014 - 26 Sch 28/13

    Schiedsgerichtsverfahren: Zulässigkeit von Teilschiedssprüchen ohne Vorliegen der

    Zwar bedarf eine Parteivereinbarung über das schiedsrichterliche Verfahren regelmäßig keiner besonderen Form und kann auch im Wege einer konkludenten Absprache getroffen werden (OLG Frankfurt/Main, Senatsbeschluss vom 17.02.2011, Az.: 26 Sch 13/10 = SchiedsVZ 2013, 49, 56).
  • OLG Hamm, 06.05.2015 - 8 SchH 1/15

    Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens

    So wird die einvernehmliche Anrufung eines staatlichen Gerichts regelmäßig dahin gewertet, dass die Parteien die Geltung der Schiedsvereinbarung nur für den betreffenden Streitgegenstand aufheben wollen (OLG Frankfurt SchiedsVZ 2013, 49 ff.; Zöller-Geimer, § 1032 Rn. 5).
  • OLG Frankfurt, 17.03.2014 - 26 SchH 8/13
    Durch Beschluss vom 17.02.2011, auf dessen Inhalt im einzelnen Bezug genommen wird (Az.: 26 Sch 13/10 = SchiedsVZ 2013, 49 ff.), wurde dem Aufhebungsantrag wegen Verstoßes gegen eine zulässige Parteivereinbarung gemäß § 1059 Abs. 2 Nr. 1 lit. d) ZPO stattgegeben und der Schiedsspruch vom 19.03.2010 aufgehoben.
  • OLG Frankfurt, 10.07.2014 - 26 Sch 26/13

    Vollstreckbarerklärung eines serbischen Schiedsspruchs

    Eine Parteivereinbarung über das Verfahren des Schiedsgerichts bedarf regelmäßig keiner besonderen Form und kann auch im Wege einer konkludenten Absprache getroffen werden (OLG Frankfurt, SchiedsVZ 2013, S. 49, 56).
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